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Verkauf von gebrauchten Kleidungsstücken

Begonnen von KarlMüller5, 06. August 2024, 17:12:47

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KarlMüller5

Hallo alle zusammen,

meine Frau und ich beziehen seit der Geburt unserer jüngsten Tochter aufstockende Leistungen.
Beim Erstantrag gab es tatsächlich auch keine Probleme.

Nun mussten wir jedoch den Weiterbewilligungsantrag stellen und haben dabei auch offen und ehrlich Kommuniziert das wir die Kleidungstücke unserer jüngsten die nicht mehr passen über Vinted verkaufen.
Diese Verkäufe will das JC jetzt allerdings als gewerblich Einstufen und die ihrer Meinung nach erwirtschafteten Gewinne anrechnen.

Uns stellen sich jetzt folgende Fragen:
1. Darf das JC solche Verkäufe wirklich anrechnen da die Kleidung ja aus dem Leistungsbezug erworben wurde und unter dem eigentlichen Wert verkauft wird.
2. Ab welcher Anzahl von Verkäufen kann man von gewerblichen Handel sprechen?

Ich danke euch allen jetz schon für eure Beiträge.

Grüße Karl :) 

Sheherazade

Zitat von: KarlMüller5 am 06. August 2024, 17:12:47Diese Verkäufe will das JC jetzt allerdings als gewerblich Einstufen und die ihrer Meinung nach erwirtschafteten Gewinne anrechnen.

Wurde das so gesagt oder geschrieben? Wenn letzteres, lass mal den Brief lesen. Hat einer von euch ein Gewerbe?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

KarlMüller5

Wir wurden nach Antragstellung zu einem Termin geladen mit dem Hinweis "Klärung Vinted Verkäufe".
Bei dem Termin wurde uns dann zu verstehen gegeben das die Anzahl der Verkäufe unverhältnismäßig sei und dadurch ja ein Zufluss von Geldern entsteht.

Die Anzahl der Verkäufe liegt zwischen innerhalb der letzen 6 Monate bei knapp 100 Stück.

Ich gehe nach wie vor meiner Vollzeitjob nach, meine Frau ist in ELterzeit, ein Gewerbe besitzt aber keiner von uns.

Die unten Angeführte Textpassage habe ich von der Seite gegen-hartz.de

"Vermögensumwandlung gilt nicht als Einkommen

Eine Vermögensumwandlung gilt nicht als Einkommen und wird daher nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Im Gegenteil: Da die Verkäufer die gebrauchten Gegenstände oft unter dem ursprünglichen Einkaufswert weiterverkaufen müssen, erleiden sie häufig sogar Verluste. Von einem bedarfsdeckenden Einkommen kann daher nicht gesprochen werden. Vielmehr handelt es sich um eine Vermögensumschichtung."

Fettnäpfchen

KarlMüller5

Zitat von: KarlMüller5 am 06. August 2024, 17:49:10Bei dem Termin wurde uns dann zu verstehen gegeben das die Anzahl der Verkäufe unverhältnismäßig sei und dadurch ja ein Zufluss von Geldern entsteht.
Also nichts schriftliches.
Dann muss man abwarten bis es irgendwas in der Richtung vom JC in Schriftform gibt.
Oder habt ihr etwas unterschrieben?

Zitat von: KarlMüller5 am 06. August 2024, 17:49:10Wir wurden nach Antragstellung zu einem Termin geladen mit dem Hinweis "Klärung Vinted Verkäufe".
Habt Ihr eine Fahrtkostenerstattung beantragt?

MfG FN

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Sheherazade

Zitat von: KarlMüller5 am 06. August 2024, 17:49:10Die Anzahl der Verkäufe liegt zwischen innerhalb der letzen 6 Monate bei knapp 100 Stück.

Also durchschnittlich 16-17 Verkäufe im Monat. Durch Kleidungsstücke von nur einem Kind? Wie alt ist das Kind?

Ich frage nicht aus Neugierde sondern um die Glaubwürdigkeit deiner Aussagen beim Jobcenter einzuschätzen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

KarlMüller5


Also durchschnittlich 16-17 Verkäufe im Monat. Durch Kleidungsstücke von nur einem Kind? Wie alt ist das Kind?


Ingesamt haben wir 3 Kinder, die kleinste ist gerade 9 Monate alt da. Haben bei größe 50 angrfangen und sind nun bei Größe 86/92.
Die Kleidung kommt überwiegend von der kleinsten da sie am meisten wächst, aber auch von den alteren 2 (7 und 9 Jahre) waren Kleidungsstücke dabei.


Rotti

Zitat von: KarlMüller5 am 06. August 2024, 17:49:10Die Anzahl der Verkäufe liegt zwischen innerhalb der letzen 6 Monate bei knapp 100 Stück.
ebay z,b meldet alle Verkäufe ab 30 Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden so könnte das dann als Gewerblich eingestuft werden. Durch solche  Meldung erfährt dann das Jobcenter natürlich spätesten in 2 Jahren davon.
 :offtopic:
Dann kann Linnemann wieder von Bürgergeld  Schwarzarbeitern  was fasseln

Sheherazade

Zitat von: KarlMüller5 am 06. August 2024, 19:13:51Ingesamt haben wir 3 Kinder, die kleinste ist gerade 9 Monate alt da. Haben bei größe 50 angrfangen und sind nun bei Größe 86/92. Die Kleidung kommt überwiegend von der kleinsten da sie am meisten wächst, aber auch von den alteren 2 (7 und 9 Jahre) waren Kleidungsstücke dabei.

Im Eingangsbeitrag hast du es etwas anders geschrieben. Grundsätzlich sollte das noch unter Vermögensumwandlung fallen. Jetzt warte ab, was da nachkommt, ggf. muss man da noch was schriftliches aufsetzen. Und für die Zukunft: Unterlasst diese "offene Kommunikation" bei den Terminen - es geht niemanden was an, was ihr mit euren Klamotten anstellt.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

islandfeuer

die  verkaufserlöse  dann  meistens  1-2  euro  denke  ich  mal....
also  verkaufsplatformen  sind  verpflichtet  ab  2000  euro  jahr  die  hinterlegung  der  steuernummer  zu  verlangen.

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 07. August 2024, 09:11:29Und für die Zukunft: Unterlasst diese "offene Kommunikation" bei den Terminen - es geht niemanden was an, was ihr mit euren Klamotten anstellt.
das wollte ich auch schreiben aber die TE kann ja nichts dafür:
Zitat von: KarlMüller5 am 06. August 2024, 17:49:10Wir wurden nach Antragstellung zu einem Termin geladen mit dem Hinweis "Klärung Vinted Verkäufe". Bei dem Termin wurde uns dann zu verstehen gegeben das die Anzahl der Verkäufe unverhältnismäßig sei und dadurch ja ein Zufluss von Geldern entsteht.
also wurde es offensichtlich über die Kontrolle der Kontoauszüge festgestellt und natürlich gleich falsch ausgelegt vom JC/SB.

Mit der Hauptgrund warum ich die Ratgeber angehängt habe damit die TE sich besser vorbereiten kann für den Umgang mit dem JC.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Zitat von: KarlMüller5 am 06. August 2024, 17:12:47Diese Verkäufe will das JC jetzt allerdings als gewerblich Einstufen
Dieses Problem kann tatsächlich entstehen und auch abseits des Jobcenter hatten dafür schon viele ein Problem.

Der Gesetzgeber sagt eben, dass ab einer undefinierten Anzahl an Verkäufe wohl gewerbliches handeln besteht. So was ist vor allem mit Kleidung schon öfter vor Gerichten gelandet. Einige Gerichte haben realitätsnahe Entscheidungen getroffen und gesagt, dass die 40 gebrauchten Kleidungsstücke die von 40 verschiedenen Personen gekauft wurden eindeutig nicht gewerblich sind. Andere haben die 20 paar Socken schon als gewerblich angesehen...

Ich würde dir zukünftig diverse Facebook, WhatsApp, lokale Gruppen empfehlen um die gebrauchte Kleidung anderen Eltern in der Nähe zu verkaufen. Persönliche Übergabe bei Barzahlung und du hast keine Probleme. Chat-Protokoll aber sichern.

Tomatenstude

Zitat von: KarlMüller5 am 06. August 2024, 19:13:51Also durchschnittlich 16-17 Verkäufe im Monat. Durch Kleidungsstücke von nur einem Kind? Wie alt ist das Kind?


Ingesamt haben wir 3 Kinder, die kleinste ist gerade 9 Monate alt da. Haben bei größe 50 angrfangen und sind nun bei Größe 86/92.
Die Kleidung kommt überwiegend von der kleinsten da sie am meisten wächst, aber auch von den alteren 2 (7 und 9 Jahre) waren Kleidungsstücke dabei.
Welche Summen werden ausgegeben, welche Summen eingenommen?

Ist es nachvollziehbar, dass im Bezug innerhalb jeden Monat durchschnittlich 17 Kleidungsstücke für ein 9 Monate altes Kind erworben werden? (die Frage muss nicht hier beantwortet werden)
wenn es stets ein-zwei Garnituren in immer der gleichen Größe sind, sieht es in der Einschätzung anders aus, als wenn es jeden Monat 17 Kleider oder 17 T-Shirts sind und eventuell auch noch in unterschiedlichen Kleidergrößen.

Zitat von: KarlMüller5 am 06. August 2024, 19:13:51Dn.

1. Darf das JC solche Verkäufe wirklich anrechnen da die Kleidung ja aus dem Leistungsbezug erworben wurde und unter dem eigentlichen Wert verkauft wird.
Es muss nachvollziehbar sein. Es müssen Belege vom Kauf und Belege vom Verkauf vorhanden sein.

Rotti

Zitat von: Tomatenstude am 09. August 2024, 15:08:01Es muss nachvollziehbar sein. Es müssen Belege vom Kauf und Belege vom Verkauf vorhanden sein.
wer belegen kann das die Sachen auch von einem selber sind und kein handel von gebrauchten Sachen betrieben wird, denn sollte das Jobcenter das nicht feststellen müssen sie das bald der Staatsanwalt melden denn Heil möchte ja Schwarzarbeit auch noch als eigenständige Strafe  ins Bürgergeld aufnehmen wenn ich das richtig verstanden habe.