Muss man Jobangebot vom Jobcenter auch bei zu wenig Gehalt zusagen?

Begonnen von atagirl, 10. September 2024, 18:44:46

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

atagirl

Wie ist das, wenn man ein Stellenangebot vom Jobcenter bekommt?
Ich habe mich auf eine Recruiterstelle beworben und hatte einen Probetag.

Der Verdienst im Recruiting liegt bei 35-55.000 €

Der Arbeitgeber bietet allerdings wesentlich weniger, also gerade mal etwas mehr als Mindestlohn. Hinzu kommt noch, dass ich besondere Kenntnisse im Werbetexten und fließende Fremdsprachenkenntnisse mitbringe, die die meisten nicht haben und von denen der Arbeitgeber profitiert und meine Fremdsprachenkenntnisse dringend braucht.

Andere Arbeitgeber geben da noch Bonis wie Jobticker, Getränke und Zuschuss zum Lohn da zur Zeit Fachkräftemangel herrscht. Der scheint noch in der Vergangenheit zu leben.

Ich weiß, dass ich mich auf das Stellenangebot vom Jobcenter bewerben muss, aber muss sich auch die Stelle annehmen, wenn die Bedingungen mir nicht zusagen, wenn ich mit den Konditionen nicht einverstanden bin da ich dann bisher kaum mehr habe las jetzt mit Bürgergeld?

heiße Milch

Warum suchst Du dir nicht selber eine besser bezahlte Stelle mit Deinem Portfolio?

atagirl

Das mache ich ja bin nur noch nicht fündig geworden. Ich hatte eine Fortbildung im IT die ich a breche musste. Danch musste ich lange auf den Eignungstest und das Ergebnis warten um das Ok für die Fortbildung machen zu können. Jetzt wurde diese abgehnt und die stehe ich wieder am Anfang aber ich bewerbe mich nur ist es mit 58 etwas schwierig einen Job zu bekommen.

Zitat von: heiße Milch am 10. September 2024, 19:22:32Warum suchst Du dir nicht selber eine besser bezahlte Stelle mit Deinem Portfolio?

TripleH

Solange das Angebot nicht gegen Tarifrecht verstößt oder sittenwidrig ist, ist es zumutbar. Sollte es mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen sein, droht bei Ablehnung eine Sanktion.

turbulent

Sorry, wenn es hart klingt:
Zitat von: atagirl am 10. September 2024, 18:44:46Andere Arbeitgeber geben da noch Bonis wie Jobticker, Getränke und Zuschuss zum Lohn
Ich fürchte, damit kannst Du Dich nicht vergleichen.
Zitat von: atagirl am 10. September 2024, 19:39:18nur ist es mit 58 etwas schwierig einen Job zu bekommen
Denn offensichtlich wollen diese AG Dich trotz Fachkräftemangel nicht einstellen. Und ich glaube nicht, dass es am Alter (58 ist doch nicht alt!) liegt. 

Vollloser

Muss man Jobangebot vom Jobcenter auch bei zu wenig Gehalt zusagen?

Ich meine nein !
So ein Jobcenter kann seine "Kunden" maximal zu einem gemeinsamen Kennenlernen verpflichten (obwohl das auch schon ziemlich "speziell" ist. Sowas gibt es auch nicht mal in der Partnervermittlungsbranche !), aber nicht zu einem Vertragsabschluss. Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland !
Gäbe es diese Vertragsfreiheit nicht, wäre ein Vertragsabschluss ad absurdum. Dann wären wir im Bereich der Sklaverei !!

Zitat von: turbulent am 10. September 2024, 22:05:0958 ist doch nicht alt!

Najaaa - immerhin schon Vorruhestandsalter !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Birgit63

Nimm diesen Job an und suche dir aus dem Job heraus einen Job, bei dem du mehr verdienst.

Sheherazade

Zitat von: atagirl am 10. September 2024, 18:44:46Der Arbeitgeber bietet allerdings wesentlich weniger, also gerade mal etwas mehr als Mindestlohn.

Du hattest also ausser dem Probetag auch schon die Gehaltsverhandlung? Die knapp 27.000€ jährlich (etwas über Mindestlohn hochgerechnet) sind schon das Ende der Fahnenstange oder kommt da nach ein paar Wochen/Monaten noch mehr? Wie sah denn dein Gegenangebot aus?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ichigo

Falls ich falsch liegen sollte bitte korrigieren aber soweit ich weiß ist es doch so, dass einem lediglich dann Sanktionen vom Jobcenter drohen wenn man bewusst einen Arbeitsvertrag wo eine Unterschrift zustande kommen würde sabotiert.

Was du in dem von dir geschilderten Fall hättest tun können wäre also einfach mit dem Chef das Gehalt verhandeln.
Wenn er dann von sich aus sagt, dass man dich nicht einstellen will weil du zu viel forderst dann dürfte das normalerweise keine Sanktion mit sich ziehen. Du müsstest dir das dann aber auf jeden Fall schriftlich geben lassen, dass eine gescheiterte Gehaltsverhandlung der Grund dafür gewesen ist, dass man dich nicht eingestellt hat.

Ansonsten ist die Option die Birgit63 genannt hat wohl die sinnvollste für deine aktuelle Lage.

Ottokar

Zitat von: atagirl am 10. September 2024, 18:44:46muss sich auch die Stelle annehmen, wenn die Bedingungen mir nicht zusagen, wenn ich mit den Konditionen nicht einverstanden bin da ich dann bisher kaum mehr habe las jetzt mit Bürgergeld?
Wenn die Stelle ansonsten zumutbar ist: ja.

Zitat von: atagirl am 10. September 2024, 18:44:46Andere Arbeitgeber geben da noch Bonis wie Jobticker, Getränke und Zuschuss zum Lohn
Warum bewirbst du dich dann nicht dort?
Bei der von dir genannten Quali müssten die dich doch sofort nehmen.

Zitat von: atagirl am 10. September 2024, 18:44:46da zur Zeit Fachkräftemangel herrscht. Der scheint noch in der Vergangenheit zu leben.
Sorry, aber der Fachkräftemangel ist ein Märchen, das seit Jahrzehnten heruntergebetet wird.

Zitat von: atagirl am 10. September 2024, 19:39:18Das mache ich ja bin nur noch nicht fündig geworden.
Für einen Job als Recruiter/in gibt es in Berlin, Hamburg, München besonders viele offene Jobangebote.
https://www.stepstone.de/gehalt/Recruiter-in.html
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Clyde R Schrank

Zitat von: Vollloser am 10. September 2024, 22:12:02Muss man Jobangebot vom Jobcenter auch bei zu wenig Gehalt zusagen?

Ich meine nein !

Bitte einmal durchlesen. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/2.html

Als Arbeitsloser muss man jeden Job annehmen der die Hilfebedürftigkeit verringert oder beendet. Das bedeutet, auch wenn es weniger Gehalt gibt, muss man die Stelle annehmen. Ausnahmen gibt es natürlich, z.b. ist er zumutbar?


Der Mindestlohn ist eine gute Orientierung. Allerdings dürfen (langzeit)Arbeitslose auch unter Mindestlohn bezahlt werden. So verstehe ich das zumindest. https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html (Absatz 4 erster Satz)


Sollte man nen Job also ablehnen und das Jobcenter bekommt das mit, hat man ernste Probleme.

Vollloser

Zitat von: Clyde R Schrank am 11. September 2024, 12:33:55Sollte man nen Job also ablehnen und das Jobcenter bekommt das mit, hat man ernste Probleme.

Also doch Sklaverei. Und Deutschland ist mit diesem "Sozialgesetzbuch" ein Fall für Amnesty !?!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Clyde R Schrank

Zitat von: Vollloser am 11. September 2024, 14:46:18Also doch Sklaverei. Und Deutschland ist mit diesem "Sozialgesetzbuch" ein Fall für Amnesty !?!


Die können dich zu nix zwingen. Aber dann bekommst halt auch kein Geld, bzw. musst es zurückzahlen (Stichwort: sozialwidriges verhalten)
Ist also deine freie Entscheidung. ;)

Fettnäpfchen

atagirl

Beim ALG 1 würde es die Möglichkeit geben wenn der Verdienst viel geringer ist als der zuvor erhaltene Lohn.

Aber:
Zitat von: TripleH am 10. September 2024, 21:26:41Solange das Angebot nicht gegen Tarifrecht verstößt oder sittenwidrig ist, ist es zumutbar.
stimmt so alleinstehend nicht.
Sondern:
Zitat von: Ottokar am 11. September 2024, 12:30:56Wenn die Stelle ansonsten zumutbar ist: ja.

Also nach den Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung

Es gilt also mal zu schauen ob die zeitl. Entfernung passt oder einer der anderen Punkte ....

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Vollloser am 11. September 2024, 14:46:18Also doch Sklaverei. Und Deutschland ist mit diesem "Sozialgesetzbuch" ein Fall für Amnesty !?!

Diese Eingabe bei AI würde ich zu gerne lesen "Hilfe, ich werde mit 563€ im Monat und einer warmen Wohnung meiner Menschenrechte beraubt".  :weisnich:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"