Abrechnung außergerichtlicher Kosten, wie hoch?

Begonnen von hko, 18. September 2024, 15:24:48

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Bimimaus5421

Zitat von: TripleH am 23. September 2024, 00:57:12Ich will nicht die Namen lesen, nur den sonstigen Text. Da ich schon hunderte Beschlüsse in SF-Verfahren gelesen habe, weiß ich schon, worauf ich achten muss.

Du hast etwas behauptet, dann beweise es bitte.

Welchen sonstigen Text den Inhalt der Ablehnung ? Und worauf musst du achten ?

TripleH

Es reicht das Rubrum, also die erste Seite. Wo ist jetzt dein Problem? Schwärze die Namen und lass sehen.

Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. September 2024, 13:31:47Auf der ersten Seite des Beschlusses steht hat das Sozialgericht durch Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle beschlossen
erst auf dritte seite ein Name der nicht unterschrieben ist auch nicht erkennen lässt das dies ein Richter oder Richterin bearbeitet hat , dann müsste da ja eigentlich stehen Richter Vorsitzende ...wie bei anderen Beschlüssen oder Urteile steht da aber nicht auch keine Unterschrift des angeblichen Richter oder Richterin nur der Urkundsbeamtin und ohne stempel
Das wäre der Inhalt einer Kostenfestsetzung durch einen Urkundsbeamten.
Allerdings sollte da zwingend ein Stempel vom Gericht drauf sein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 24. September 2024, 09:55:00
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. September 2024, 13:31:47Auf der ersten Seite des Beschlusses steht hat das Sozialgericht durch Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle beschlossen
erst auf dritte seite ein Name der nicht unterschrieben ist auch nicht erkennen lässt das dies ein Richter oder Richterin bearbeitet hat , dann müsste da ja eigentlich stehen Richter Vorsitzende ...wie bei anderen Beschlüssen oder Urteile steht da aber nicht auch keine Unterschrift des angeblichen Richter oder Richterin nur der Urkundsbeamtin und ohne stempel
Das wäre der Inhalt einer Kostenfestsetzung durch einen Urkundsbeamten.
Allerdings sollte da zwingend ein Stempel vom Gericht drauf sein.


@ Ottokar wo siehst du da einen Stempel ?[/url]


TripleH

Das ist, wie Ottokar korrekt vermutet hat, nur ein Kostenfestsetzungsbescheid und kein Erinnerungsbeschluss. Die Erinnerung ist das Rechtsmittel gegen einen solchen KFB. Also quasi der Widerspruch gegen die Feststellung, dass man dir keine Kosten erstattet.

Bimimaus5421

Zitat von: TripleH am 24. September 2024, 22:47:40Das ist, wie Ottokar korrekt vermutet hat, nur ein Kostenfestsetzungsbescheid und kein Erinnerungsbeschluss. Die Erinnerung ist das Rechtsmittel gegen einen solchen KFB. Also quasi der Widerspruch gegen die Feststellung, dass man dir keine Kosten erstattet.
Das ist mir klar und auch da wurde abgelehnt und Stempel ist auch nicht drauf und da steht nicht Kostenfestsetzungsbescheid sondern Kostenfestsetzungsbeschluss .
Vielleicht hast du es überlesen
?
Spielt aber keine Rolle weil alles abgelehnt wird
Auch 50 cent pro seite wird nicht bezahlt

Ottokar

Die Entscheidung über die Kosten heißt auch Kostenfestsetzungsbeschluss und nicht Kostenfestsetzungsbescheid, denn das SG erlässt keine Bescheide aka Verwaltungsakte, sondern Beschlüsse.
Der Beschluss eines Gerichtes infolge einer Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss sieht in etwa so aus:
https://archiv.verkehrsanwaelte.de/fileadmin/news/news_2011_05_p1.pdf

Da du nichts anderes als den Kostenfestsetzungsbeschluss hast, gab es in deinem Fall keine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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TripleH

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. September 2024, 23:42:18Das ist mir klar und auch da wurde abgelehnt

Anscheinend nicht, denn du hast von einer Erinnerung geschrieben, die abgelehnt wurde. Und nicht nur, dass dein Antrag abgelehnt wurde.

Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 25. September 2024, 09:12:16Die Entscheidung über die Kosten heißt auch Kostenfestsetzungsbeschluss und nicht Kostenfestsetzungsbescheid, denn das SG erlässt keine Bescheide aka Verwaltungsakte, sondern Beschlüsse.
Der Beschluss eines Gerichtes infolge einer Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss sieht in etwa so aus:
https://archiv.verkehrsanwaelte.de/fileadmin/news/news_2011_05_p1.pdf

Da du nichts anderes als den Kostenfestsetzungsbeschluss hast, gab es in deinem Fall keine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss.
Doch es gab eine Einnerung die dann auch abgelehnt wurde

TripleH

Zitat von: Bimimaus5421 am 26. September 2024, 00:25:26Doch es gab eine Einnerung die dann auch abgelehnt wurde

Uns wieso lädst du dann den Kostenfestsetzungsbeschluss hoch, obwohl eindeutig nach dem Erinnerungsbeschluss gefragt wurde? Es geht immer noch um deine falsche Behauptung, dass über die Erinnerung kein Richter, sondern auch der UdG entscheidet.