Hilfe bei Sanktion wegen verpasstem Meldetermin mit Einkommen

Begonnen von thegamehhh, 10. Oktober 2024, 14:59:04

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thegamehhh

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe einen Meldetermin nicht wahrgenommen und ihn abgesagt. Nun habe ich eine Sanktion erhalten, die ich nicht ganz verstehe. Die Sanktion ist als Bild angehängt.

Meine Freundin und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft und ihr Einkommen wird so angerechnet, dass wir zusammen weniger als die Kosten der Unterkunft (KdU) erhalten. Es dürfte doch eigentlich keine Sanktion geben, da kein Regelsatz zur Verfügung steht. Wie sollte ich nun darauf reagieren?

Sheherazade

In dem Schreiben steht aber nicht, dass du den Termin abgesagt hast. Selbst in der Anhörung hast du keinen (wichtigen) Grund angegeben. Die Minderung wird vom Regelbedarf berechnet und von euren Gesamtleistungen abgezogen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

thegamehhh

Aber wir haben ja keinen Regelsatz. Daher kann doch auch keine Sanktion eintreten. Unsere KDU zusammen ist 521,78 Euro und kriegen tuhen wir nur 434,28 Euro.

Rechtsgrundlagen

§31a Abs4 S2 SGB II
– keine Sanktionen in die KdU hinein
§19 Abs 3 S2 SGB II
– Reihenfolge der Einkommensanrechnung
§9 Abs2 S3 SGB II
– Prozentuale Verteilung des Einkommens in der BG

TripleH

Geht der Berechnungsbogen weiter? Im hochgeladenen Teil erfolgt ja noch kein Abzug?

thegamehhh

Nein das wars. Der Zettel ist genau gleich wie meine bewilligung. Also gehe ich wohl von aus das keine Minderung stattfindet. Da frage ich mich was die Papierverschwendung dan soll.