Sperre aufgrund falscher Anschuldigungen durch die Qualifizierungsstelle?

Begonnen von Soulmate2411, 09. Oktober 2024, 13:03:33

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Soulmate2411

Hallo, ich mal wieder.

Bezugnehmend zu meinem anderen Thema: https://hartz.info/index.php/topic,134536.msg1611207.html#msg1611207 Hat sich heute etwas entwickelt was mir den Boden unter Füßen weggezogen hat.

Ich habe trotz Bedenken meine Qualifizierung weitergemacht. Ich hätte jetzt am 23.10 meine Prüfung, alles vorbereitet und eingekauft und alles geplant.

Heute in der Schule kam der Kursleiter zu mir und meinte er würde mich jetzt aus dem Kurs entfernen da die Heimleitung(in der ich meine Praxisstunden mache) ihm gesagt hätte das ich nie da gewesen wäre, die Bewohner nicht kennen würde(kenne alle Bewohner beim Namen, was sie mögen und was nicht) und auch total unfreundlich wäre. Dazu komme noch das die Unterschriften auf den Stundenzetteln gefälscht wären.
Im ersten Moment bin ich aus allen Wolken gefallen und wusste gar nicht was ich sagen sollte, außer das die Sachen so nicht stimmen.
Nach einer Weile habe ich dann gefragt wann die Heimleitung sich denn gemeldet hat und als es hieß Montag, wusste ich ganz genau was Sache war. Am Montag war ich alleine mit einer Betreuungskraft die sehr rechte Gedanken hat und diese auch auslebt, wenn er denkt niemand bekommt es mit. Der zu den Bewohnern sagt " sie sind schon fett genug sie brauchen nichts mehr" ich habe am Montag genau so eine Situation mitbekommen und gesagt das er sowas lassen soll, weil er singend durch den Gang gelaufen ist mit " der Stefan hat keinen Job deswegen tritt er Türken tot".
Genau diese Betreuungskraft behauptet jetzt auch das die Stundenzettel mit seiner Unterschrift ihm von mir untergejubelt worden sind und er ja die Zettel noch nie gesehen hätte und er ja gar nicht gewusst hat was er da unterschreibt. Die Probleme mit der Betreuungskraft sind schon seit Mai so, viele Sachen die ich nicht gut fand und auch gesagt habe. Seitdem Moment hat die Betreuungskraft auch nicht mehr meine Zettel unterschrieben sondern gesagt ich soll sie ins Schwesterzimmer legen, werden schon unterschrieben. Ich habe nie nachgefragt und einfach die unterschriebenen Zettel mitgenommen.

Die Kursleitung hat mich abgehört und gesagt sie würde mir glauben, sie wüsste aber nicht was sie jetzt machen soll und das ein weiterarbeiten in dem bisherigen Altenheim nicht funktionieren würde, ein Gespräch würde auch nichts bringen weil Aussage gegen Aussage steht.

Wie verhält sich das jetzt mit dem Jobcenter? Ich hab das freiwillig gemacht, wurde nicht vom Jobcenter zugewiesen oder dergleichen. Habe keinen Vertrag mit dem Jobcenter geschlossen oder irgendwas mit dem Jobcenter unterschrieben. Ging alles von mir aus.

Muss ich mit einer Sperre rechnen wenn ich jetzt zum Beispiel die Qualifizierung nochmal neu machen muss? Oder wenn es heisst ich darf sie nicht weitermachen weil es keine Möglichkeit gibt jetzt in 2 Wochen mit irgendwo anders unterzubringen für die Prüfung? In der Prüfung muss ich mit Senioren eine Aktivierung machen, die ich seit Wochen auf Senioren abgestimmt habe, die in meinem jetzigen Altenheime leben.

Danke fürs lesen und helfen.

islandfeuer

etwas  sehr  dubios  die  sache  wirklich.  mal  von  den  erwähnten  politgeschwafel..  wer  hat  das  finanziert?  hier  gehts  auch  um  Schadensersatzansprüche !

Taro

Bis jetzt haben wir nur die tolle Story, aber keine Beweise.

Wenn jemand etwas behauptet, so muss er die Richtigkeit der Behauptungen auch beweisen, und nicht etwa ein Beschuldigter das er unschuldig ist.

Wo bitte ist den der Beweis das:
* Du nicht anwesend warst
* Du die Bewohner und deren Eigenheiten nicht kennst
* Du unfreundlich bist
* Die Unterschriften auf dem Stundenzettel gefälscht sind (Wie wird das bewiesen ?)
 
Weiter unten schreibst du dann, eine "Betreuungskraft" behauptet, du hättest ihr Stundenzettel "untergejubelt", sie hätte  die Zettel nie gesehen und nicht gewusst was sie unterschreibt.
Schon komisch, wenn die "Betreuungskraft" die Zettel nie gesehen hat, wie hat sie dann unterschreiben können, denn sie behauptet ja, dass sie nicht gewusst hat was sie unterschreibt.
Und wenn sie was unterschreibt und nicht weiß was es ist, ist es ihr Problem.
Bevor ich was unterschreibe mach' ich mich schlau was das für ein Dokument ist, prüfe die Richtigkeit der Angaben und setz' nicht einfach meine Unterschrift drunter.

Dann heißt es wieder, du solltest die Stundenzettel in's Schwesternzimmer legen, sie würde sie dann unterschreiben.
Wie bitte sollst du ihr dann was "untergejubelt" haben ?
Und nochmals: Wenn ich was unterschreibe ohne es vorher zu prüfen ist es doch dann auch meine Schuld wenn etwas nicht in Ordnung zu sein scheint.
Erst unterschreiben und dann Dinge behaupten geht so einfach nicht.

Liegt überhaupt was von den hier genannten Anschuldigungen in schriftlicher Form vor ?
Nein ? - Reden kann man viel, und wenn's drauf ankommt will keiner was gesagt haben.
Zu mündlichen Anschuldigungen würde ich mich gar nicht äußern, sondern wenn überhaupt nur schriftlich, dann hat man einen Nachweis.
Wenn die wirklich was von dir wollen, sollen sie es dir schriftlich geben.

Bis zum 23.10. sind es noch 2 Wochen, ich würde weiter jeden Tag (das ist wichtig) zur Arbeitszeit bei Caritas oder Kurs erscheinen und meine Arbeitskraft anbieten.
Wenn die dich nicht haben wollen und wegschicken dieses schriftlich dokumentieren (wer hat dich wann mit welcher Begründung weggeschickt).
Am 23.10. würde ich dann bei der entsprechenden Stelle zum Prüfungstermin erscheinen und sehen was geschieht.

Wie gesagt, reden einfach ignorieren, selber nichts sagen und alles schriftlich verlangen.
Das schriftliche dann in Kopie an's Jobcenter weiterleiten.

Aber irgendwie komisch:
Du suchst dir selbst eine Möglichkeit zur Qualifizierung (was sehr löblich ist und von Eigeninitiative zeugt), arbeitest dann dort und das Jobcenter sagt nichts dazu ?
Da das ja freiwillig ist, und nichts mit dem Jobcenter vereinbart wurde, wie hat es dann zum Beispiel mit Vermittlungsvorschlägen znd Bewerbungen ausgesehen ?
Was du freiwillig und aus eigenem Antrieb machst interessiert das Jobcenter eigentlich herzlich wenig, solange du Leistungen beziehst und nicht vom Jobcenter irgendeiner Maßnahme oder Fortbildung zugewiesen wurdest hast du doch für Vermittlungszwecke zur Verfügung zu stehen oder nicht ?

Ich will niemanden etwas unterstellen oder etwa behaupten (denn das müsste ich ja beweisen), aber meine persönliche Meinung ist die, dass sich hier jemand eine Arbeit gesucht hat, jetzt merkt, dass es nicht passt und er es nicht noch jahrelang machen möchte und nun einen Weg sucht, ohne Probleme aus der Situation rauszukommen, denn schon der Thread vom August 2024 lässt eine gewisse Lustlosigkeit erkennen.
Und wenn ich eine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffe gehe ich zum Artz und lass' mich krankschreiben anstatt da weiterhin monatlelang hinzulaufen.
Wo liegt das Problem ? War doch alles freiwillig, da kann man dann doch zu nichts gezwungen werden !

Soulmate2411

Zitat von: Taro am 09. Oktober 2024, 16:31:11Du suchst dir selbst eine Möglichkeit zur Qualifizierung (was sehr löblich ist und von Eigeninitiative zeugt), arbeitest dann dort und das Jobcenter sagt nichts dazu ? Da das ja freiwillig ist, und nichts mit dem Jobcenter vereinbart wurde, wie hat es dann zum Beispiel mit Vermittlungsvorschlägen znd Bewerbungen ausgesehen ? Was du freiwillig und aus eigenem Antrieb machst interessiert das Jobcenter eigentlich herzlich wenig, solange du Leistungen beziehst und nicht vom Jobcenter irgendeiner Maßnahme oder Fortbildung zugewiesen wurdest hast du doch für Vermittlungszwecke zur Verfügung zu stehen oder nicht ?

Nein ich war davor die ganze Zeit im " Krankheitstand" und habe keine Maßnahmen oder dergleichen erhalten. Ich habe dann für mich beschlossen das zu machen. Ich wollte das über einen Bildungsgutschein machen, davon wurde mir abgeraten und ich habe das über die Caritas gemacht. Mein Vermittler hat alle 3 Monate angerufen und gefragt ob ich das noch mache und das wars. Einen Vertrag habe ich zwischen Caritas und mir und die Caritas hat die Teilnahme an das Jobcenter bestätigt. Steht auch drin " Sollte der Teilnehmer aus der Qualifizierung ausscheiden, wird er an das Jobcenter zurück übertragen"

Zitat von: Taro am 09. Oktober 2024, 16:31:11Bis zum 23.10. sind es noch 2 Wochen, ich würde weiter jeden Tag (das ist wichtig) zur Arbeitszeit bei Caritas oder Kurs erscheinen und meine Arbeitskraft anbieten. Wenn die dich nicht haben wollen und wegschicken dieses schriftlich dokumentieren (wer hat dich wann mit welcher Begründung weggeschickt). Am 23.10. würde ich dann bei der entsprechenden Stelle zum Prüfungstermin erscheinen und sehen was geschieht.

Der Kursleiter hat heute schon direkt gesagt, das jetzt Aussage gegen Aussage steht und das für ihn wenig Sinn macht das ich weiterhin dahin gehe und er meinte er überlegt nun wie ich meine Prüfung machen kann.

Zitat von: Taro am 09. Oktober 2024, 16:31:11Ich will niemanden etwas unterstellen oder etwa behaupten (denn das müsste ich ja beweisen), aber meine persönliche Meinung ist die, dass sich hier jemand eine Arbeit gesucht hat, jetzt merkt, dass es nicht passt und er es nicht noch jahrelang machen möchte und nun einen Weg sucht, ohne Probleme aus der Situation rauszukommen, denn schon der Thread vom August 2024 lässt eine gewisse Lustlosigkeit erkennen. Und wenn ich eine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffe gehe ich zum Artz und lass' mich krankschreiben anstatt da weiterhin monatlelang hinzulaufen.

Ja danke das du nichts unterstellen willst, weil wäre da soviel Lustigkeit wie du angeblich gelesen hast, hätte ich das nicht weiter durchgezogen und würde nicht jetzt 2 Wochen vor meiner Prüfung stehen. Sondern dann hätte ich das ja gleich im August machen können und das beenden können. Aber ja, ich möchte in diesem Beruf bleiben und sogar 2025 noch einen Schritt weiter und die Ausbildung zur Pflegehelferin machen.

Hary

Zitat von: Soulmate2411 am 09. Oktober 2024, 13:03:33Oder wenn es heisst ich darf sie nicht weitermachen weil es keine Möglichkeit gibt jetzt in 2 Wochen mit irgendwo anders unterzubringen für die Prüfung?
In jedem Beschäftigungsverhältnis oder Qualifizierung gibt es einen Vertrag zwischen den Parteien. Dort solltest du einmal schauen was überhaupt bei den Kündigungsfristen steht. Eine fristlose Kündigung durch den Träger erfordert ein schwerwiegenden Grund und diesen muss er auch beweisen können.

Ein guter Ratschlag: Lasse die Unterstellungen deinem Kollegen gegenüber. Bei einem (juristischen)Streit ist man nie im Vorteil, wenn man dem anderen einmal etwas schlechtes nachgesagt hat. Bleibe bei dir selbst, wenn du nichts falsches gemacht hast, dann gibt es für dich auch keinen Grund einen Schuldigen zu suchen.

Und ganz nebenbei wäre ein Anwalt für Arbeitsrecht sinnvoll.

Soulmate2411

Zitat von: Hary am 09. Oktober 2024, 19:01:38In jedem Beschäftigungsverhältnis oder Qualifizierung gibt es einen Vertrag zwischen den Parteien. Dort solltest du einmal schauen was überhaupt bei den Kündigungsfristen steht. Eine fristlose Kündigung durch den Träger erfordert ein schwerwiegenden Grund und diesen muss er auch beweisen können.

"Unabhängig von der Tatsache, dass mit diesem Schulungsvertrag kein Arbeichtsrechtsverhältnis entsteht, besteht seitens des Teilnehmers die Pflicht an der unverzüglichen Meldung bei Verhinderung der Teilnahme an der Maßnahme, sowie der Vorlage einer ärtzlichen Bescheinigung bei kranktheitsbedingter Verhinderung. Die Bescheinigung ist innerhalb on drei Arbeitstagen beim zuständigen Projektkoordinator einzureichen. Bei unentschuldigten Fernbleiben des Teilnehmers kann nach erfolgloser Aufforderung zur Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Rückweisung an die Agentur für Arbeit/Jobcenter erfolgen"

Das ist alles was ich in meinem Schulungsvertrag stehen habe zu dem Thema.