Seit Monaten kaum Geld, Widerspruch dauert angeblich 3 Monate

Begonnen von Rosi82Moni, 21. September 2024, 01:57:31

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Rosi82Moni

Liebe Forengemeinde,

Ich bin recht gut informiert was das Thema Bürgergeld angeht. Natürlich auch Dank Euch, da ich hier viel gelesen habe und viel gelernt habe.

Jetzt allerdings bin ich mit meinem Latein am Ende.

Es wird etwas länger, da ich ein klein bisschen ausholen muss. Entschuldigung dafür.

Also: Ich lebe mit meiner großen Tochter (21) in einer Bedarfsgemeinschaft. Meine kleine Tochter (18) lebt in einer Therapeutischen Wohngruppe und wird daher nicht mehr in der BG aufgeführt.
Ende Mai 2024 musste meine Große Tochter ihre Ausbildung fristlos kündigen, da ihr Ausbilder seine Fürsorgepflicht verletzt hat und sie gemobbt hat. Sie wurde schwer depressiv. Bekommt auch Medikamente.
Dies haben wir dem Jobcenter sofort mitgeteilt. Auch die Kündigungsbestätigung eingereicht.
Mitte Juni hat meine Tochter eine Teilzeitstelle woanders gefunden. Diese wurde ihr fristlos zum 30. Juni 2024 gekündigt.
Auch das haben wir alles dem Jobcenter mitgeteilt. Auch die Kündigung eingereicht.
Und ab jetzt geht es los. Seit Juni 2024 werden uns 840 Euro Gehalt meiner Tochter angerechnet. Im Juni hat sie das aber nicht bekommen. Gerade mal 270 Euro. Das haben wir auch mit den Kontoauszügen nachgewiesen. Und einem Schreiben, dass doch bitte nachgerechnet werden soll und die Differenz ausbezahlt werden soll.
Für Juli und August haben wir auch die Kontoauszüge eingereicht, damit nachgewiesen wird, dass kein Geldeingang bei meiner Tochter war. Und nochmal dringend gebeten, nachzuberechnen.
Ende August ist mein Bewilligungszeitraum ausgelaufen. Ich habe den WBA gestellt, samt den Kontoauszügen (natürlich immer nur in Kopie und geschwärzt).
Es wurde wieder Gehalt meiner Tochter angerechnet, welches sie nicht bekommt.
Also habe ich schriftlich Widerspruch eingelegt.
Das war am 20. August.
Am Freitag habe ich mal angerufen und nachgefragt, wie denn der Stand der Dinge ist, da wir auf dem Zahnfleisch gehen. Ich kann von diesen 900 Euro gerade mal die 700 Euro Miete, 80 Euro Strom und Handys, DSL und die Fahrkarte meiner Tochter bezahlen.
Ich brauche Medikamente, die mich körperlich und psychisch stabilisieren. Diese kann ich seit einem Monat nicht holen, da kein Geld dafür da ist. Auch wenn es nur Rezeptgebühren sind, aber selbst das ist zu viel bei 8 verschiedenen Präparaten.
Mir wurde also heute am Telefon gesagt, da ich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt habe, dauert das jetzt 3 Monate, bis das überprüft wurde und neu berechnet wurde. Das machen über 50 Jobcenter so und das wäre richtig so.
Auch die nachberechnung aus dem letzten Bewilligungszeitraum würde darunter fallen. Und man könne da jetzt nix machen, ausser das ich sehen muss, wie wir über die Runden kommen.

Meine Arbeitsvermittlerin macht mir auch Druck, dass ich zum Termin kommen soll, aber das Geld vorstrecken soll. Was ich aber nicht kann. Auch kann ich nicht kommen, weil ich meine Medikamente nicht habe und Panikattacken in Öffis bekomme und körperlich bin ich nicht in der Lage weil ich da auch meine Medikamente nicht habe. Aber das interessiert irgendwie niemanden.
Meine Tochter schnorrt sich alle paar Tage bei Freunden mit Essen durch, damit sie überhaupt mal was im Magen hat. Ich kann einmal die Woche zu einer Freundin zum Essen kommen. Die Tafel bei uns nimmt momentan niemanden mehr auf. Also fällt das auch flach.

Jetzt bräuchte ich von Euch Input was ich noch machen kann. Ich halte das nämlich nicht noch 3 Monate aus. Das darf doch nicht sein. Dass man nicht mal die Hälfte des Regelsatzes zum Leben hat. Meine Tochter bekommt gar keinen Regelsatz.

Ich hoffe es ist nicht zu lang.

Vielen Lieben Dank im Voraus

Rosi82Moni

Neo333

3 Monate? Na ob das üblich ist? Aber vielleicht ist ja trotzdem ein Vorschuss das Mittel der Wahl, wenn das so lange dauern soll: https://www.gegen-hartz.de/buergergeld-vorschuss-vom-jobcenter

Sheherazade

Zitat von: Rosi82Moni am 21. September 2024, 01:57:31Ende Mai 2024 musste meine Große Tochter ihre Ausbildung fristlos kündigen, da ihr Ausbilder seine Fürsorgepflicht verletzt hat und sie gemobbt hat.

Niemand muss und sollte seine Ausbildungsstelle fristlos kündigen. Da gibt es weitaus bessere Wege wie z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Mobbingtagebuch, Meldung an die Kammer, Wechsel des Ausbildungsbetriebes ....). Seit wann war sie dort in der Ausbildung, also in welchem Ausbildungsjahr war sie zum Zeitpunkt der Kündigung?

Ich hoffe, du hast die Familienkasse über die Beendigung der Ausbildung informiert und dass sich deine Tochter wieder ausbildungssuchend gemeldet hat bei der Agentur für Arbeit, sonst erwarten euch aus dieser Richtung die nächsten Probleme.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent


TripleH

Die 3 Monate sind die Frist für eine Untätigkeitsklage. Und die meisten Rechtsbehelfsstellen arbeiten nach dem Motto "first in, first out" und schauen nicht auf eine eventuelle Dringlichkeit.

Wenn eine solch gravierende Bedarfsunterdeckung vorliegt wie hier, muss man daher alternativ über einen Antrag auf einstweilige Anordnung nachdenken. Vielleicht hilft aber auch schon, wenn sich ein Anwalt einschaltet und damit droht.

Von daher würde ich dazu raten, hier professionelle Hilfe zu suchen. Es liegt Bedürftigkeit vor, Beratungshilfe sollte daher kein Problem sein.

Rosi82Moni

Zitat von: turbulent am 21. September 2024, 10:20:10In welcher Gegend/Region lebt Ihr denn?

Wir leben in Bayern kurz vorm Allgäu.
Zitat von: Sheherazade am 21. September 2024, 09:27:02Niemand muss und sollte seine Ausbildungsstelle fristlos kündigen. Da gibt es weitaus bessere Wege wie z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Mobbingtagebuch, Meldung an die Kammer, Wechsel des Ausbildungsbetriebes ....). Seit wann war sie dort in der Ausbildung, also in welchem Ausbildungsjahr war sie zum Zeitpunkt der Kündigung?

Sie hat am 01.08.2023 angefangen und war von Anfang April bis Mitte Mai krank geschrieben. Die Bezirksleitung hat ihr nicht geglaubt und alles runtergespielt. Selbst die IHK hat nicht reagiert. Es blieb nichts anderes.
Die Kindergeldstelle weiß auch über alles bescheid. Sie bekommt weiter Kindergeld da sie ja sucht. Wenn alles gut läuft kann sie im Oktober ins zweite Lehrjahr in einem andren Betrieb einsteigen. Das teilen wir dann natürlich auch wieder allen mit. Muss ja.

Das mit der einstweiligen Anordnung klingt nach einer guten Idee. Dann mach ich mich da mal schlau.

Dankeschön

Ottokar

Wenn das JC Einkommen anrechnet, welches es nicht gibt, sollte man zeitgleich zum Widerspruch immer auch beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes ohne Anrechnung des fiktiven Einkommens zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Ottokar am 24. September 2024, 10:16:44Wenn das JC Einkommen anrechnet, welches es nicht gibt, sollte man zeitgleich zum Widerspruch immer auch beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes ohne Anrechnung des fiktiven Einkommens zu verurteilen.
aber nur wenn alles rechtens ist ich habe da meine Zweifel wenn die Dame alle Jobs immer fristlos kündigt wird das JC wohl prüfen wollen das nennt man einen Regress vom JC.

Ottokar

Zitat von: Rotti am 25. September 2024, 16:20:29aber nur wenn alles rechtens ist ich habe da meine Zweifel wenn die Dame alle Jobs immer fristlos kündigt wird das JC wohl prüfen wollen das nennt man einen Regress vom JC.
:wand:
1. Hat prüfen nichts mit Regress zu tun, du solltest vielleicht mal die Bedeutung von Regress nachlesen.
2. Geht es hier weder darum, irgendwas zu prüfen, noch um Regress, sondern schlicht und einfach um die Anrechnung nicht vorhandenen Einkommens, was allgemein bekannt und vom BSG längst hinreichend klargestellt absolut rechtswidrig ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


TripleH

Zitat von: Rotti am 25. September 2024, 16:20:29aber nur wenn alles rechtens ist ich habe da meine Zweifel wenn die Dame alle Jobs immer fristlos kündigt wird das JC wohl prüfen wollen das nennt man einen Regress vom JC.

Was soll denn Regress vom Jobcenter sein? Sowas gibt es nicht. Wenn jemand eine Arbeit ohne wichtigen Grund schmeißt, gibt es maximal eine Sanktion, ggf. kann Kostenersatz geprüft werden.

Das berechtigt aber das Jobcenter noch lange nicht, monatelang Einkommen anzurechnen, das es nicht gibt!