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Erbe und Bürgergeld

Begonnen von ossi2k, 28. September 2024, 20:07:24

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

ossi2k

Hallo, mein Vater ist vor kurzem gestorben und es hat sich heraus gestellt hat das einiges an Geld da ist, was ich als Sohn erbe. Es handelt sich um 44000€ bestehend aus Sparbuch, Konto und Lebensversicherung. Von diesem Geld wird noch Beerdigung, Entrümpelung/Renovierung der Wohnung bezahlt und andere Sachen. Ich sagen jetzt mal, am Ende bleiben 30000€. Diese 30000€ überschreiten die 15000€, die man haben darf um einiges.

Muss ich mich dann beim Bürgergeld abmelden?

Muss ich dem Bürgergeldamt melden das ich Geld erbe, wenn ich mich dann sowieso abmelden muss?

mfg
ossi2k

Ottokar

Du musst dem JC mitteilen, dass du geerbt hast. Das Erbe ist ab dem auf den Erbfall folgenden Monat als Vermögen zu berücksichtigen.

Für weitere Hilfen müsstest du mal folgende Fragen beantworten:
Bist du alleinstehend? Wenn nicht: aus wie vielen Personen besteht deine BG?
Bist du schon länger als 12 Monate im Bürgergeldbezug? (wg. Höhe des Freibetrages)
Hast du bereits Vermögen?
Gibt es eine Erbengemeinschaft, oder bist du Alleinerbe?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


TripleH

Gehört die Lebensversicherung überhaupt zum Erbe oder bis du Begünstigter der LV?

ossi2k

Zitat von: Ottokar am 29. September 2024, 12:29:19Du musst dem JC mitteilen, dass du geerbt hast. Das Erbe ist ab dem auf den Erbfall folgenden Monat als Vermögen zu berücksichtigen.

Für weitere Hilfen müsstest du mal folgende Fragen beantworten:
Bist du alleinstehend? Wenn nicht: aus wie vielen Personen besteht deine BG?
Bist du schon länger als 12 Monate im Bürgergeldbezug? (wg. Höhe des Freibetrages)
Hast du bereits Vermögen?
Gibt es eine Erbengemeinschaft, oder bist du Alleinerbe?

Hallo, ja ich bin alleinestehen, bin schon länger als 12 Monate im Bürgergeldbezug, habe kein Vermögen und ich bin auch Alleinerbe.

Die Nachricht von Triple H
Im Versicherungsschein steht Bezugsberechtigt nach dem Tod bin ich.

mfg
ossi2k

Ottokar

Zitat von: ossi2k am 29. September 2024, 16:03:06Im Versicherungsschein steht Bezugsberechtigt nach dem Tod bin ich.
Dann gehört die LV nicht zum Erbe, sondern ist eine Zuwendung, die das JC bei Zufluss als Einkommen anrechnet. Das kann man nicht verhindern.

Wenn du kein Vermögen hast und das Netto-Erbe (also abzgl. Aufwendungen für Bestattung und Lasten des Erbes) höher ist als 15.000€, wird das JC dich zum vorrangigen Verbrauch des ungeschützten Vermögens auffordern.
Aber: du darfst das Vermögen so umverteilen, dass möglichst viel davon geschützt ist, und auch Schulden davon tilgen. Z.B. darfst du dir ein Auto im Wert von 15.000€ kaufen, das dann separat geschützt wäre.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ossi2k

#5
Danke erstmal, ich werde meine Bearbeiterin anschreiben, wenn ich da sowieso dazu verfplichtet bin und weitere Information wird sie mir ja dann geben.


mfg
ossi2k