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Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen

Begonnen von schebi, 14. Oktober 2024, 20:23:06

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schebi

Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 16:25:12Du hast von Anfang an von einem Er geschrieben und kein Kind erwähnt.
Mit er war der Antragsteller gemeint. Außerdem ist es doch egal, ob es ein Mann oder eine Frau ist. Das ändert doch gar nichts.

Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 16:25:12Und wenn du meinst, alles besser zu wissen, dann macht das so wie du denkst.
Das habe ich doch nie gesagt.

turbulent

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 16:38:52Außerdem ist es doch egal, ob es ein Mann oder eine Frau ist. Das ändert doch gar nichts.
Außer Deiner Glaubwürdigkeit und dem (guten?) Willen der (ehemals?) Hilfsbereiten. Offensichtlich fühlen sich manche verkackeiert ob Deiner "nicht immer ganz exakten" Wortwahl.

Taro

Hier muss ich aber einigen zustimmen.

Im ersten Post steht "Ein Bekanter" und es geht um die Übernahme der Miete
Dann ist's plötzlich eine Frau. dann taucht ein Kind auf, dann lebt das Kind bei einem Mann und es wird um ganz andere Kosten diskutiert.
Also ich blick' hier nicht mehr durch und verabschiede mich deshalb aus diesem Thread.

Oktavius

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54Aber woher weiß man denn, wer kindergeldberechtigt ist?
Praktischerweise, der, der Einkommenssteuer zahlt. Denn das Kindergeld ist eigentlich eine Art Steuerreduktion (kurz gesagt) für die Unterhaltung, die ein Kind ja kostet.

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54Wenn das Kind mal beim Vater wohnt, dann mal wieder bei der Mutter. Oder mal die Hälfte der Zeit beim Vater und dann die Hälfte der Zeit bei der Mutter.
hm, die Mutter ist mit dem Kind in der Mutter-Kind-Einrichtung. Wird dort entlassen, ohne dass sie eine Wohnung hat, das Kind kommt zum Vater. Die Mutter findet "nirgends" eine halbwegs passende Wohnung, nur eine völlig überteuerte, in der der Vermieter über dem Mietspiegel die Miete erhebt.
Der "er" aus dem Eingangsbeitrag ist also die Mutter, gut, heutzutage ist sowas sprachlich gesehen ja möglich  :lol: .

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54Man kann doch nicht jedesmal der Familienkasse die Anweisung geben: Bitte das Kindergeld jetzt auf das Konto vom Vater überweisen. Einen Monat später soll man dann der Familienkasse sagen, bitte überweisen Sie das Kindergeld jetzt auf das Konto von der Mutter. Und einen Monat später wieder auf das Konto des Vaters?
Der Aufenthalt des Kindes kann sich doch ständig ändern.
Woher weiß man dann, wer kindergeldberechtigt ist?
Im realen Leben steht demjenigen, der einen Job hat und Steuern zahlen muss, mindestens die Hälfte des KiGe zu. Dafür ist er/sie aber auch Unterhaltspflichtig. Bei einem Wechselmodell mag das andere Regelungen geben, allerdings hat der mit steuerpflichtigem Job auch immer Anspruch auf das KiGe.

Und man hat eine Einigung, wann das Kind wie oft sich bei Mutter oder Vater aufhält.

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54Die Mutter hat das Kindergeld aber immer dem Kindesvater gegeben.
Wenn der Kindesvater bestätigt, dass er das Kindergeld von der Mutter erhalten hat, kann das Jobcenter das Kindergeld dann trotzdem bei der Mutter als Einkommen anrechnen?
wieso hat der Kindesvater nicht gleich das Kindergeld bekommen? Im Grunde steht es ihm zu, im Gegenzug muss er Unterhalt zahlen.
Wovon hat die Mutter eigentlich gelebt, ehe sie nun an dem Punkt des Bürgergeld war?
Die Frage ist rhetorisch, ich bin auch raus  :bye:

schebi

Zitat von: Oktavius am 16. Oktober 2024, 21:00:25Zitat von: schebi am Heute um 15:36:54 Aber woher weiß man denn, wer kindergeldberechtigt ist? Praktischerweise, der, der Einkommenssteuer zahlt. Denn das Kindergeld ist eigentlich eine Art Steuerreduktion (kurz gesagt) für die Unterhaltung, die ein Kind ja kostet.

Aber die anderen Leute hier haben behauptet, dass das Kindergeld nicht dem zusteht, der Einkommensteuer zahlt, sondern demjenigen, der das Kind betreut.

Was stimmt denn nun?

Sheherazade

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 21:38:24dass das Kindergeld nicht dem zusteht, der Einkommensteuer zahlt, sondern demjenigen, der das Kind betreut.

Was in deinem Fall auf das selbe hinaus läuft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

schebi

Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 08:58:40
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 21:38:24dass das Kindergeld nicht dem zusteht, der Einkommensteuer zahlt, sondern demjenigen, der das Kind betreut.

Was in deinem Fall auf das selbe hinaus läuft.
Aber was stimmt denn nun?
Unabhängig von diesem Fall.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 11:07:12Beides, je nach Sachlage.
Wie jetzt, sind Details jetzt plötzlich wichtig?

[sorry, musste sein...]

schebi

Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 11:07:12
Zitat von: schebi am 17. Oktober 2024, 10:59:24Aber was stimmt denn nun?

Beides, je nach Sachlage.
 

Erzähl doch mal bitte genauer.

Erst heißt es, es kommt darauf an, wer das Kind betreut. Dann heißt es, es kommt darauf an, wer Einkommensteuer zahlt.

Kann das jemand erläutern? Welche Sachlage soll da den Unterschied ausmachen?

Danke für eure Hilfe.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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schebi


TripleH

Die Mutter erhält in einem Mutter-Kind-Heim im Normalfall Leistungen nach dem SGB VIII vom Jugendamt. Von dort wird man auch nicht einfach so auf die Straße gesetzt, schon gar nicht, wenn dadurch das Kind plötzlich von jemanden betreut wird, der es die ganze Zeit nicht betreut hat. Das kann nicht Inhalt der Hilfezielplanung gewesen sein. Außerdem zieht das Jugendamt das Kindergeld als Kostenbeitrag ein.

Wenn die Frau das Kindergeld also selbst bekommt und schon länger an den Kindesvater weiterleitet, ist sie schon gar nicht mehr im Mutter-Kind-Heim und es muss zur Klärung der Sachlage erstmal gesagt werden, wo sich die Frau derzeit tatsächlich aufhält, seit wann das so ist und wovon sie lebt.

Hier passt jedenfalls einiges nicht zusammen.

Wenn man eine Wohnung im Wissen, sie nicht bezahlen zu können, anmietet, nennt man das übrigens Einmietbetrug. Das ist eine Straftat.

Zitat von: schebi am 17. Oktober 2024, 16:02:16Erst heißt es, es kommt darauf an, wer das Kind betreut. Dann heißt es, es kommt darauf an, wer Einkommensteuer zahlt.

Ob Einkommensteuer oder nicht, ist einfach nur für die Frage, ob das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder nach dem Einkommensteuergesetz gezahlt wird, relevant. Ansonsten ist derjenige kindergeltberechtigt, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. Beim echten Wechselmodell müssen sich die Eltern einigen, wenn das nicht möglich ist, muss das Familiengericht entscheiden. Aber, ich denke, wenn tatsächlich das Jugendamt mit drinhängt, ist die Übernahme der Kinderbetreuung nicht vom Willen der Mutter abhängig.
 

schebi

Zitat von: TripleH am 17. Oktober 2024, 19:10:14Ob Einkommensteuer oder nicht, ist einfach nur für die Frage, ob das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder nach dem Einkommensteuergesetz gezahlt wird, relevant.

Zitat von: TripleH am 17. Oktober 2024, 19:10:14Ansonsten ist derjenige kindergeltberechtigt, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält

Also stimmt die Aussage von oben gar nicht, dass das Kindergeld derjenige erhält, der Einkommensteuer zahlt?


TripleH

Zitat von: schebi am 17. Oktober 2024, 21:09:40Also stimmt die Aussage von oben gar nicht, dass das Kindergeld derjenige erhält, der Einkommensteuer zahlt?

Nein. Aber das ist doch vorliegend sowas von unrelevant. Das Kind ist voll beim Vater, also ist er kindergeltberechtigt.