Mutter erhält Pflegegeld - Was soll ich dem Jobcenter mitteilen?

Begonnen von Ducky, 21. März 2024, 17:47:18

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Sheherazade

Zitat von: Ducky am 15. September 2024, 19:37:31Aber wir nehmen jetzt mal an das JC schickt sie zum medizinischen Dienst und es wird festgestellt das Sie schon laenger erwerbsunfaehig ist.
Kann dann das JC das Geld von den letzten Monaten von Ihr zurueck verlangen?
Das JC waere in der Vergangenheit ja nicht mehr fuer sie zustaendig gewesen.

Nein, das Jobcenter ist solange zuständig bis die Arbeitsunfähigkeit feststeht.

Zitat von: Ducky am 15. September 2024, 19:37:31Einen Schwerbehindertenausweis haben wir nicht beantragt.

Das solltet ihr vielleicht mal tun, wenn die Diagnose Demenz gesichert ist. Demenz wird in der Regel nicht besser, nur schlechter. Den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung kann man ganz einfach auch online stellen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2024, 08:44:20Nein, das Jobcenter ist solange zuständig bis die Arbeitsunfähigkeit feststeht.
Du meinst sicher die volle Erwerbsunfähigkeit.

Zitat von: Ducky am 15. September 2024, 07:56:03Sollte ich das ganze nochmal rueber faxen?
Warum? Das JC hat nachweislich Kenntnis erhalten und solange von denen nichts kommt, was diesen Informationen widerspricht, würde ich hier gar nichts tun.
Das JC wird hier vermutlich einfach die 2 Jahre abwarten, bis deine Mutter in Altersrente geht.
Du kannst natürlich trotzdem bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen.
Außerdem würde ich hier neben dem Antrag auf GdB auch einen Antrag auf Pflegegeld stellen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Ottokar am 16. September 2024, 10:20:50
Zitat von: Sheherazade am 16. September 2024, 08:44:20Nein, das Jobcenter ist solange zuständig bis die Arbeitsunfähigkeit feststeht.
Du meinst sicher die volle Erwerbsunfähigkeit.

Nein, in dem Fall nicht. TE schreibt von medizinischen Dienst, der stellt in der Regel keine Erwerbsunfähigkeit fest, das wäre die Aufgabe der Rentenversicherung.
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Ottokar

Der med. Dienst der Agentur für Arbeit darf und muss gemäß § 44a SGB II die Erwerbsfähigkeit i.S.d. SGB VI feststellen. Wegen des Widerspruchsrechts anderer Sozialleistungsträger überlässt man die Feststellung von teilweiser oder voller Erwerbsminderung in der Praxis jedoch meist der DRV, zumal diese Feststellung meist mit einer Rentenbewilligung einhergeht, für die ohnehin ein Antrag bei der DRV erforderlich ist.
Der med. Dienst stellt jedoch keine Arbeitsunfähigkeit fest, dazu ist er gar nicht befugt, denn das dürfen nur zugelassene Ärzte (=> https://www.g-ba.de/richtlinien/2/).
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