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Zahlt das JC die Heizkosten bei einer Bruttoinklusivmiete?

Begonnen von schebi, 10. Oktober 2024, 02:38:30

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schebi

Hallo

In meinem Mietvertrag steht, dass ich eine Bruttoinklusivmiete zahle.
Das heißt, dass ich für die Heizkosten pro Monat immer pauschal 140 Euro zahlen muss. Es gibt gar keine Nebenkostenabrechnung. Es gibt auch keine Heizkostenabrechnung.
Alle Nebenkosten und Heizkosten werden immer pauschal bezahlt. So steht es im Mietvertrag.

Ich muss jetzt Bürgergeld beantragen. Erkennt das Jobcenter so einen Mietvertrag an?
Oder wird das Jobcenter von mir eine Heizkostenabrechnung verlangen? Diese habe ich ja nicht.

Zahlt das Jobcenter die 140 Euro Heizkosten, auch wenn ich keine Heizkostenabrechnung habe, weil mir der Vermieter keine Heizkostenabrechnung gibt?
So wurde es im Mietvertrag vereinbart.

Sheherazade

Zitat von: schebi am 10. Oktober 2024, 02:38:30Es gibt gar keine Nebenkostenabrechnung. Es gibt auch keine Heizkostenabrechnung.

Wenn das alles klar im Mietvertrag geregelt ist, muss das Jobcenter das so anerkennen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Nicht, wenn die Vereinbarung rechtswidrig ist, weil sie gegen die Heizkostenverordnung verstößt (§ 2 HeizkostenV).

Sheherazade

Stimmt, diese Einschränkung habe ich vergessen.

Zitat§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

schebi

Danke.

Und wie macht das Jobcenter das in der Praxis?

Prüft das Jobcenter den Mietvertrag so genau und wenn der Mietvertrag gegen die Heizkostenverordnung verstößt, dann zahlt das Jobcenter statt den 140 Euro Heizkostenpaschale nur noch 0 Euro Heizkostenpauschale?

Oder sagt das Jobcenter: Da die 140 Euro Heizkostenpauschale unterhalb der 142 Euro Obergrenze für Heizkosten liegt, zahlen wir die 140 Euro Heizkosten pauschal an den Mieter?

Wie sind da die Praxiserfahrungen?

2)
Wie ist es mit den Stromkosten?
Die sind ja auch paschal in der Nebenkostenpauschale mit enthalten.

Beispiel:
Der Mieter zahlt eine Nebenkostenpauschale von 80 Euro. Da ist der Strom pauschal mit drin.
Akzeptiert das Jobcenter das und zahlt dem Mieter die 80 Euro Nebenkostenpauschale?

Eine Abrechnung über die Stromkosten gibt es nicht.

TripleH

Wahrscheinlich wird es die Kosten erstmal übernehmen, dich aber darauf hinweisen, dass der Passus rechtswidrig ist und du den Vermieter davon zu unterrichten hast, dass er eine Heizkostenabrechnung zu erstellen hat, ansonsten wirst du von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Wenn er dann nicht abrechnet, hast du dieses Zurückbehaltungsrecht und das Jobcenter zahlt dann auch keine Heizkosten.

Kann natürlich auch passieren, dass du Glück hast und die Mitarbeiter in deinem JC sind nicht so gut im Mietrecht. In meinem JC wurden dazu gerade erst alle Mitarbeiter geschult, die wissen darüber Bescheid.

schebi

Zitat von: TripleH am 10. Oktober 2024, 15:15:49Wahrscheinlich wird es die Kosten erstmal übernehmen, dich aber darauf hinweisen, dass der Passus rechtswidrig ist und du den Vermieter davon zu unterrichten hast, dass er eine Heizkostenabrechnung zu erstellen hat, ansonsten wirst du von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Wenn er dann nicht abrechnet, hast du dieses Zurückbehaltungsrecht und das Jobcenter zahlt dann auch keine Heizkosten.

Kann natürlich auch passieren, dass du Glück hast und die Mitarbeiter in deinem JC sind nicht so gut im Mietrecht. In meinem JC wurden dazu gerade erst alle Mitarbeiter geschult, die wissen darüber Bescheid.


Danke.

In meinem Fall ist es so, dass der Vermieter für meine Wohnung von seinem Gaslieferanten (Stadtwerke) nur einmal im Jahr eine Rechnung bekommt. Da steht dann z.B. drin: Vom 04.07.2023 bis zum 04.07.2024 wurden XY Kubikmeter Gas verbraucht = 1.600 Euro.
Die 1.600 Euro sind also meine Heizkosten. Reicht es dem Jobcenter aus, wenn mir der Vermieter diese Gasrechnung gibt? Wäre dann für das Jobcenter alles in Ordnung?
Auf der Gas-Rechnung steht ja nur der Name des Vermieters und nicht mein Name drauf.

Ich bin am 01.09.2024 in die Wohnung eingezogen.
Die nächste Gasrechnung wird für den Zeitraum vom 04.07.2024 bis zum 04.07.2025 sein.
Ich weiß nicht, wie der Vermieter diese Gasrechnung auf mich umlegen soll (zeitanteilig).

Oder wird das Jobcenter verlangen, dass ich selber ein Vertrag mit den Stadtwerken abschließe, wo ich direkt selbst der Gas-Kunde bin?

TripleH

Zitat von: schebi am 10. Oktober 2024, 15:26:49Reicht es dem Jobcenter aus, wenn mir der Vermieter diese Gasrechnung gibt? Wäre dann für das Jobcenter alles in Ordnung? Auf der Gas-Rechnung steht ja nur der Name des Vermieters und nicht mein Name drauf.

Nein. Aber er kann doch eine schlichte Abrechnung erstellen und die Rechnung anlegen.

Zitat von: schebi am 10. Oktober 2024, 15:26:49Ich weiß nicht, wie der Vermieter diese Gasrechnung auf mich umlegen soll (zeitanteilig).

Das ist auch nicht deine Aufgabe, sondern seine.

Zitat von: schebi am 10. Oktober 2024, 15:26:49Oder wird das Jobcenter verlangen, dass ich selber ein Vertrag mit den Stadtwerken abschließe, wo ich direkt selbst der Gas-Kunde bin?

Das kann das Jobcenter nicht verlangen. Das ist Sache zwischen dir und dem Vermieter. Er kann das so mit dir vereinbaren. Wäre vielleicht das einfachste.
 

schebi

Danke.

2)
Wie ist es mit den Stromkosten?
Die sind ja auch paschal in der Nebenkostenpauschale mit enthalten.

Beispiel:
Der Mieter zahlt eine Nebenkostenpauschale von 80 Euro. Da ist der Strom pauschal mit drin.
Akzeptiert das Jobcenter das und zahlt dem Mieter die 80 Euro Nebenkostenpauschale?

Eine Abrechnung über die Stromkosten gibt es nicht.

Kann das Jobcenter die Zahlung der Stromkosten verweigern, die pauschal in den Nebenkosten mit enthalten sind? (Bei den Heizkosten könnte das Jobcenter die Zahlung ja verweigern, weil diese gegen die Heizkostenverordnung verstoßen).
Ist das bei den Stromkosten auch möglich?

Im Mietvertrag steht nur:
Pauschale für Heizkosten: 140 Euro
Pauschale für alle anderen Nebenkosten inklusive Stromkosten: 80 Euro

Im Mietvertrag steht gar nicht drin, wie hoch die Pauschale für Stromkosten sind. In den 80 Euro ist einfach alles mit drin.

TripleH

Zitat von: schebi am 11. Oktober 2024, 09:50:08Kann das Jobcenter die Zahlung der Stromkosten verweigern, die pauschal in den Nebenkosten mit enthalten sind?

Nein. Wenn es in der Miete enthalten ist, darf das Jobcenter keinen Abzug für Strom vornehmen.

Rotti

Zitat von: schebi am 11. Oktober 2024, 09:50:08Im Mietvertrag steht nur: Pauschale für Heizkosten: 140 Euro Pauschale für alle anderen Nebenkosten inklusive Stromkosten: 80 Euro Im Mietvertrag steht gar nicht drin, wie hoch die Pauschale für Stromkosten sind. In den 80 Euro ist einfach alles mit drin.
Stromkosten sind im Regelsatz bezahlt da gibt es nix ausser du hast Boiler im Bad da gibt es Zuschuss deine Pauschale Heizkosten werden solange gezahlt wie sie angemessen sind danach bekommst du weniger oder wirst genötigt umzuziehen.
also zieh die Stromkosten gleich mal ab von den 140€
40,76 Euro ist der Betrag, den der Gesetzgeber monatlich für einen alleinstehenden Erwachsenen für Strom vorsieht. Für ein Paar in Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder sind monatlich  (2024: 82,16 Euro)
Mehr wie 100€ Pauschale werden sie dir nicht zahlen längerfristig, rechne das schon gleich vorausschauend ein.

TripleH

Zitat von: Rotti am 11. Oktober 2024, 20:59:28also zieh die Stromkosten gleich mal ab von den 140€ 40,76 Euro ist der Betrag, den der Gesetzgeber monatlich für einen alleinstehenden Erwachsenen für Strom vorsieht.

Unfug.

ZitatBei einer Inklusivmiete, in der auch die Stromkosten enthalten sind, sind die Leistungen für die Unterkunft nicht um einen aus der Regelleistung ermittelten Anteil für Haushaltsenergie zu kürzen.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/151574

schebi

Danke.

Es geht bei mir um eine Wohnung in Hannover mit 50 qm Größe.
Nur 1 Person ist in der Bedarfsgemeinschaft.
Da zahlt das Jobcenter ja 458 Euro plus die Heizkosten.

https://www.asg-hannover.de/wp-content/uploads/ASG-Merkblatt_BfU.pdf

Wenn bezüglich der Nebenkosten in meinem Mietvertrag folgendes steht, dann ist das für das Jobcenter so in Ordnung (mal abgesehen von den Heizkosten):
Die Miete inklusive aller Nebenkosten und Stromkosten, aber ohne Heizkosten beträgt: 458 Euro
Die Heizkosten betragen pauschal: 140 Euro
Warmmiete: 598 Euro

(Dass das Jobcenter bei den Heizkosten meckern kann, habe ich verstanden.)

Aber die Nebenkostenpauschale zu allen anderen Nebenkosten muss das Jobcenter so akzeptieren und bezahlen, oder?

Danke

turbulent

Zitat von: schebi am 11. Oktober 2024, 23:32:08Aber die Nebenkostenpauschale zu allen anderen Nebenkosten muss das Jobcenter so akzeptieren und bezahlen, oder?
Bei den Nebenkosten hast Du nichts zitiert, aus dem hervorgeht, dass es ein Pauschalbetrag ist bzw. dass es Abschlagszahlungen sind, bei denen jährlich verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Eins von beidem muss da stehen.

Warum nehmt Ihr den nahenden Leistungsbezug nicht zum Anlass, etwas Ordentliches aufzusetzen? Wie lange zahlst Du auf diesen Mietvertrag hin schon Miete?

schebi

Zitat von: turbulent am 12. Oktober 2024, 17:06:22Wie lange zahlst Du auf diesen Mietvertrag hin schon Miete?

Seit dem 01.09.2024 zahle ich auf diesen Mietvertrag hin schon Miete.

Mein Vermieter will den Mietvertrag nicht nochmal neu aufsetzen.


Zitat von: turbulent am 12. Oktober 2024, 17:06:22Bei den Nebenkosten hast Du nichts zitiert, aus dem hervorgeht, dass es ein Pauschalbetrag ist bzw. dass es Abschlagszahlungen sind, bei denen jährlich verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Eins von beidem muss da stehen.

Ich habe nochmal in meinem Mietvertrag nachgeschaut. Da steht drin:

"Die Miete inklusive aller Nebenkosten und Stromkosten, aber ohne Heizkosten beträgt pauschal: 458 Euro.
Die Heizkosten betragen pauschal: 140 Euro
Warmmiete: 598 Euro"
Die Nebenkosten und Heizkosten sind eine Pauschale. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung findet nicht statt."


2)
Dass das Jobcenter bei den Heizkosten meckern kann, habe ich verstanden.

Aber die 458 Euro Kaltmiete inklusive Nebenkostenpauschale zu allen anderen Nebenkosten muss das Jobcenter so akzeptieren und bezahlen, oder?

Danke für eure Hilfe.