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Umzug mit Grusi/Erw.min.rente

Begonnen von Kunigunde25, 06. Oktober 2024, 12:53:22

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Kunigunde25

Hallo zusammen,
(Sorry für den langen Text)

Ich beziehe seit 8 Jahren befristete Erwerbsminderungsrente. Der Verlängerungsantrag ist im Januar fällig.
 
Bis vor 2 Jahren lebte ich mit meiner jüngsten Tochter zusammen in meiner jetzigen Wohnung, für die die KdU damals angemessen waren.

Nachdem ich 2022 dann alleine hier wohnte und die KdU unangemessen waren, stellte ich beim Sozialamt den Antrag auf Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft wegen Unzumutbarkeit eines Umzugs.
 
Ich fügte Atteste vom Neurologen und Psychotherapeutin bei.
(Diagnosen u.a.Komplexe Traumafolgestörung)

Das Gesundheitsamt prüfte den Antrag und genehmigte ihn erst mal für 2 Jahre.

Meine Begründung im Antrag war, dass ich Unterstützung im Alltag habe von meiner ältesten Tochter, welche in der gleichen Straße wohnt und mich nur passend unterstützen kann, da wir nah beieinander wohnen (sie hat Kinder,Arbeitsplatz).

(Krankheitsbedingt habe ich immer wieder Phasen, wo ich nicht aus dem Haus gehen kann und mich nicht selbst versorgen kann).

Außerdem ein Umzug aus meinem gewohnten Umfeld sich negativ auf meinen Gesundheitszustand auswirken könnte.

Seit damals wird meine komplette Miete übernommen.
Selbst als jetzt im Sommer eine Mieterhöhung von 85€ kam,ging dies komplikationslos durch.

Nun zu meiner Frage:
 
Meine Tochter wohnt mit Mann und Kindern in einem Haus in meiner Straße.Ihnen gehören 2 Wohnungen in dem Haus.
In einer leben sie und die andere vermieten sie.

Nun haben sie mir kurzfristig angeboten, dass ich die Wohnung mieten kann,da sie frei geworden ist.

Ich habe zugesagt, da dies definitiv positiv ist für mich, meinen Gesundheitszustand und natürlich auch für meine Familie.😊

1.Muss ich beim Sozialamt einen Antrag vorher stellen?

Oder reicht eine Mitteilung?

(Ich möchte vom Amt keinerlei finanzielle Unterstützung bezüglich des Umzugs!
Auch keine Kaution)

Die Miete ist bei den Kindern ca.10€günstiger.

Gilt die Genehmigung meines damaligen Antrags auch noch,wenn ich jetzt umziehe in die Wohnung meiner Kinder,bei der die KdU auch unangemessen sind (unabhängig meiner Antrags-Genehmigung von 2022),ABER ca.10€ günstiger ist als die jetzige?

2.Zahlt das Sozialamt ohne Probleme, wenn mein Schwiegersohn der Vermieter ist?

3.Bringen Pauschale Nebenkosten eher Vor oder Nachteile?

Vielen Dank









Ottokar

Mit einem Umzug wiederlegst du die Unzumutbarkeit eines Umzugs.
Die Miete bleibt unangemessen, davon provitiert zudem direkt deine Tochter.
D.h. du müsstest hier schon einen sehr triftigen Grund für den Umzug haben, z.B. einen Pflegegrad ab 2 und deine Tochter als Pflegeperson.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Mine2501 am 06. Oktober 2024, 12:53:22Die Miete ist bei den Kindern ca.10€günstiger.

Und wieviel oberhalb der Angemessenheit?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kunigunde25

Ich hoffe,dies ist die richtige Antwort Funktion.

Also die Unzumutbarkeit bezog sich auf den Wegfall des sozialen Umfelds,der Bezugspersonen,der unmittelbaren Hilfe meiner ältesten Tochter.

Leider können die Kinder die Miete nicht ändern.
Sie zahlen ihre Wohnungen ja selber noch 20 Jahre ab.

Insgesamt liegt die -jetzige- Miete 175€ über der Angemessenheit.

Die neue Wohnung wird  ca.164 € drüber liegen.

Sheherazade

Zitat von: Mine2501 am 06. Oktober 2024, 13:53:58Also die Unzumutbarkeit bezog sich auf den Wegfall des sozialen Umfelds,der Bezugspersonen,der unmittelbaren Hilfe meiner ältesten Tochter.

Hm, da wird dir nichts anderes übrig bleiben, dass du mit dem Sozialamt sprichst. Dieser Umzug würde das soziale Umfeld ja erhalten, widerspricht meiner Meinung nach nicht der Feststellung des Gesundheitsamtes.

Die Unangemessenheit bleibt aber weiter ein Problem. Dein Schwiegersohn (der durchaus auch dein Vermieter sein darf) hat keinerlei Möglichkeiten, die Miete zu mindern?

Den Punkt mit dem Pflegegrad solltest du aber noch angehen, falls noch nicht geschehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kunigunde25

Danke Sheherazade,
Ich werde mit meiner SB sprechen.

Die kids haben für mich die Miete schon gesenkt.

Ein Gesetz gibt es wohl nicht wirklich, bezüglich der Genehmigung bis Juli 25 und der Übernahme der unangemessenen KdU in einer neuen Wohnung?

Falls die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft eines Tages wegfallen sollten, muss ich ja die Differenz zahlen.

Ist es diesbezüglich relevant wie die einzelnen Posten der Miete unangemessen sind?
Oder geht es dabei vorwiegend um die Grundmiete?

Betrachtet das Sozialamt die Gesamtmiete bei einer Unangemessenheit?