Eigenbedarf nach Brandschaden: Umzugskosten, Kaution, Genossenschaftsbeitrag

Begonnen von SunnyFunny, 08. September 2024, 21:44:34

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SunnyFunny

Hallo zusammen  :flag:
Am 23.8.24 hat es bei unserer Abwesenheit in der Wohnung unserer Vermieterin unter uns gebrannt.

Sie hat auch gleich recht schnell die Eigenbedarfskündigung durch einen Boten zustellen lassen, obwohl Sie die uns hätte auch persönlich geben können, weil sie ja mit ihrem Mann schräg gegenüber in einer Ferienwohnung vom Gasthof von Freunden wohnt.

Wir müssen so schnell wie möglich eine neue Wohnung bis 30.11.24 finden, was schwierig ist wegen meinen Erkrankungen und mir der Brand beim Antrag eines Schwerbehindertenausweises dazwischen gekommen ist.

Ich habe in eurem Ratgeber gelesen und bete, dass ich mich darauf verlassen kann, dass das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt.

In unserem Fall, mein Lebensgefährte ist 70, ich körperlich beeinträchtigt und muss Opiate einnehmen, haben nur als einzigen Helfer, meinen Ex-Mann (62) mit dem wir befreundet sind.

Alles tragen und mit einem geliehenen Sprinter transportieren würde unseren gesundheitlichen Rahmen sprengen.

Ich habe eh schon extreme Angst und Panik den nächsten Umzug im Rollstuhl zu landen oder nicht zu überleben.

Hatte auch schon einen Nervenzusammenbruch, weil die gesamte Korrespondenz an mir hängt und bin ein sozialpsychiatrischer Notfall.

Zum Glück konnte ich mich am Wochenende etwas fangen, die Angst und Panik kriecht aber langsam wieder hoch mit der Übelkeit und dem Schwindel je näher der Montag rückt. Ich muss mich einfach zusammen reißen.

Der letzte Umzug am 5.12.24 war schon heftig genug mit 3 Monaten Renovierabeiten davor, der Packerei und Schlepperei. 

Kosten wie die Kaution, sind vom Bürgergeld nicht realisierbar.

Wir hätten eventuell eine Wohnung, weil Leute schon seit Juli neue Mieter suchen, aber das ist eine Genossenschaftswohnung.

Wäre ganz günstig, weil sie mit ca. 10-15km Entfernung recht nah ist, sich die Kosten für ein Umzugsunternehmen damit sehr eingrenzen lassen und ich auch nicht wieder unbedingt zu neuen Ärzten und Ämtern muss. 

Weiß jemand, ob das Jobcenter auch Genossenschaftswohnungen erlaubt, z.B. in einem Notfall mit drohender Obdachlosigkeit und ob der Genossenschaftsbeitrag von 480,-€ pro Jahr (40,-€ pro Monat) mit übernommen wird oder übernommen werden kann?

Oh man, dass ist mir langsam echt peinlich, so oft, wie ich hier verschiedene Fragen stelle und gerade jetzt nichts zurück geben kann. Dafür möchte ich mich in aller Form entschuldigen und dass ich immer so ausführlich schreibe, denn ich habe immer Angst, was wichtiges nicht erwähnt zu haben und das was fehlen könnte.

Ich danke euch allen recht herzlich für eure Unterstützung und wünsche allen viel Kraft, Licht und Liebe.

Liebe Grüße
Tina

jens123

U. a sollte geprüft werden, ob die Kündigung überhaupt rechtswirksam ist bzw. ob hier ein Härtefall vorliegt:

"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist...
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann..."

Kopfbahnhof

Zitat von: SunnyFunny am 08. September 2024, 21:44:34Sie hat auch gleich recht schnell die Eigenbedarfskündigung durch einen Boten zustellen lassen
Nur, weil es offenbar in der Wohnung vom VM gebrannt hat, kann man noch lange keine Eigenbedarfskündigung auf euch los lassen.

Dann auch jeden Fall in Widerspruch gehen und evtl. auch vor Gericht.
Bis das durch ist, sollte die andere (VM) Wohnung mind. schon 5x renoviert sein.

Zitat von: SunnyFunny am 08. September 2024, 21:44:34Wir müssen so schnell wie möglich eine neue Wohnung bis 30.11.24 finden
Genau darum müsst ihr gar nichts.

Zitat von: SunnyFunny am 08. September 2024, 21:44:34dass ich mich darauf verlassen kann, dass das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt
Zumindest wäre das ein Umzugsgrund, den das JC akzeptieren muss.

Zitat von: SunnyFunny am 08. September 2024, 21:44:34ob das Jobcenter auch Genossenschaftswohnungen erlaubt
Wenn angemessen, warum nicht?

Zitat von: SunnyFunny am 08. September 2024, 21:44:34Genossenschaftsbeitrag von 480,-€ pro Jahr
Als Darlehen schon, mehr aber nicht.
Warum pro Jahr??
Der wird doch nur 1x fällig, 40 € pro Monat macht doch keine Genossenschaft, max. in 3 Monatsraten.

Zitat von: SunnyFunny am 08. September 2024, 21:44:34Der letzte Umzug am 5.12.24 war schon heftig genug
Muss aber eine gute Glaskugel sein :grins:



Fettnäpfchen

SunnyFunny

Zitat von: SunnyFunny am 08. September 2024, 21:44:34Ich habe in eurem Ratgeber gelesen und bete, dass ich mich darauf verlassen kann, dass das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt.
Wenn Ihr euch an die beschriebenen Vorgänge haltet sollte es klappen. Voraussetzung:
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. September 2024, 17:07:08Wenn angemessen, warum nicht?

Zitat von: SunnyFunny am 08. September 2024, 21:44:34haben nur als einzigen Helfer, meinen Ex-Mann (62) mit dem wir befreundet sind.
Das vergesst Ihr am besten sofort wieder. Das JC lässt euch sonst den Umzzug in Eigenverantwortung machen.
Also braucht Ihr Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen die gerne von drei Firmen gefordert werden. Daher darauf achten das auch bei allen die gleichen Leistungen geboten werden inklusive Versicherung des Transportgutes.

Zitat von: SunnyFunny am 08. September 2024, 21:44:34Kosten wie die Kaution, sind vom Bürgergeld nicht realisierbar.
Das gibt es bei einem bewilligten Umzug vom JC auf Darlehensbasis.

Zitat von: SunnyFunny am 08. September 2024, 21:44:34ich immer so ausführlich schreibe, denn ich habe immer Angst, was wichtiges nicht erwähnt zu haben und das was fehlen könnte.
besser so als alles aus der Nase kitzeln zu müssen  :ok:

MfG FN
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