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Ab wann Rechenschaft über Konto ablegen?

Begonnen von PaulNRW, 06. November 2024, 11:18:23

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

PaulNRW

Derzeit bin ich seit 6 Tagen arbeitssuchend. Beim Jobcenter war ich noch nicht (ALG steht mir nicht zu). Diesen Weg möchte ich so weit wie möglich hinauszögern, in der Hoffnung, noch etwas zu finden, bevor das Geld aufgebraucht ist. Für November kann ich noch von meinem letzten Gehalt leben, ebenso von etwas Gespartem.

Hier meine Frage dazu:

Wenn ich Anfang November Geld auf mein Girokonto einzahle um davon die Miete zu bezahlen, dann bekommt man ja Probleme mit dem Jobcenter, Stichwort Einkommen.

Wenn ich aber erste Ende November den Antrag stelle auf Bürgergeld, rückwirkend zum 01.11.2024, bekomme ich dann auch Probleme? Muss das Konto also "sauber" sein von Einzahlungen her, obwohl man noch gar keinen Antrag auf Bürgergeld gestellt hat, das aber evtl. rückwirkend passieren kann für den gleichen Monat?

Oder anders gefragt: Ab welchem Zeitpunkt muss man Rechenschaft über sein Konto beim JC ablegen?



Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 06. November 2024, 11:18:23Wenn ich aber erste Ende November den Antrag stelle auf Bürgergeld, rückwirkend zum 01.11.2024

....dann will das Jobcenter auch die Kontoauszüge ab 01.11. sehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Zitat von: Sheherazade am 06. November 2024, 11:30:57....dann will das Jobcenter auch die Kontoauszüge ab 01.11. sehen.

Das ist schon klar. Die Frage ist, ob das Jobcenter diese Einzahlung auf mein Konto einfach so akzeptiert oder nicht. Oder muss ich jetzt mit mir selbst einen Vertrag abschließen, dass ich mir das Geld auslege von meinem Angespartem aus meiner Verdienstzeit?

Sheherazade

Wenn du bei Rückfragen glaubhaft machen kannst, die Summe X unter dem Kopfkissen angespart zu haben, sollte die Bareinzahlung auf dein Konto kein Problem sein. Ich habe für solche Zwecke ein Tagesgeldkonto.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Ok, danke.


Das Angesparte könnte ja auch zum Teil aus Geldgeschenken bestehen. Diese darf man ja haben und erhalten, wenn man kein Bürgergeld bezieht und "normal" arbeiten geht. Dies tat ich ja (leider nur) zwei Monate lang. Und das würde ich dem JC auch so sagen.

Ronald BW


Fettnäpfchen

PaulNRW

Zitat von: PaulNRW am 06. November 2024, 11:18:23Diesen Weg möchte ich so weit wie möglich hinauszögern, in der Hoffnung, noch etwas zu finden, bevor das Geld aufgebraucht ist. Für November kann ich noch von meinem letzten Gehalt leben, ebenso von etwas Gespartem.
Das würde mir im Leben nicht einfallen. Besonders wenn eh kein wirkliches Schonvermögen vorhanden ist.

Zitat von: Sheherazade am 06. November 2024, 11:30:57....dann will das Jobcenter auch die Kontoauszüge ab 01.11. sehen.
Zitat von: PaulNRW am 06. November 2024, 11:38:47Das ist schon klar

Schon ein bißerl früher da ja die letzten drei Monate verlangt werden.

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2024, 16:32:24da ja die letzten drei Monate verlangt werden.

Wobei Geldeingänge ausserhalb des Leistungsbezuges nicht leistungsrelevant sind.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Stichwort Ortsabwesenheit.

Ab wann muss man ortsanwesend sein? Ab Antragstellung? Oder jetzt schon, da ich ja dann rückwirkend beantragen will ab 01.11.? Danke

Sensoriker

Zitat von: Sheherazade am 06. November 2024, 16:43:40Wobei Geldeingänge ausserhalb des Leistungsbezuges nicht leistungsrelevant sind.
Geldeingang Anfang November. Der Antrag gilt ja rückwirkend zum 01.11. Hieße es dann nicht, dass der TE in November im Leistungsbezug war?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Sensoriker am 08. November 2024, 21:44:51Hieße es dann nicht, dass der TE in November im Leistungsbezug war?

Ja, genau das heißt es.

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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: PaulNRW am 06. November 2024, 11:18:23Derzeit bin ich seit 6 Tagen arbeitssuchend. Beim Jobcenter war ich noch nicht (ALG steht mir nicht zu). Diesen Weg möchte ich so weit wie möglich hinauszögern, in der Hoffnung, noch etwas zu finden, bevor das Geld aufgebraucht ist. Für November kann ich noch von meinem letzten Gehalt leben, ebenso von etwas Gespartem. Hier meine Frage dazu: Wenn ich Anfang November Geld auf mein Girokonto einzahle um davon die Miete zu bezahlen, dann bekommt man ja Probleme mit dem Jobcenter, Stichwort Einkommen.
Warum sollte man? du kannst doch 15000 € VM auch an Bargeld haben,Einzahlungen auch in Bar auf deinen Konto sind ja nicht verboten aushalb des Leistungsbezuges und im Bürgergeld wenn Bargeld im Antrag angegeben wurde.

Fettnäpfchen

PaulNRW

Zitat von: PaulNRW am 08. November 2024, 21:38:17Stichwort Ortsabwesenheit. Ab wann muss man ortsanwesend sein? Ab Antragstellung? Oder jetzt schon, da ich ja dann rückwirkend beantragen will ab 01.11.? Danke
Meinst du wirklich Ortsabwesenheit/ortsanwesend.

Das ist ganz was anderes und hat nicht mit dem überwiegenden Aufenthalt zu tun.
Vorsichtshalber der passende Ratgeber:
Ratgeber Ortsabwesenheit

MfG FN
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Rotti

Zitat von: PaulNRW am 08. November 2024, 21:38:17Stichwort Ortsabwesenheit.

Ab wann muss man ortsanwesend sein? Ab Antragstellung? Oder jetzt schon, da ich ja dann rückwirkend beantragen will ab 01.11.? Danke
sobald du deinen Antrag in den Postkasten wirfst, du kannst ja schon am nächsten Tag eine Vorladung bekommen.