Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Bargeld / Überweisung auf eigenes Konto. Soll nicht als Einkommen gezählt werden

Begonnen von rdx, 06. November 2024, 10:20:02

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

rdx

Wenn ich Bargeld auf mein eigenes Konto einzahle, wie kann ich dann verhindern, dass das Jobcenter diese Einzahlung als Einkommen wertet und deshalb mein Bürgergeld kürzt?

Was muss im Verwendungszweck von der Bargeld-Einzahlung stehen?

2)
Wie ist es, wenn mir eine fremde Person Geld auf mein eigenes Konto überweist?
Was muss in der Überweisung als Verwendungszweck stehen, damit diese Überweisung vom Jobcenter nicht als Einkommen gewertet wird?

TripleH

Zitat von: rdx am 06. November 2024, 10:20:02Was muss im Verwendungszweck von der Bargeld-Einzahlung stehen?

Wo kommt es denn her? Eigentlich ist es egal, was da steht. Wenn das Jobcenter nachfragt, musst du es halt belegen können, dass es kein Einkommen ist.

Zitat von: rdx am 06. November 2024, 10:20:02Was muss in der Überweisung als Verwendungszweck stehen, damit diese Überweisung vom Jobcenter nicht als Einkommen gewertet wird?

Auch hier ist das relativ egal. Wenn das Jobcenter Zweifel hat, dass es z. B. eine "Erstattung ebay Kauf" ist, wird es Belege dafür fordern. Die Nachweise sind wichtig, der Verwendungszweck kann - wie man hier ja gut sieht - manipuliert werden.
 

Birgit63

So einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht. Von wegen ich gebe einfach einen Verwendungszweck an, den das JC akzeptieren muss. Du könntest ja Geld von Verwandten oder Freunden geschenkt bekommen, zahlst es ein und schreibst als Verwendungszweck "Verkauf von CD's". Alles Geld was du von Verwandten oder Freunden bekommst wird als Einkommen gezählt. Wenn dir deine Freunde oder die Verwandtschaft eine Freude machen wollen, dann sollen sie eine Rechnung für dich begleichen. Z. B. Reparatur vom Auto oder sie schenken dir einen Gutschein. Auf keinen Fall eine Einzahlung auf dein Konto.

Fettnäpfchen

rdx

Zitat von: rdx am 06. November 2024, 10:20:02Wenn ich Bargeld auf mein eigenes Konto einzahle, wie kann ich dann verhindern, dass das Jobcenter diese Einzahlung als Einkommen wertet und deshalb mein Bürgergeld kürzt?
Das nennst du dann Vermögensumschichtung und sollte einer Überprüfung standhalten können.

Zitat von: rdx am 06. November 2024, 10:20:02Wie ist es, wenn mir eine fremde Person Geld auf mein eigenes Konto überweist?
Was muss in der Überweisung als Verwendungszweck stehen, damit diese Überweisung vom Jobcenter nicht als Einkommen gewertet wird?
Wenn du das genauer erläuterst bekommst du eine Antwort darauf.
Ansonsten gilt der Forumsgrundsatz dass hier keine Anleitung zum Sozialleistungsbetrug gegeben wird.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

rdx

Zitat von: TripleH am 06. November 2024, 12:23:21Wo kommt es denn her? Eigentlich ist es egal, was da steht. Wenn das Jobcenter nachfragt, musst du es halt belegen können, dass es kein Einkommen ist.

Es sind Ersparnisse von mir.
Wie soll ich belegen, dass es Ersparnisse sind?

Ich kann ja nicht jeden Euro, den ich einzahle immer nachweisen.


MfG FN
[/quote]
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 16:42:14Das nennst du dann Vermögensumschichtung und sollte einer Überprüfung standhalten können.

Also wenn ich 250 Euro auf mein eigenes Konto in bar einzahle und im Verwendungszweck "Vermögensumschichtung" steht, dann zählt dass Jobcenter die 250 Euro nicht als Einkommen?

Oder wie löst man das Problem am besten, wenn man seine Ersparnisse auf sein Konto einzahlen will und das nicht als Einkommen gezählt werden soll?

Wenn man nicht nachweisen kann, dass es Ersparnisse sind.

Harald53

Zitat von: rdx am 06. November 2024, 19:25:39Es sind Ersparnisse von mir.
Wie soll ich belegen, dass es Ersparnisse sind?
Wenn es tatsächlich Ersparnisse sind, dann hast du die ja sicherlich pflichtgemäß in der Anlage VM angegeben von daher wird es dann auch keine Rückfragen geben.

Fettnäpfchen

rdx

Zitat von: rdx am 06. November 2024, 19:25:39Also wenn ich 250 Euro auf mein eigenes Konto in bar einzahle und im Verwendungszweck "Vermögensumschichtung" steht, dann zählt dass Jobcenter die 250 Euro nicht als Einkommen?
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 16:42:14und sollte einer Überprüfung standhalten können.
Einfachheitshalber:
Zitat von: Harald53 am 07. November 2024, 01:38:35Wenn es tatsächlich Ersparnisse sind, dann hast du die ja sicherlich pflichtgemäß in der Anlage VM angegeben von daher wird es dann auch keine Rückfragen geben.


Zitat von: rdx am 06. November 2024, 19:25:39Oder wie löst man das Problem am besten, wenn man seine Ersparnisse auf sein Konto einzahlen will und das nicht als Einkommen gezählt werden soll? Wenn man nicht nachweisen kann, dass es Ersparnisse sind.
Immer dieses rumgekurke.... :weisnich:
Nenn doch mal eine Hausnummer  :scratch:
denn wenn du 2000 einzahlen willst und im selben Zeitraum gerade mal 2555.- ALG 2 bekommen hast
und
vorher bei der Angabe von VM 0.- bei Bargeld und 100.- Sparbuch dann kannst du dir ja selber denken was die JC Mitarbeiter davon halten.

Zitat von: rdx am 06. November 2024, 19:25:39Ich kann ja nicht jeden Euro, den ich einzahle immer nachweisen.
Wie hast du es denn bis jetzt gemacht.
Also ich selber hebe von meinem Konto das notwendige ab und gut isses. Es kam erst zwei/drei mal dazu das mein Konto unterdeckt war und ich dieses wieder auffüllte also etwas eingezahlt habe.


MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sensoriker

Zitat von: rdx am 06. November 2024, 19:25:39Ich kann ja nicht jeden Euro, den ich einzahle immer nachweisen.

Das liest sich so als ob das öfters vorkommt. Wird kaum als Einzahlung vom Erspartem durchgehen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Blade1982

Wenn man zum Beispiel bei Kleinanzeigen oder so eine Playstation oder auch was anderes, dass man sich mal gekauft hat, wieder verkauft, und dann das Bargeld von diesem Verkauf auf das Konto einzahlt, dann ist das Vermögensumschichtung und keiner kann dir etwas! Dafür gibt es dann auch keine Belege oder Quittungen. Und falls man eine Quittung für den kauf sehen möchte, bin ich mir nicht sicher, ob das rechtlich eingefordert werden kann. Jedoch falls man so eine Playstation ebenfalls gebraucht von privat gekauft hat, gibts dafür sicherlich in den meisten Fällen keine Quittung.

Gruß


Ottokar

Zitat von: rdx am 06. November 2024, 19:25:39Es sind Ersparnisse von mir.
Das liest sich im Startbeitrag aber ganz anders. Danach bekommt man den Eindruck, dass du von anderen Bargeld bekommst und diese den Betrag stattdessen gern überweisen würden.

Wenn es Ersparnisse sind, dann stellt sich die berechtigte Frage, warum du diese Ersparnisse nicht einfach nach und nach bei Einkäufen mit ausgibst und weniger Geld dafür abhebst. Das wäre das Einfachste und verhindert Nachfragen vom JC.
Wenn du Geld von Dritten aufs Konto bekommst, wird das JC dies immer als Einkommen anrechnen. Ausgenommen wären Kostenerstattungen, wobei du aber die vorherigen Ausgaben nachweisen musst.
Bei Einnahmen aus Barverkäufen gebrauchter Gegenstände wäre wiederum die Ausgabe bei Einkäufen am sinnvollsten. Handelt es sich um einen größeren Betrag den man aufs Konto einzahlen muss/will, muss die Herkunft des Geldes belegt werden, z.B. mit einer Quittung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: rdx am 06. November 2024, 10:20:02Wenn ich Bargeld auf mein eigenes Konto einzahle, wie kann ich dann verhindern, dass das Jobcenter diese Einzahlung als Einkommen wertet und deshalb mein Bürgergeld kürzt? Was muss im Verwendungszweck von der Bargeld-Einzahlung stehen?

Aber Vorsicht auch wenn du 15.000€ haben darfst ab 10.000€ meldet es die Bank als verdacht der Geldwäsche.

PaulNRW

Ich klinke mich hier mal ein:

Fiktives Beispiel:
Wie ist es denn, wenn ich tatsächlich im September/Oktober 300 Euro bar geschenkt bekommen habe, als Gratulation für einen Vollzeitjob ohne Jobcenter?

Ende Oktober werde ich gekündigt, beziehe also ab November Bürgergeld und würde die 300 Euro am liebsten als Überbrückung einzahlen, um Strom, etc. zu bezahlen, bis das Bürgergeld bearbeitet und überwiesen wurde nach Neuantrag.

Die Bareinzahlung im November stammt also von einem Geldgeschenk von September, dem Monat, wo man kein Bürgergeld bezog. Oder gilt hier auch das Zuflussprinzip? Es ist also völlig egal, von wann das Geld stammt, ob Bürgergeld bezogen oder nicht, es landet im November auf dem Konto und fertig.

Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 12. November 2024, 14:30:39von einem Geldgeschenk von September, dem Monat, wo man kein Bürgergeld bezog.

Wenn du das irgendwie nachweisen kannst, dass dir 300€ Bargeld bereits im September zugegangen sind ...... Wenn nicht, gibt es halt Probleme, zumindest unangenehme Nachfragen.

Wobei sich auch hier die Frage stellt: Warum lebt man nicht von den 300€ anstatt im September und Oktober noch Geld abzuholen von der Bank? Dann wäre ja genug Geld auf dem Konto für die Abbuchungen. Du weißt ja schon länger um deine Kündigung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: PaulNRW am 12. November 2024, 14:30:39Ende Oktober werde ich gekündigt, beziehe also ab November Bürgergeld und würde die 300 Euro am liebsten als Überbrückung einzahlen, um Strom, etc. zu bezahlen, bis das Bürgergeld bearbeitet und überwiesen wurde nach Neuantrag.
ich würde das nicht machen Bargeld einzahlen das man bei Antragstellung verschwiegen hat ich wollte auch schon Bargeld auf mein Konto einzahlen wo ich in einem Monat zu viel beim Bankautomaten abholte hab es aber sein lassen da die Bankgebühren zu hoch waren und mir dann einen Überziehungskredit eingehandelt.
Bei P-Konto geht das ja meistens nicht.

PaulNRW

Zitat von: Sheherazade am 12. November 2024, 14:59:08Wobei sich auch hier die Frage stellt: Warum lebt man nicht von den 300€ anstatt im September und Oktober noch Geld abzuholen von der Bank? Dann wäre ja genug Geld auf dem Konto für die Abbuchungen. Du weißt ja schon länger um deine Kündigung.

Gut, hier könnte aber auch das JC im Nachhinein fragen, wovon man im Oktober sein Essen bezahlt hat, wenn bspw. keinerlei Bargeldabhebungen oder Kartenzahlung in Supermärkten stattgefunden haben.  Dann liegt die Vermutung auch nahe, dass da ein "Bargeldberg" irgendwo liegt, noch dazu dann im ersten "öffentlichen Kontoauszugmonat" November, der ja dann wieder heran gezogen wird zwecks Einkommen etc.

Naja ok, dennoch danke für die Gedankenspiele.