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Wird Schadenersatz angerechnet?

Begonnen von Schwester_112, 29. Oktober 2023, 20:46:07

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Schwester_112

@ Sheherazade
Verstehe ich das richtig: Man beantragt Bürgergeld und darf 15000€ auf dem Konto haben? Echt irre? Find ich viel zu viel.
Und nach einem Jahr darf ich 40000 haben? Wo sollen die den herkommen?

@ Fettnäpfchen
Wie ich oben schon schrieb, habe ich nicht mal die 8000. Das ist doch alles nur ein Beispiel, was mich aber in Bezug auf die Zukunft brennend interessiert.
Also so wie ich euch verstehe, muss Schmerzensgeld und Schadenersatz nicht angegeben werden, weil es sinnlos ist. Es ist normales Geld.

turbulent

Das ist falsch!
Natürlich muss es angegeben werden. Es ist ja schließlich Einkommen. Aber es darf nicht angerechnet werden.

Sheherazade

Zitat von: Schwester_112 am 28. Oktober 2024, 14:47:51@ Sheherazade Verstehe ich das richtig: Man beantragt Bürgergeld und darf 15000€ auf dem Konto haben?

Nein, verstehst du nicht richtig. Anders herum wäre richtig.

Und ja, auch die Schadenersatzzahlung musst du angeben, was immer du mit normales Geld meinst..
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Schwester_112

Zitat von: Schwester_112 am 28. Oktober 2024, 14:47:51@ Fettnäpfchen Wie ich oben schon schrieb, habe ich nicht mal die 8000. Das ist doch alles nur ein Beispiel, was mich aber in Bezug auf die Zukunft brennend interessiert.
Weil du eben keine korrekten Zahlen genannt hast hast du von mir das untere als Aussage bekommen und das sind die Möglichkeiten jeweils bis zur max. Grenze.
Keine 8000 und keine 10 000 als Beispiel könnten immer noch mehr als 15 000 sein.
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Oktober 2024, 16:05:40Kommst du über 15 000.- Euro dann solltest du dir überlegen ob die Summe die diese 15 0000.- überschreitest nicht sinnvoller in für dich wichtige Sachen investierst
oder
falls noch andere BG Mitglieder existieren bei diesen das Geld bis zur erlaubten Summe aufstockst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Schwester_112 am 27. Oktober 2024, 15:20:45Also wenn sagen wir mal nach einer riesigen Fehl-Operation man 50.000€ Schmerzensgeld erhält, nimmt das Amt mir das zu 100% weg(bzw. rechnet es an), wenn ich schon 40.000 gespart habe?
ja denn Bürgergeld soll ja keine Einbahnstraße sein man darf nicht vermögend sein.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

turbulent

Oder anders:
Es muss Bedürftigkeit vorliegen.

Ottokar

Schadenersatz wegen einem Vermögensschaden ist kein Einkommen, sondern eine Vermögensumwandlung.
Wenn man vor dem Schadenersatz 8.000 Euro auf dem Konto hatte und nach der Schadenersatzzahlung 10.000 Euro auf dem Konto hat, muss man bei einer Vermögensprüfung natürlich diese 10.000 Euro als Vermögen angeben.
Kauft man sich jedoch vorher von der 2.000 Euro Schadenersatzzahlung ein paar neue Geräte (Waschmaschine, Herd, KGK etc.) und bleibt es so bei den 8.000 Euro auf dem Konto, muss man bei einer Vermögensprüfung natürlich auch nur diese 8.000 Euro als Vermögen angeben, denn Hausrat ist separat geschützt (§ 12 SGB Abs. 1 S. 2 Nr. 1 II).
Und nein @Schwester_112, nach einem Jahr Bürgergeld hat man keinen Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro. Nach der Erstantragstellung hat (nur) der Antragsteller 12 Monate lang (sog. Karenzzeit) einen erhöhten Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro, der dann auf 15.000 Euro sinkt. Diese Karenzzeit will die BuReg auf 6 Monate verkürzen, oder ganz abschaffen.
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Schwester_112

Danke für die Antworten. :)

@ Ottokar
Das hast du gut erläutert mit Waschmaschine, Herd usw... Wie verhält es sich aber bei Schmerzensgeld, also jetzt in deinem Beispiel von oben drüber. Habe also 8000, bekomme 2000 = 10000. Nun kann ich mir mit den 2000 aber nicht eine Fehl-Operation ganz zaubern. Was soll ich also mit den 2000 so rasch machen? Taschentücher und Iboprofen kaufen? Mein Frust richtet sich nicht gegen dich. Das klingt nur immer so beim schreiben - ich kann auch nicht gut schreiben. Aber vielleicht hast du diesbezüglich noch einmal ein gut erläutertes Beispiel. Danke :)

Grüße

Ottokar

Schmerzensgeld ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen (§ 11a Abs. 2 SGB II).
Lt. BSG (Urteil vom 15.04.2008, Az. B 14/7b AS 6/07 R) ist Vermögen aus Schmerzensgeld generell nicht zu berücksichtigen, da die Verwertung eine unzumutbare Härte bedeutet.
Solange das Gesamtvermögen einschl. Schmerzensgeld den Gesamtvermögensfreibetrag nicht übersteigt, muss man sich wegen der Verwertung aber nicht mit dem JC rumzanken.
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