Anrechnung von Ausbildungsgeld

Begonnen von BlackCat, 27. September 2024, 10:39:32

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BlackCat

Hallo, mein Sohn macht eine Ausbildung über ein Berufsbildungswerk und bekommt seinen Lohn von der Agentur für Arbeit. Davon darf er nur 100 Euro behalten, der Rest wird auf die BG angerechnet. Wurde bei jungen Leuten nicht die Zuverdienstgrenze gerade erhöht?

Sheherazade

Du meinst die Freibetragsregelung?

Dazu findet sich hier im Forum folgendes:
ZitatAnrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Vom Nettoeinkommen werden Freibeträge, die vom Bruttoeinkommen ermittelt werden, abgezogen.
Bei Selbständigkeit stellt der Gewinn das Bruttoeinkommen dar.
Das Ergebnis ist das auf das Bürgergeld anrechenbare Einkommen.
Die Freibeträge werden dabei wie folgt ermittelt (§§ 11 bis 11b SGB II):

Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 20% des Brutto von 100,01€ bis 520,00€
Freibetrag 2: 30% des Brutto von 520,01€ bis 1000,00€
Freibetrag 3: 10% des Brutto von 1000,01€ bis 1200,00€, bei mindestens einem minderjähigen Kind bis 1500€

Darüber hinaus können bestimmte Beträge zusätzlich zum Grundfreibetrag abgesetzt werden, das sind:
- der Zusatzbeitrag zur GKV (§ 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II),
- aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen nach einem Unterhaltstitel oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung tatsächlich gezahlter Unterhalt (§ 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 SGB II),
- der Betrag, der als Elternunterhalt bei der Berechnung von Bafög oder BAB berücksichtigt wird.

Kinder und Jugendliche unter 25 erhalten einen erhöhten Grundfreibetrag i.H. der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV von derzeit 520 Euro:
- auf ihre Ausbildungsvergütung, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist,
- als Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen auf Einkommen aus während der Schulzeit ausgeübter Erwerbstätigkeit,
- auf Einnahmen aus dem Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst.
Ratgeber Einkommensanrechnung

Im übrigen darf dein Kind alles behalten, es wird nur entsprechend auf seinen Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) angerechnet - nicht auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft!
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Das Ausbildungsgeld nach dem SGB III ist analog Bafög ODER BAB kein Erwerbseinkommen, deshalb gibt es dort nur die 100 Euro Freibetrag (bzw. höher, wenn höhere Kosten nachgewiesen werden), § 11b Absatz 2b SGB II:

ZitatSofern die unter Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Personen die in § 11a Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 bis 5 genannten Leistungen, Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder einen Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erhalten, ist von diesen Leistungen für die Absetzbeträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag in Höhe von mindestens 100 Euro abzusetzen, wenn die Absetzung nicht bereits nach Satz 1 oder nach Absatz 2 Satz 1 erfolgt ist. 

Sheherazade

Zitat von: TripleH am 27. September 2024, 12:54:06Das Ausbildungsgeld nach dem SGB III ist analog Bafög ODER BAB kein Erwerbseinkommen

Richtig, da hatte ich mal wieder eine Lücke im Gedächtnis.  :schaem:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"