Jobcenter empfiehlt zukünftig auf Weiterbewilligungsantrag zu verzichten

Begonnen von Vicente, 22. September 2024, 18:46:58

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Vicente

Hi,
ich bin aufstockender Musiker und stocke 100 - 400 € pro Monat auf abhängig der Auftragslage und bin beim Jobcenter seit Jahren als Arbeitssuchender gemeldet.
Ich werde jetzt 60 Jahre alt und habe eine 40% Behinderung (Rücken etc., was das Jobcenter weiss).

Meine Sachbearbeiterin bekommt Druck von Ihrem Vorgesetzten, das die aufstockenden Selbständigen nicht mehr unterstützt werden sollen und begründet dies mit das die Coronazeit jetzt vorbei sei und das es der Wirtschaft gut geht, ich soll Anfang nächsten Jahres auf eigenen Beinen stehen ohne Unterstützung und auf die Weiterbewilligung verzichten ansonsten drohen härtere Massnahmen und falls es nicht klappen sollte ohne Jobcenter könnte ich ja wieder eine neue Bewilligung beantragen.

Seit 2. Halbjahr 2022 wird auch die abschliessende Berechnung nicht mehr berechnet, wovor sich die neue Abteilung aber auch entschuldigt wegen fehlender Mitarbeiter.

Jetzt bekomme ich natürlich Angst und weiss nicht weiter.
Durch meine Behinderung bekomme ich gut hin meine Tätigkeit auszuführen durch Pausen etc. aber die Auftragslage sieht einfach nicht sehr gut aus und ich war damals schonmal beim Jobcenter und habe gesagt, das ich meine Selbständigkeit aufgebe, wenn ich hier einen anderen Job bekomme, die mich dann nach meinem Verdienst gefragt haben und mich dann zu der Abteilung aufstockend geschickt haben.

Vielen Dank für Hilfe hier.





 

PetraL

Zitat von: Vicente am 22. September 2024, 18:46:58und das es der Wirtschaft gut geht
Ach, tatsächlich???  :schock:
Das ist mir vollkommen neu - also lügen alle anderen?
Zitat von: Vicente am 22. September 2024, 18:46:58ich soll Anfang nächsten Jahres auf eigenen Beinen stehen ohne Unterstützung und auf die Weiterbewilligung verzichten ansonsten drohen härtere Massnahmen
Du wirst "bedroht", damit du keinen WBA mehr stellst ???? Das ist echt haarsträubend - und kann doch eigentlich gar nicht rechtens sein? :nea:  :no:
Zitat von: Vicente am 22. September 2024, 18:46:58Seit 2. Halbjahr 2022 wird auch die abschliessende Berechnung nicht mehr berechnet, wovor sich die neue Abteilung aber auch entschuldigt wegen fehlender Mitarbeiter.
:scratch: Da scheine ich mit meinem JC ja noch Glück zu haben ...
Aber meines Wissens nach steht dir die Abschließende Feststellung gesetzlich zu. Pech für das JC, wenn sie dafür zuwenig Personal haben. Andererseits wird die Vorläufige Bewilligung automatisch nach einer bestimmten Zeit (1 Jahr?) abschließend - da kann einer der Experten hier sicher etwas zu sagen.
Zitat von: Vicente am 22. September 2024, 18:46:58Jetzt bekomme ich natürlich Angst und weiss nicht weiter.
Das kann ich gut nachvollziehen. Bin auch Aufstockerin und mir macht dein Beitrag auch nicht gerade Mut ...
Aber, wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Verhalten rechtmäßig ist - bin gespannt, was die Experten dazu sagen.
Ich wünsche dir jedenfalls alles Glück  :empathy:
 

Sheherazade

Zitat von: Vicente am 22. September 2024, 18:46:58ich soll Anfang nächsten Jahres auf eigenen Beinen stehen ohne Unterstützung und auf die Weiterbewilligung verzichten ansonsten drohen härtere Massnahmen

Naja, reden kann man viel. Wenn du Anspruch auf Bürgergeld hast, dann ist das so. Mit "härteren Maßnahmen" ist mit Sicherheit nicht Auspeitschen oder das Nagelbrett gemeint, sondern verstärkte Bemühungen von Seiten des Jobcenters dich in Arbeit zu bekommen. Lass sie doch machen, wenn es der Wirtschaft so gut geht. ;-) Sobald du was schriftliches hast, melde dich hier.

Hast du schon mal geprüft ob du mit Wohngeld auch klarkommen könntest?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

180

Gehe taktisch vor:
Bitte die SB dir das schriftlich zu geben, dass du keinen Antrag mehr stellen darfst/sollst.
Das brauchst du halt für deine Unterlagen.

In Wirklichkeit brauchst du das, um ein Druckmittel gegen die SB zu haben. Immer weiter Anträge stellen, auch wenn es nur 10€ aufstockend pro Monat gibt.
Wenn die SB jetzt tatsächlich zu härteren Maßnahmen greifen sollte, kannst du sie fragen ob sie eine Fachaufsichtsbeschwerde wünscht. Einem Kunden schriftlich zu geben, dass er keine Anträge mehr stellen soll trotz Bedürftigkeit wäre eine schwere Verfehlung. Aber selbstverständlich verzichtest du darauf, so lange sie dich in Ruhe lässt. ;)
Ggf. musst du die SB daran gelegentlich erinnern, falls sie dich wieder belästigt.

Fettnäpfchen

Vicente

Zitat von: Vicente am 22. September 2024, 18:46:58Meine Sachbearbeiterin bekommt Druck von Ihrem Vorgesetzten, das die aufstockenden Selbständigen nicht mehr unterstützt werden sollen und begründet dies mit das die Coronazeit jetzt vorbei sei und das es der Wirtschaft gut geht, ich soll Anfang nächsten Jahres auf eigenen Beinen stehen ohne Unterstützung und auf die Weiterbewilligung verzichten ansonsten drohen härtere Massnahmen und falls es nicht klappen sollte ohne Jobcenter könnte ich ja wieder eine neue Bewilligung beantragen.
Am besten vergißt du es so schnell wie du es gehört hast.
Das ist Gelabber vom allerfeinsten und kann nicht umgesetzt werden!

Zitat von: Sheherazade am 23. September 2024, 08:39:42Sobald du was schriftliches hast, melde dich hier.
:sehrgut:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Vicente

Hi,

vielen Dank für die Unterstützung hier.
Ich bekomme kein Wohngeld, da meine Miete zu gering ist.

Was Nachweis von Bemühungen angeht schicke ich schon alle 2 Monate diese seit einigen Jahren dem Jobcenter zu.

Ich habe schon einen Termin am 20.1.25 bei meiner Sachbearbeiterin bekommen und werde mir anhören, wie es weitergeht mit meiner Situation.



180

Zitat von: Vicente am 23. September 2024, 23:11:44Ich habe schon einen Termin am 20.1.25 bei meiner Sachbearbeiterin bekommen und werde mir anhören, wie es weitergeht mit meiner Situation.

Das entscheidest DU alleine, wie es weiter geht.
Sind deine KdU (Warmmiete inkl. aller Nebenkosten) höher als die Aufstockung? Dann bist du nicht sanktionierbar und kannst bei allen Aussagen der SB denken "LMAA, interessiert mich 0."

Ottokar

Zitat von: Vicente am 22. September 2024, 18:46:58Seit 2. Halbjahr 2022 wird auch die abschliessende Berechnung nicht mehr berechnet, wovor sich die neue Abteilung aber auch entschuldigt wegen fehlender Mitarbeiter.
Personalmangel entschuldigt keine Untätigkeit.
Hier sollte man imho Untätigkeitsklage erheben.

Zitat von: Vicente am 22. September 2024, 18:46:58ich soll Anfang nächsten Jahres auf eigenen Beinen stehen ohne Unterstützung und auf die Weiterbewilligung verzichten ansonsten drohen härtere Massnahmen
Das ist eine amoralische rechtswidrige und rotzfreche Nötigung. Traut die Dame sich das auch bei einem Ukrainer, Syrer oder Afghanen? Wohl kaum.
Natürlich hast du das Recht, einen WBA zu stellen.
Auf der anderen Seite kann das JC verlangen, dass du deine selbständige Tätigkeit zugunsten einer deinen Bedarf erheblich verringernden und unbefristeten Erwerbstätigkeit aufgibst. Allerdings erst und nur dann, wenn Arbeitsvertrag unterschriftsreif auf dem Tisch liegt.

Aufgrund der geschilderten Gesundheitsprobleme wäre hier aber erst mal vorrangig abzuklären, ob und in welchem Umfang du überhaupt noch erwerbsfähig bist. Dazu ist das JC aufgrund § 44a SGB II gesetzlich verpflichtet. Beim nächsten Termin würde ich genau das von der SB verlangen.
Sofern du der Meinung bist, nicht mehr als 6 Stunden oder keine 3 Std. mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu können, solltest du stattdessen umgehend bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Vicente

Vielen Dank für die Tipps und die Unterstützung hier.

Was die abschliessenden Bewilligungen seit 2.Halbjahr 2022 betrifft frage ich seit 15.11.23 zuletzt am 11.4.2024 schriftlich nach und die Antwort des Jobcenters am 12.4.:
Die von Ihnen genannten Unterlagen sind eingegangen und werden geprüft. Die abschliessende Bearbeitung nimmt Zeit in Anspruch und es wird um Geduld Ihrerseits gebeten.

Ich werde gerne weiter berichten

180

Rechne mal durch, ob du durch eine abschließende Bewilligung profitierst durch eine Nachzahlung oder eher eine Rückforderung zu erwarten ist.

Bei ersterem Untätigkeitsklage einreichen (ohne Vorwarnung).
Ansten Füße still halten und darauf setzen, dass sie es verschlafen bis zur Verjährung.

Ottokar

Zitat von: 180 am 25. September 2024, 09:10:27Ansten Füße still halten und darauf setzen, dass sie es verschlafen bis zur Verjährung.
Die dürfte hier bereits eingetreten sein.
Die eigentliche Frage ist: Gab es einen Antrag zur abschließenden Festsetzung?
Ohne wäre eine Untätigkeitsklage hier unzulässig, stattdessen wäre die vorläufige Bewilligung seit 01.01.2023 gemäß § 41a Abs. 5 S. 1 SGB II endgültig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Vicente

Hi,

ich habe immer einen Antrag auf abschliessende Bewilligung gestellt.