Einladungen nach § 59 SGB II in V. mit § 309 SGB III

Begonnen von NRWMaster, 17. September 2024, 13:55:53

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NRWMaster

Ich hatte ewig lange keine Einladung mehr.

Sind die Einladungen beim Bürgergeld neuerdings ohne Rechtsfolgebelehrung? Hatte ich heute so erhalten

Ottokar

Eine Einladung nach § 59 SGB II ohne RFB ist unüblich.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


NRWMaster

Ich soll am Haupteingang klingeln. Sie werden dort abgeholt
Weil an den Tag das Jobcenter also die Anlaufstellen im Kreis sowieso alle grundsätzlich geschlossen sind. Gleichzeitig ist Volksfest in der Stadt. Läden und öffentliche Verwaltung der Kommune sind geschlossen.



Ottokar

Sicher das es ein Schreiben vom JC ist? Kam mit normaler Post?
Ohne RFB kann eine Nichtmeldung nicht sanktioniert werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


NRWMaster

Ja 1000 % vom örtlichen Jobcenter. Normale Post
Nur Fahrkostenformular dabei (ist aber fußläufig die Anlaufstelle)

Nur die RFB fehlt

ijctsh


GoetzB

"Sie werden abgeholt":

Dazu sind einige kommunale Jobcenter übergangen, nachdem es Gewalt Ausbrüche gab.

Der beste Schutz vor Gewalt wären keine Einladungen oder nur Gespräche auf beidseitigen Wollens.

NRWMaster

Zitat von: ijctsh am 17. September 2024, 14:45:29Was steht denn da als Meldezweck?

Das übliche ich möchte mit Ihnen über Ihre berufliche Situation sprechen
Das Schreiben wurde von der SB der Eingangszone versendet nicht den eigentlichen Arbeitsvermittler/Integrationskraft

Die Anlaufstelle ist wohl an besagten Volksfest auf "Einladung" und "Abbholung" geöffnet, aber für mich reine Schikane.
Für Feierleute schwierig, da am Vorabend schon in der Stadt gefeiert wird.

ijctsh

Ne du Götzb, damit hat das bestimmt nix zu tun. Wahrscheinlich wird er in irgendeine räumlichkeit geführt, wo er allein nicht hinfindet. Vielleicht im Keller
Aber echt jetzt, so einen Meldegrund/Meldepflicht/allgemeine Meldepflicht  hatte ich auch schon
war wie nen ganz normaler Termin
steht doch auch so in der fachlichen Weisung

Zitat von: NRWMaster am 17. September 2024, 14:49:51Für Feierleute schwierig, da am Vorabend schon in der Stadt gefeiert wird.
Ist echt blöd aber was willste da machen. Is ja ohne RfB, also bleib wech
dann kommt die nächte Einladung mit RfB
 

NRWMaster

Naja bin vieleicht aktuell kein Vermittler/Integrationskraft zugeordnet (geht hier nach Buchstaben) weshalb man von der Eingangsgone eingeladen wird. Das weiss nur der Teamleiter. Es wird sich zeigen.