530€ Job Geringfügig / Regeln / Was summiert sich

Begonnen von Baby, 02. September 2024, 16:17:29

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Baby

Guten Tag ,

ich wollte mal nachfragen ob jemand bereits Erfahrung mit einen Minijob auf 530€ Basis hat und vor allem ob der Chef einen Verpflichten könnte mehr Arbeit auszuführen als in den Minijobvertrag vereinbart wurde ?

Praktisch aus den Minijob einfach eine Teilzeitstelle machen ? Wenn das abgelehnt wird vom Arbeitnehmer , es Probleme mit den JC`s geben könnte ?

Folgender Hintergrund :

Ich möchte für dieses Jahr bis Ende des Jahres einen geringfügigen Minijob antreten.
Minijob deshalb weil es nicht mein beruflicher Bereich ist und ich dann ab nächstes Jahr weiter sehe .

Solange ist ein Minijob kein Problem .

Nun hat die Firma mitgeteilt , das es "ZUNÄCHST auf eine geringfügige Beschäftigung"  bezieht .

Könnte die Firma einfach von jemanden verlangen mehr Arbeit zu leisten als in einen Minijobsvertrag vereinbart ?

Und wenn man sich dagegen entscheidet , würde es Probleme mit den JC`s geben können ?

Gibt es Stundenhöchstgrenzen bei einen Minijob die eingehalten werden müssen ?

Welche Regeln gelten für das JC`s ? Die Firma bezahlt im selben Monat das Gehalt aus was die JC gerne als Zuflussprinziep werten .

Oft kommt es dann zu einer Rückzahlung was das Jobcenter verlangen könnte , weil das Gehalt im selben Monat zum 15.ten bezahlt wird oder zum Ende des Monats.

Einen ähnlichen Fall gab es bereits .

Kennt sich da jemand mit aus ?

Um es kurz zu machen was den Arbeitgeber betrifft bei einen Minijob bis 530€ .

Könnte dieser einfach einen sozusagen zwingen mehr Arbeit zu leisten , das es eine Teilzeitstelle wird ,  ohne das es so vereinbart wurde?

Und es anschließend von den JC`s als abgelehnte Arbeit gewertet werden ? Sollte der Arbeitgeber auf die Idee kommen Druck über das JC`s zu machen.

Wie geschrieben , ist es ein völlig anderer Arbeitsbereich als mein gelernter Beruf wo ich noch nichts gefunden habe.

Deshalb auch erstmal nur ein Minijob bis Ende des Jahres .

Was hat sich genau zum 450€ Job zum jetzigen 530€ Job geändert ? Kann man mehr Geld behalten ?

Könnte man auch den Minijob zum nächsten Jahr auch selbstständig kündigen ohne das man Probleme mit den JC`s bekommt ?
(Auch wenn noch keine andere Stelle gefunden wurde)

Vielen lieben Dank für eure Antworten

Sheherazade

Wenn Firmen einen Minijob als "vorerst" ausschreiben, wird selten eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle daraus. Die locken nur damit Bewerber an, denn die meisten möchten ja mehr als nur einen Minijob machen.

Bezüglich der Stunden: Teile die 530€ durch den Mindestlohn, dann weißt du wieviele Stunden du machen kannst/sollst.

Ansonsten war mir dein Text jetzt zu unstrukturiert, wahrscheinlich habe ich die eine oder andere Frage jetzt nicht gesehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Baby

#2
In erster Linie darauf , ob der Arbeitgeber jemanden erweitert verpflichten könnte aus der Minijobstelle , eine Teilzeitstelle oder mehr zu machen .

Das Zunächst vom Arbeitgeber , hört sich für mich so an das der Arbeitgeber gerne eine Vollzeitstelle daraus machen möchte.

Liegt aber absulut nicht in meinen Sinne weil es nicht mein Berufsfeld ist und ich nur bis Ende des Jahres noch was machen möchte was sich anbietet.

Später in meinen Berufsfeld wieder Fuß fassen will.

Und wenn man das ablehnt es Probleme mit den JC geben kann ? ( Wenn der Arbeitgeber sich an das JC ) wendet oder das JC nachfragt warum man zum nächsten Jahr wieder gekündigt hat .

Stichwort Arbeitsangebot abgelehnt .

Sheherazade

Mach doch mal einen Schritt vor den anderen und nicht 5 auf einmal. Nimm den Job, wenn du ihn willst und warte ab. Meiner Erfahrung nach sind solche Ankündigungen (aus Minijob wird Vollzeitstelle) meist das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Aber egal ob Minijob oder sozialversicherungspflichtige Stelle: Eigenkündigungen ziehen IMMER Ärger vom Arbeitsamt/Jobcenter nach sich, wenn man nicht zeitgleich einen neuen Job hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Baby

Also Kündigung nach ein viertel Jahr ohne besonderen Grund könnte Probleme nach sich ziehen .

Wie sieht es mit der Frage aus : Kann der Arbeitgeber einfach jemanden verpflichten oder es versuchen die Stelle zu erweitern als einen Minijob ?

Der Arbeitgeber möchte das der Minijob Arbeitnehmer mehr arbeitet ?

Wäre das möglich ? Und was wäre wenn man das ablehnt ?

OLD-MAN

Baby, zwischen AG und AG gibt es einen Arbeitsvertrag.

Für Bruttoverdienste bis 530,- € sprich man von Minijobs, die steuerlich vereinfacht sind.

Also, je nachdem, wieviel du arbeiten willst / sollst, ....x Std.Lohn = Minijob/Midijob/Zeitzeit oder Vollzeitjob.

Baby

Was eigentlich so schwer an der Frage ist .

Ja es würde einen Minijobvertrag geben .

Die Frage bezieht sich darauf , ob der Arbeitgeber mehr Arbeit verlangen kann als den Minijob wenn mehr zutun ist ?

Der Arbeitgeber hat zunächst mitgeteilt das sich diee Tätigkeit "Zunächst" als Minijob einträgt.

Auch schon angemerkt das es sehr viel zutun gibt.

Diese Tätigkeit wäre für mich nur eine Nebenbeschäftigung , Niemals etwas , was ich in Voll oder Teilzeit machen würde !

Komme aus einen ganz anderen beruflichen Bereich.

Deshalb nochmal : Kann der Arbeitgeber verlangen oder das JC die Arbeit in Vollzeit zu erweitern ?

Von solchen Druckjobs sollte man sich generell distanzieren.

OLD-MAN

Zitat von: Baby am 02. September 2024, 20:32:56Kann der Arbeitgeber verlangen oder das JC die Arbeit in Vollzeit zu erweitern ?

Ja, kann er!

Sensoriker

Nein! Kann er nicht.

Man hat einen Arbeitsvertrag über einen Minijob. Der Arbeitgeber kann nur anbieten den Vertrag zu erweitern/ändern um einen Vollzeitjob draus zu machen. Zwingen kann er einen dazu nicht.
Nur
Du bist als Leistungsempfänger dazu verpflichtet alles dafür zu unternehmen deine Hilfsbedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.
Erfährt das JC davon, dass du das Jobangebot (welches auch immer) ohne Grund abgelehnt hast, bekommst du Schwierigkeiten. Da ist es völlig egal ob es deinen beruflichen Bereich entspricht oder nicht.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Baby

Gut zu wissen . Dann sollte man sich wahrscheinlich doch in einen Berufsfeld umsehen was einen mehr zusagt und aus den Berufsfeld man kommt , als zunächst als Minijober angeworben zu werden und später zu einer Arbeit herangezogen wird die einen überhaupt nicht zusagt auf Dauer.

Damit hat man bestimmt auch nichts gewonnen , im Gegenteil nur ein Problem mehr .

Schon öfters erlebt das Leute mit einen Minijob angeworben werden und der Arbeitgeber dann viel mehr verlangt .

Kündigt man aufgrund dessen wieder muss man den JC sowieso mitteilen .

So ist das auch nicht richtig und im Sinne eines guten Arbeitsverhältnisses.


Ottokar

Wie in jedem Job kann auch in einem Minijob der AG unter den gesetzlichen Voraussetzungen Mehrarbeit (Überstunden) anordnen. Hier wäre es sinnvoll, im AV zu regeln, dass Mehrarbeit in Freizeit abgegolten wird, um Probleme mit dem Finanzamt und den Sozialkassen für den AG zu verhindern.
Mit dem JC würde bezahlte Mehrarbeit jedoch nicht zu Problemen führen.
Ansonsten ist der AG an den AV gebunden, er kann diesen nicht einseitig ändern und z.B. aus einem Minijob einen Teilzeit- oder Vollzeitjob machen. Dazu muss ein neuer AV abgeschlossen und der alte gekündigt werden.
Bietet der AG so etwas an und wäre die neue bzw. veränderte oder verlängerte Tätigkeit zumutbar, kann es Probleme mit dem JC geben, wenn dieses erfährt, dass man dieses Angebot abgelehnt hat. Allerdings darf weder das JC beim AG solche Informationen erfragen, noch darf der AG solche Infos an das JC weitergeben - außer du hast ausdrücklich zugestimmt. Für eine Sanktion fehlt es hierbei jedoch regelmäßig an der zwingend erforderlichen individuellen Rechtsfolgenbelehrung. Infrage käme nur ein Ersatzanspruch nach § 34 SGB II, der jedoch voraussetzt, dass das JC beweisen kann, dass man die Vertragsänderung in der Absicht abgelehnt hat, weiterhin Bürgergeld zu beziehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Baby

DANKE !

Das war die kompetenteste Antwort zu der Frage . Dann sollte man sich von vornerein lieber nach etwas umsehen was man längerfristig auch machen will und kann .

Solche Probleme kann bestimmt keiner gebrauchen.

Schon oft erlebt das Arbeitgeber erstmal mit einen Minijob bis 538 € werben und es dann auf die Urlaubs und Krankheitsvertretung schieben oder gar sagen jemand ist längerfristig ausgefallen und dann Mehrarbeit verlangen.

Kein Wunder das bei solchen Unternehmen oft Personalmangel herrscht .

Die Auskunft : Allerdings darf weder das JC beim AG solche Informationen erfragen, noch darf der AG solche Infos an das JC weitergeben , ist richtig.

Das JC könnte aber nachfragen bei einen selbst ob die Stelle umgewandelt werden kann. Und schon steht man da .
Aus einen Aushilfsjob den man erstmal zur Überbrückung machen wollte , wird dann schnell ein Problem.


Dann lieber gleich nach etwas umsehen was man für geeignet hält auf Dauer .

So hat da niemand was von .

Danke für die Auskunft !