Zahlungsaufforderung + Mahnung trotz Widerspruch

Begonnen von Tobbel, 15. Oktober 2024, 13:36:24

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Tobbel

hallo ich bin neu hier. das jobcenter bereitet mir einige probleme. ich hab vor wenigen tagen eine zahlungsaufforderung + mahnung erhalten, dabei hab ich gegen den bescheid widerspruch eingelegt. den hab ich per einschreiben abgeschickt. der ist am 02.09 bei denen eingegangen ( gelber brief ist vom 16.08 also bin ich in der frist ). darüber hinaus war ich vor kurzem beim jobcenter und der sachbearbeiter hat mir bestätigt, dass der eingegangen ist. jetzt hab ich von der stadtkasse eine mahnungssperre erhalten, um die sache zu klären. was wäre denn jetzt in dem fall, wenn das jobcenter vehement behauptet der widerspruch ist nicht eingegangen ? ( es geht um viel geld )

Sheherazade

Teile der Stadtkasse schriftlich mit, dass du gegen die Forderung des Jobcenters Widerspruch eingelegt hast. Das können die nämlich nicht sehen, die treiben nur offene Forderungen ein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Tobbel

Zitat von: Tobbel am 15. Oktober 2024, 13:36:24was wäre denn jetzt in dem fall, wenn das jobcenter vehement behauptet der widerspruch ist nicht eingegangen ?
Da gibt es dann die Akteneinsicht oder man lässt das über den Datenschutzbeauftragten laufen.
Sollten die immer noch behaupten das es keinen Widerspruch gibt bleibt dir die Möglichkeit:
Zitat von: Tobbel am 15. Oktober 2024, 13:36:24und der sachbearbeiter hat mir bestätigt, dass der eingegangen ist.

Nachweis hast du selber keinen? sollte man immer darauf achten und ein Einschreiben ist auch kein zwingender Nachweis. Die können behaupten das nichts drin war.........
Zeugen wären ein Nachweis! am allerbesten mit Unterschrift auf dem Widerspruch und auf dem Kuvert.
Oder ein Beistand der beim JC Termin dabei ist.

MfG FN
 
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Tobbel

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Oktober 2024, 15:42:23Tobbel

Zitat von: Tobbel am 15. Oktober 2024, 13:36:24was wäre denn jetzt in dem fall, wenn das jobcenter vehement behauptet der widerspruch ist nicht eingegangen ?
Da gibt es dann die Akteneinsicht oder man lässt das über den Datenschutzbeauftragten laufen.
Sollten die immer noch behaupten das es keinen Widerspruch gibt bleibt dir die Möglichkeit:
Zitat von: Tobbel am 15. Oktober 2024, 13:36:24und der sachbearbeiter hat mir bestätigt, dass der eingegangen ist.

Nachweis hast du selber keinen? sollte man immer darauf achten und ein Einschreiben ist auch kein zwingender Nachweis. Die können behaupten das nichts drin war.........
Zeugen wären ein Nachweis! am allerbesten mit Unterschrift auf dem Widerspruch und auf dem Kuvert.
Oder ein Beistand der beim JC Termin dabei ist.

MfG FN
 

also ich hab den nachweis, dass der brief denen zugestellt wurde + unterschrift. darüber hinaus hab ich noch eine einladung vom jobcenter erhalten, mit datum vom 02.09 also genau dem datum, wo mein widerspruch eingegangen ist. ich bin mir ziemlich sicher, dass die versuchen wollen mir den widerspruch "madig" zu reden. ja das hab ich auch schon gehört bezüglich dem, dass man behaupten kann, dass in dem brief nix war aber das ist ja selten dämlich einfach nur einen brief ohne inhalt zu verschicken

Fettnäpfchen

Tobbel

Zitat von: Tobbel am 15. Oktober 2024, 15:51:23also ich hab den nachweis, dass der brief denen zugestellt wurde + unterschrift.
Dann musst du dir keine Gedanken/Sorgen machen.
Allerspätestens vor dem SG bekommst du dein Recht.

Also wenn du im Recht bist denn dafür fehlen sämtliche relevanten Infos.

MfG FN
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TripleH

Zitat von: Tobbel am 15. Oktober 2024, 15:51:23also ich hab den nachweis, dass der brief denen zugestellt wurde + unterschrift.

Was genau ist das denn für ein Nachweis? In dem anderen Forum, dessen Antworten du hier anscheinend abchecken willst, war nur von Einschreiben die Rede und nichts von irgendeinem anderen gerichtsfesten Nachweis oder einer Unterschrift (von wem und unter was auch immer).

Tobbel

Zitat von: TripleH am 15. Oktober 2024, 18:39:22
Zitat von: Tobbel am 15. Oktober 2024, 15:51:23also ich hab den nachweis, dass der brief denen zugestellt wurde + unterschrift.

Was genau ist das denn für ein Nachweis? In dem anderen Forum, dessen Antworten du hier anscheinend abchecken willst, war nur von Einschreiben die Rede und nichts von irgendeinem anderen gerichtsfesten Nachweis oder einer Unterschrift (von wem und unter was auch immer).

ich weiß jetzt nicht wo das wichtig ist, dass ich auch noch in einem anderen forum danach gefragt habe aber ok ^^ ein nachweis dafür, dass der brief zugestellt wurde. was sonst ? bei uns werden widersprüche an den oberbürgermeister geschickt ( ich weiß nicht wie es bei anderen städten ist ) und da wird wohl kaum irgendein fremder briefe annehmen. und wie ich oben schon erwähnt habe ist laut dem sachbearbeiter der widerspruch eingegangen.

TripleH

Das ist wischiwaschi. Was genau ist jetzt dein Nachweis mit Unterschrift?!

Tobbel

Zitat von: TripleH am 15. Oktober 2024, 21:44:22Das ist wischiwaschi. Was genau ist jetzt dein Nachweis mit Unterschrift?!

was ist daran wischiwaschi ? muss man voher studiert haben, um zu wissen welche sendungsform sicher ist ? laut internet haben alle sendungsarten pro und kontras. für mich ist wichtig, dass der brief zugestellt wurde.

Clyde R Schrank

Zitat von: Tobbel am 16. Oktober 2024, 13:09:36was ist daran wischiwaschi ? muss man voher studiert haben, um zu wissen welche sendungsform sicher ist ? laut internet haben alle sendungsarten pro und kontras. für mich ist wichtig, dass der brief zugestellt wurde.

Die Leute wollen dir helfen und benötigen dazu mehr Infos. Wenn du die nicht rausgeben willst, ist das ok. Ich bin auch immer sehr sparsam. Manchmal halt leider auch zu sehr.

Kurzum, ein Einschreiben ist kein Nachweis. Das einzige was damit gerichtsfest ist, ist der zugang des Briefumschlages. Aber nicht der Inhalt des Einschreibens. Um also sehen zu können wie "sicher" du bist, ist es wichtig zu wissen, was du für Nachweise hast. Dann kommen eventuell noch weitere Tipps und Hilfestellungen dazu.

Aber wenn du das nicht möchtest, auch gut.

Tobbel

Zitat von: Clyde R Schrank am 16. Oktober 2024, 14:24:16
Zitat von: Tobbel am 16. Oktober 2024, 13:09:36was ist daran wischiwaschi ? muss man voher studiert haben, um zu wissen welche sendungsform sicher ist ? laut internet haben alle sendungsarten pro und kontras. für mich ist wichtig, dass der brief zugestellt wurde.

Die Leute wollen dir helfen und benötigen dazu mehr Infos. Wenn du die nicht rausgeben willst, ist das ok. Ich bin auch immer sehr sparsam. Manchmal halt leider auch zu sehr.

Kurzum, ein Einschreiben ist kein Nachweis. Das einzige was damit gerichtsfest ist, ist der zugang des Briefumschlages. Aber nicht der Inhalt des Einschreibens. Um also sehen zu können wie "sicher" du bist, ist es wichtig zu wissen, was du für Nachweise hast. Dann kommen eventuell noch weitere Tipps und Hilfestellungen dazu.

Aber wenn du das nicht möchtest, auch gut.

der triple macht auf mich nicht gerade den eindruck, dass er mir helfen will. fettnäpfchen hat mir schon ganz gut geholfen. ja wie gesagt ich hab die sendungsverfolgung + die unterschrift von dem, der es angenommen hat. klar ich kann nicht beweisen, was der inhalt war aber ich hab vorsichtshalber eine kopie von dem widerspruch gemacht. und die andere frage ist auch was hätte sonst in dem brief sein sollen ? bestimmt kein "liebesbrief" an das jobcenter. was ist denn dann überhaupt ein "sicherer" versand, bei dem der inhalt dokumentiert ist ? ich bin kein versandexperte. ich weiß lediglich aus dem internet, dass das einschreiben sicher sein soll

Clyde R Schrank

Wie gesagt, beim Einschreiben wird nur der Zugang vom Umschlag bewiesen. Das Jobcenter kann einfach sagen:" Da war ein leeres Blatt drin. Hat der Kunde wohl das falsche reingetan." und dann weise mal nach, das dein Schriftstück drin war...

Was ist sicher und billig?
1. Das Fax mit dem erweiteten Sendebericht. Ja, das alte Faxgerät, das alle abschaffen wollen. Nur gibts leider keinen Nachfolger dafür.
2. Abgabe am Empfang wo man sich einen Stempel mit Unterschrift auf einer mitgebrachten (oder vor Ort erstellten) Kopie geben lässt. (Gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf)
3. Abgabe/Einwurf mit (genug) Zeugen. Damit kann dann auch das Einschreiben funktionieren.

Eine teure Methode wäre die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Das kostet aber zweistellig. Vor dem Komma.

Die DE-Mail wäre auch noch etwas, aber das hat für den User nur Nachteile, das sollte man nicht nutzen. Ähnliches mit Jobcenter Digital. Letzteres hab ich mir aber noch nicht genauer angesehen.

Sheherazade

Zitat von: Tobbel am 16. Oktober 2024, 14:49:56der triple macht auf mich nicht gerade den eindruck, dass er mir helfen will.

Vielleicht sind es manche User hier nur leid, tagelang auf irgendwelche Waswärewenn-Geschichten einzugehen.

Hast du der Stadtkasse jetzt schrftlich mitgeteilt, dass du gegen die Forderung beim Jobcenter Widerspruch erhoben hast?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tobbel

Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 17:18:27
Zitat von: Tobbel am 16. Oktober 2024, 14:49:56der triple macht auf mich nicht gerade den eindruck, dass er mir helfen will.

Vielleicht sind es manche User hier nur leid, tagelang auf irgendwelche Waswärewenn-Geschichten einzugehen.

Hast du der Stadtkasse jetzt schrftlich mitgeteilt, dass du gegen die Forderung beim Jobcenter Widerspruch erhoben hast?

ja die habe ich bereits kontaktiert ( allerdings per email ). die dame hat aber relativ schnell geantwortet und gesagt, dass sie eine mahnsperre eingerichtet hat. in der zeit kann ich das mit dem jobcenter klären. meinen anwalt habe ich auch schon kontaktiert, allerdings braucht der wegen der beratung noch den schein, den ich zwar schon beantragt habe, wo die aber noch unterlagen haben wollten. alles etwas kompliziert ...

ja sry ich bin ja offen für ratschläge aber ich hab jetzt den sinn von triple nicht verstanden, warum er mir vorwirft irgendwelche antworten abchecken zu wollen. ich wüsste nicht was da jetzt so schlimm ist sich noch bei anderen foren zu regestrieren

turbulent

Zitat von: Tobbel am 17. Oktober 2024, 20:38:16ich wüsste nicht was da jetzt so schlimm ist sich noch bei anderen foren zu regestrieren
Zitat von: TripleH am 15. Oktober 2024, 18:39:22Was genau ist das denn für ein Nachweis? In dem anderen Forum, dessen Antworten du hier anscheinend abchecken willst, war nur von Einschreiben die Rede und nichts von irgendeinem anderen gerichtsfesten Nachweis oder einer Unterschrift (von wem und unter was auch immer).
Das Problem ist nicht, dass Du zweimal fragst. Sondern dass Du hier, nachdem die Antworten im anderen Forum entsprechend waren, so tust, als hättest Du einen (besseren) Nachweis als nur ein versandtes Einschreiben. Obwohl Du schon wusstest, dass genau das das ist, worauf es ankommt.