Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen

Begonnen von schebi, 14. Oktober 2024, 20:23:06

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schebi

Ein Bekannter von mir aus Hannover hat folgendes Problem und hat mich um Rat gefragt:

Als angemessene Miete erkennt das Jobcenter für seine Wohnung 499 Euro an (ohne Heizkosten).
Er hatte sehr große Probleme überhaupt eine Wohnung zu finden. Jetzt hat er schließlich einen Vermieter gefunden, der dazu bereit war, ihm eine Wohnung zu vermieten. Mein Bekannter musste dafür aber eine viel höhere Miete in Kauf nehmen. Seine Miete ist 809 Euro ohne Heizkosten. Seine Miete ist also 310 Euro höher als das, was das Jobcenter für angemessen hält.
Es ist ja so, dass das Jobcenter für eine bestimmte Übergangszeit auch eine überhöhte Miete zahlt.
Gilt das auch für eine Miete, die 310 Euro höher ist als angemessen?

Müsste das Jobcenter in den ersten Monaten die 809 Euro Miete zahlen oder wird das Jobcenter diesen Betrag nicht mal für eine Übergangszeit zahlen?

Danke

turbulent


schebi

Zitat von: turbulent am 14. Oktober 2024, 20:32:47Ist er schon im Leistungsbezug? Seit wann?

Nein, er ist noch nicht im Leistungsbezug, aber er will jetzt Bürgergeld beantragen.

Oktavius

Zitat von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06Ein Bekannter von mir aus Hannover hat folgendes Problem und hat mich um Rat gefragt:

Als angemessene Miete erkennt das Jobcenter für seine Wohnung 499 Euro an (ohne Heizkosten).
Er hatte sehr große Probleme überhaupt eine Wohnung zu finden. Jetzt hat er schließlich einen Vermieter gefunden, der dazu bereit war, ihm eine Wohnung zu vermieten. Mein Bekannter musste dafür aber eine viel höhere Miete in Kauf nehmen. Seine Miete ist 809 Euro ohne Heizkosten. Seine Miete ist also 310 Euro höher als das, was das Jobcenter für angemessen hält.
Was heißt, er hat einen Vermieter gefunden, muss aber eine viel höhere Miete in Kauf nehmen? Muss er mehr zahlen, als die Wohnungen in der Region sonst kosten?

Zitat von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06Es ist ja so, dass das Jobcenter für eine bestimmte Übergangszeit auch eine überhöhte Miete zahlt.
Gilt das auch für eine Miete, die 310 Euro höher ist als angemessen?
Es ist so, dass die Miete für eine gewisse Zeit komplett und unabhängig von der Höhe des Angemessenen übernommen wird, wenn man schon darin wohnt und dann in den Bezug fällt. Sich die Wohnung also vorher leisten konnte und nun nach ALG I nicht mehr oder wenn Familienmitglieder ausziehen und sie so zu teuer wird.
An sich ist das nicht dazu gedacht, dass man in eine viel zu teure Wohnung zieht, die man gar nicht zahlen kann und dann für einen "Übergang" die Miete komplett bekommt.

Zitat von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06Müsste das Jobcenter in den ersten Monaten die 809 Euro Miete zahlen oder wird das Jobcenter diesen Betrag nicht mal für eine Übergangszeit zahlen?
Er könnte Glück haben und die "Übergangszeit" wird bezahlt.
Im Idealfall Übergang zum nächsten Job oder nach Aufforderung zur Kostensenkung zur günstigeren Wohnung.

Birgit63

Das JC wird die erhöhte Miete nicht anerkennen, weil er zu einem Zeitpunkt dort einzieht, wo er schon Bürgergeld bezieht.

Oktavius

Zitat von: Birgit63 am 15. Oktober 2024, 08:02:51Das JC wird die erhöhte Miete nicht anerkennen, weil er zu einem Zeitpunkt dort einzieht, wo er schon Bürgergeld bezieht.
Das tut er noch nicht.
Er hat den Vermieter gefunden, fraglich, ob er nun schon eingezogen und die Miete bezahlt hat oder es vorhat und gleichzeitig BG beantragt.

Sheherazade

Zitat von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06Jetzt hat er schließlich einen Vermieter gefunden, der dazu bereit war, ihm eine Wohnung zu vermieten.

Hat er die Wohnung schon bezogen?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

schebi

Zitat von: Oktavius am 14. Oktober 2024, 22:37:38Was heißt, er hat einen Vermieter gefunden, muss aber eine viel höhere Miete in Kauf nehmen? Muss er mehr zahlen, als die Wohnungen in der Region sonst kosten?
Ja, er muss deutlich mehr zahlen als die Wohnungen in der Region sonst kosten.

Zitat von: Oktavius am 14. Oktober 2024, 22:37:38Es ist so, dass die Miete für eine gewisse Zeit komplett und unabhängig von der Höhe des Angemessenen übernommen wird, wenn man schon darin wohnt und dann in den Bezug fällt.
Auch wenn die Wohnung ca. 250 Euro teurer ist als die Vergleichswohnungen? Auch dann zahlt das Jobcenter die komplette Miete?

Zitat von: Oktavius am 15. Oktober 2024, 08:15:15Das tut er noch nicht. Er hat den Vermieter gefunden, fraglich, ob er nun schon eingezogen und die Miete bezahlt hat oder es vorhat und gleichzeitig BG beantragt.

Er ist schon eingezogen. Er ist erst eingezogen und will jetzt Bürgergeld beantragen.
Die Miete hat er bisher teilweise bezahlt. Er konnte die Miete bisher nicht komplett bezahlen, weil er zu wenig Geld hatte.

Zitat von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 09:12:09Hat er die Wohnung schon bezogen?
Ja, er hat die Wohnung schon bezogen.

Sheherazade

Zitat von: schebi am 15. Oktober 2024, 10:13:06Er ist schon eingezogen. Er ist erst eingezogen und will jetzt Bürgergeld beantragen. Die Miete hat er bisher teilweise bezahlt. Er konnte die Miete bisher nicht komplett bezahlen, weil er zu wenig Geld hatte.

Mietrückstände wird das Jobcenter allerdings nicht übernehmen. Und ab einer bestimmten Summe sind Mietrückstände auch ein Kündigungsgrund für den Vermieter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

schebi

Zitat von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 10:30:24Mietrückstände wird das Jobcenter allerdings nicht übernehmen. Und ab einer bestimmten Summe sind Mietrückstände auch ein Kündigungsgrund für den Vermieter.
Das ist klar, aber das war nicht die Frage.

Wir gehen davon aus, dass der Vermieter wegen den Mietrückständen erstmal nicht kündigen wird. Das hat der Vermieter gesagt.

Sensoriker

Zitat von: schebi am 15. Oktober 2024, 10:13:06Ja, er muss deutlich mehr zahlen als die Wohnungen in der Region sonst kosten.
Wenn das nicht noch unter Mietwucher fällt.
Das würde noch Probleme mit dem JC verursachen.

Mal ganz ehrlich. Ich ziehe doch nicht in eine Wohnung, die ich nicht bezahlen kann und nicht feststeht ob das JC die Kosten übernimmt.
Das ganze hat schon ein Geschmäkle.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Weiß ja auch keiner was über die Vorgeschichte (wo bzw. wie vor dem Umzug gewohnt, wovon gelebt ...). Wobei wohl niemand in einer Wohnung zieht, die er von Anfang an nicht oder nur teilweise bezahlen kann, selbst, wenn der Bürgergeldantrag vor der Tür steht. Denn: Was ist nach der Übergangszeit, was macht derjenige nach den 6 Monaten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Marmeladenkönig45

Ich hab dasselbe Problem- war auch schon beim JC deswegen. Man erklärte mir, die Landkreise seien schuld, dass die Richtwerte nicht abgeändert werden.
Viele Widersprüche werden wohl abgeschmettert- weil die können ja nicht was bewilligen, was den Richtwerten überschreitet.

Oktavius

Zitat von: schebi am 15. Oktober 2024, 10:13:06Auch wenn die Wohnung ca. 250 Euro teurer ist als die Vergleichswohnungen? Auch dann zahlt das Jobcenter die komplette Miete?
nein- der Hinweis galt dem Punkt: Jemand arbeitet, bezieht eine Wohnung, die er sich leisten kann, auch wenn sie recht teuer ist und wird irgendwann arbeitslos.
Nach einem Jahr ALG-I - wo er immer noch die Miete selbst zahlt- fällt er in ALG-II und dann wird die Wohnung für eine gewisse Zeit komplett vom JC gezahlt.

Wenn die Vergleichswohnungen deutlich weniger kosten, sollte sich der Freund beim Mieterbund informieren.
Das kann man auch nachträglich ändern, wenn es im Bereich des Wuchers liegt.

Zitat von: schebi am 15. Oktober 2024, 10:13:06Er ist schon eingezogen. Er ist erst eingezogen und will jetzt Bürgergeld beantragen.
Die Miete hat er bisher teilweise bezahlt. Er konnte die Miete bisher nicht komplett bezahlen, weil er zu wenig Geld hatte.
Er ist also in eine Wohnung gezogen, die er zu keinem Zeitpunkt selbst hätte zahlen können und hat bereits Mietschulden. Die der Vermieter "reinholt", indem er eine viel zu hohe Miete veranschlagt, die das JC zahlen soll.
Und was will der Freund nach der eventuellen "Übergangszeit" machen?

schebi

Zitat von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 11:06:29Weiß ja auch keiner was über die Vorgeschichte (wo bzw. wie vor dem Umzug gewohnt, wovon gelebt ...). Wobei wohl niemand in einer Wohnung zieht, die er von Anfang an nicht oder nur teilweise bezahlen kann, selbst, wenn der Bürgergeldantrag vor der Tür steht. Denn: Was ist nach der Übergangszeit, was macht derjenige nach den 6 Monaten?

Ja, das ist klar, aber das war nicht die Frage. (Vielleicht zieht derjenige nach der Übergangszeit bald wieder aus. Die Übergangszeit ist ja 12 Monate. Aber das wissen wir nicht. Das ist auch nicht die Frage)


Die Frage war:

Seine Miete ist 310 Euro höher als das, was das Jobcenter für angemessen hält.
Es ist ja so, dass das Jobcenter für eine bestimmte Übergangszeit auch eine überhöhte Miete zahlt.
Gilt das auch für eine Miete, die 310 Euro höher ist als angemessen?

Müsste das Jobcenter in den ersten Monaten die 809 Euro Miete zahlen oder wird das Jobcenter diesen Betrag nicht mal für eine Übergangszeit zahlen?