Kinderzuschlag Definition Frage

Begonnen von xDDDx, 06. August 2024, 10:36:06

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xDDDx

Hallo

Ich habe mir das Merkblatt zum Antrag durchgelesen und habe dazu ein Verständnisproblem.

Es ist einerseits klar geregelt wieviel Vermögen jemand besitzen darf, bevor es angegeben werden muss.
Dort steht:
2 Personen 55.000€
3 Personen 70.000€
Erhöhung um 15.000€ je weiteres Kind.

Wie steht das denn nun im Verhältnis zum nachfolgenden Text:
Angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwerbstätige Person in der Bedarfsgemeinschaft

In der Theorie könnte sich nun jede Person der BG ein Auto für 15.000€ zulegen?
Oder wird das Vermögen zusammen gerechnet wie in dem Beispiel oben und die Bg wirft zusammen und kauft sich einen Sportwagen für 69999€ Euro?

Und was ist überhaupt ein ,,angemessenes" Auto? Dazu finde ich nämlich nichts.
Außerdem, wieso wird nur dem erwerbstätigen ein Auto als angemessen zugestanden?

Im Antrag wird nach KFZ-Haftpflichtkosten gefragt, nicht jedoch nach Art und wert des PKWs. (Marke, Modell steht dann in der einzureichenden Beitragsrechnung).

Bevor jetzt eine Diskussion los geht:
Nein, ich/wir kaufen kein Auto für 69999€, sondern möchten das im Zusammenhang nur nachvollziehen können, wie sowas beurteilt wird.
Unsere Bewilligung läuft schon 1/2 Jahr und erst vor kurzem wurde verlängert. Da ist mir das aus Interesse im Hinterkopf geblieben.


Sheherazade

#1
Zitat von: xDDDx am 06. August 2024, 10:36:06In der Theorie könnte sich nun jede Person der BG ein Auto für 15.000€ zulegen?

Nein.

ZitatAußerdem, wieso wird nur dem erwerbstätigen ein Auto als angemessen zugestanden?

Wenn du das Merkblatt jetzt noch mal liest und richtig zitierst, wird aus deinem "erwerbstätig" richtigerweise "erwerbsfähig" und beantwortet dann deine Frage zumindest zum größten Teil.

Im übrigen muss alles an Vermögen angegeben werden um die Einhaltung der Vermögensfreigrenzen festzustellen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Ja das stimmt ich habe nicht richtig gelesen.
Hast du denn im Kopf wo genau diese Vermögenswerte eingetragen werden müssen?
Ich hatte alles online ausgefüllt und kann mich nicht daran erinnern, das hier konkret nach allgemeinem Vermögen gefragt wird.
Höchstens wenn wie im Merkblatt erhebliches Vermögen vorhanden ist vielleicht?

Ich müsste sonst noch mal alles ausfüllen um das nachzusehen.

Sheherazade

Google sagt, dafür gibt es die Anlage "erhebliches Vermögen" (KiZ6), kann man herunterladen bei der Bundesagentur für Arbeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Aber das ist doch genau der Punkt. Solange es kein erhebliches Vermögen ist, ist diese Anlage nicht auszufüllen.

Und ohne erhebliches Vermögen weiß ich noch immer nicht, bis zu welchem Betrag ein KFZ angemessen ist.

Das Vermögen wird scheinbar zusammengezählt für die BG?

Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 06. August 2024, 16:33:24Aber das ist doch genau der Punkt. Solange es kein erhebliches Vermögen ist, ist diese Anlage nicht auszufüllen.


Lies doch bitte mal die Anlage KiZ6 durch, da steht alles drin.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Es geht nicht in meinen Kopf.
Ich verstehe worauf du hinaus möchtest wegen den 15.000€ für das Auto.
Allerdings, wieso sollte man das ankreuzen wenn schon im ersten Absatz fett eingerahmt das da steht:

Nur beizufügen, wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist. Das ist der Fall, wenn insgesamt Vermögen in folgender Höhe vorliegt:
•antragstellende Person (alleinerziehend)
40.000 Euro oder
antragstellende Person und Partnerin oder Partner
55.000 Euro
zuzüglich pro Kind im Haushalt
15.000 Euro

Wenn dieses Vermögen nicht vorhanden ist, muss doch gar nicht erst angegeben werden, ob in meinem Beispiel ein KFZ über 15.000€ vorhanden ist.
Für mich liest sich das so: wenn A (erhebliches Vermögen vorhanden ist) dann muss B (gemeldet werden wo es genau steckt).


Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 06. August 2024, 20:59:01Es geht nicht in meinen Kopf.

Dann lies dich ganz in Ruhe mal durch die Anträge und deren Ausfüllhinweise soeweit vorhanden, zu finden hier.

Keine Ahnung, warum du dir da so einen Kopf machen musst, obwohl ihr nach deinen Aussagen von den genannten Vermögensgrenzen weit entfernt seid. Davon abgesehen findet man noch nicht mal im Downloadbereich beim Antragspaket Kinderzuschlag die Anlage KiZ6 (erhebliches Vermögen) - die Überschreitung der genannten Grenzen bzw. deren Erreichen scheint also nicht die Regel zu sein.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Der Link leitet zwar zum Kindergeld aber in der Auswahl war auch der für Kinderzuschlag zu finden. Vielen Dank dafür!

Über das warum und wieso dieser Fragen habe ich ja schon etwas geschrieben. Es geht rein um das Verständnis der Definition und darüber kann ich keinen Zusammenhang finden.
Auch nicht, nachdem ich mir erneut die Hinweise durchgelesen habe.

ZitatErhebliches Vermögen
Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person, bewertet zum Zeitpunkt der Antragstellung. Zum Vermögen gehören insbesondere Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien und Fondsanteile ebenso wie Forderungen, bewegliches Vermögen, Haus- und Grundeigentum sowie sonstige Rechte an Grundstücken (z. B. Hypothek). Von Bedeutung ist Ihr eigenes Vermögen und das Vermögen der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen, egal ob sich das Vermögen im In- oder Ausland befindet.
Eine selbst genutzte Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) zählt nicht zum Vermögen. Ein angemessenes Auto oder Motorrad für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft wird nicht als Vermögen berücksichtigt.
Erhebliches Vermögen liegt bei folgenden Beträgen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft vor:
Personenanzahl in der Bedarfsgemeinschaft
2 Personen
3 Personen
Jede weitere Person; Erhöhung um
Betrag
55.000 Euro
70.000 Euro
15.000 Euro[\quote]


Was ist ein angemessenes Auto? Nicht nach unserer Meinung sondern nach dem Besagten Text? Die Rostlaube für 1000€? Der junge gebrauchte für 15000€? Oder der Neuwagen für 50000?
Wo beginnt hier das erhebliche Vermögen zu greifen, vor allem wenn laut Liste das Vermögen nach Personen gestaffelt wird und gleichzeitig von:
Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter EINER Person
die Rede ist.
Kann ja nicht sein das die erste Person 40000 haben darf und die zweite ,,nur" 15000. Hat oder kann in der Theorie eine Person maximal ein Vermögen besitzen, das sich durch die Anzahl der BG errechnet? Überspitzt dargestellt 10 Personen = 175000 Vermögensgrenze egal durch wen sie tatsächlich erreicht wird?