Bürgergeld: Das Jobcenter muss die Autoreparatur übernehmen?

Begonnen von Sharky, 05. November 2024, 15:16:49

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Sharky

Hallo, ich habe über google folgende Seite gefunden:https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-wann-das-jobcenter-die-autoreperatur-uebernehmen.

Da es mich aktuell betrifft, habe ich zu diesem Thema eine Frage!
Ich bin ebenfalls Aufstocker, in der Vergangenheit hat schon einmal das JC die Reparaturkosten für den PKW  übernommen, allerdings wurde mir gesagt, das Verschleissteile nicht übernommen werden.
In diesem Bericht und Video wird allerdings nicht differenziert, sondern generell von Reparaturkosten gesprochen.
Da auch der Tüv übernommen werden kann welcher, wie ein "Verschleissteil" auch ja nur auf Zeit hält meine Frage!
Hat es sich durch das Urteil von Mainz 2024 evt. geändert, und es sollten auch Verschleissteile übernommen werden?
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!

Rotti

Zitat von: Sharky am 05. November 2024, 15:16:49Hat es sich durch das Urteil von Mainz 2024 evt. geändert, und es sollten auch Verschleissteile übernommen werden?
steht doch im Urteil Reifen und Ausspuff sind doch Verschleißteile.
https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/user_upload/SG_Mainz_26.11.21_Kostenuebernahme_Autoreparatur_durch_Jobcenter_bearbeitet.pdf
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

180

Das Urteil ist nur relevant, wenn du vor dem SG in Mainz klagst und der gleiche Richter entscheidet. Ansonsten hat ein SG Urteil keinerlei Relevanz.

Einfach beantragen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen.
Erst nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde ist die Rechtslage relevant, ob eine Klage sich lohnt.

Sheherazade

Vielleicht überlese ich ja was, aber das Jobcenter wurde nicht verurteilt, die Reparatur zu zahlen, sondern der ablehnende Bescheid wurde nur aufgehoben wegen fehlerhafter Ermessensentscheidung.

ZitatDas Jobcenter muss Ermessen ausüben

Das Jobcenter habe sein Ermessen zwar ausgeübt, dabei aber lediglich zwei Überlegungen angestellt, nämlich die Unwirtschaftlichkeit der Reparatur aufgrund des Alters des Autos sowie den Verweis auf mögliche Einsparungen durch die Klägerin von der Regelleistung.
 
Außer Acht gelassen habe das Jobcenter, dass die Klägerin zur weiteren Ausübung der Erwerbstätigkeit auf ein Auto angewiesen sei. Alternativen zur Reparatur habe das Jobcenter ebenfalls nicht aufgezeigt. Die Unwirtschaftlichkeit habe es pauschal angenommen, ohne den Kosten der Reparatur gegenüberzustellen, was durch die Berufstätigkeit der Klägerin an Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes eingespart würde.
 
Das Jobcenter muss noch einmal entscheiden

Der ablehnende Bescheid sei rechtwidrig, weil das Jobcenter diese gewichtigen Belange in die Entscheidung nicht einbezogen habe. Das Jobcenter müsse nun erneut entscheiden und dabei die von Gericht genannten Aspekte berücksichtigen.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

So ist es der Bescheid wurde aufgehoben und festgestellt das der Anspruch nicht null ist.
Es gibt also einen neuen Bescheid und das könnte auch ein Fahrschein für ÖPNV sein
Wenn das machbar und zumutbar wäre.

Rotti

Zitat von: Ronald BW am 05. November 2024, 17:25:40So ist es der Bescheid wurde aufgehoben und festgestellt das der Anspruch nicht null ist.
Es gibt also einen neuen Bescheid und das könnte auch ein Fahrschein für ÖPNV sein
Wenn das machbar und zumutbar wäre.
das glaube ich nicht da sie als Reinigungsfrau arbeitet, wird sie das Auto zu ihren wechselten Arbeitsstellen brauchen, das geht ja schlecht mit dem Bus und den Reinigungsutensilien ein Lastenfahrrad wäre aber auch eine Option.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Sharky

Es geht bei meinem PKW um die Kupplung (ca. 600€) und den Tüv incl. AU! Hoffe natürlich das er ansonsten gut durch den TÜV rutscht.
Nur ohne PKW keinen Job mehr! Fußläufig schaffe ich schmerzfrei ungefähr einen Kilometer, und öffentliche Mittel, wie einen Bus geht ebenfalls nicht, da die Erschütterungen bei dem anfahren bzw. abfahren der Haltestellen ein Risiko bei meinem Rückenleiden ist, wie auch mit einem Fahrrad. Alles wurde auch in mehrern Gutachten diagnostiziert, auch in dem letzten Gutachten, welches das JC in Auftrag gegeben hat.
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!

Rotti

Zitat von: Sharky am 05. November 2024, 19:29:05Nur ohne PKW keinen Job mehr! Fußläufig schaffe ich schmerzfrei ungefähr einen Kilometer, und öffentliche Mittel, wie einen Bus geht ebenfalls nicht, da die Erschütterungen bei dem anfahren bzw. abfahren der Haltestellen ein Risiko bei meinem Rückenleiden ist, wie auch mit einem Fahrrad.
Beantragen kann man immer.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Birgit63

#8
Wenn du es so dolle mit dem Rücken hast und keinen Kilometer laufen kannst, kein Bus, kein Fahrrad fahren kannst, dann arbeitest du als Reinigungskraft? Also das klingt für mich ja wirklich so, als wenn es hier wirklich um die Erhaltung des Autos geht und weniger um die Erhaltung des Jobs.

Sharky

Zitat von: Birgit63 am 06. November 2024, 06:23:18Also das klingt für mich ja wirklich so, als wenn es hier wirklich um die Erhaltung des Autos geht und weniger um die Erhaltung des Jobs.
Es geht tatsächlich um die Erhaltung das Autos, allerdings damit mir meine Arbeitsstelle erhalten bleibt! Es sollen tatsächlich in der Reinigung Menschen tätig sein, welche nicht mit Staubwedel und Mopstange unterwegs sind. Klingt zwar blöd, ist aber so! Ich z.B. fahre eine Aufsitzscheuermaschine.
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!

Rotti

Zitat von: Birgit63 am 06. November 2024, 06:23:18Wenn du es so dolle mit dem Rücken hast und keinen Kilometer laufen kannst, kein Bus, kein Fahrrad fahren kannst, dann arbeitest du als Reinigungskraft? Also das klingt für mich ja wirklich so, als wenn es hier wirklich um die Erhaltung des Autos geht und weniger um die Erhaltung des Jobs.
Wenn einem nur 100€ bleiben und Rest geht ans JC und man Reparaturkosten für ein Auto das den Job erst ermöglicht ist das nur rechtens.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Sensoriker

Zitat von: Sharky am 05. November 2024, 19:29:05öffentliche Mittel, wie einen Bus geht ebenfalls nicht, da die Erschütterungen bei dem anfahren bzw. abfahren der Haltestellen ein Risiko bei meinem Rückenleiden ist

Zitat von: Sharky am 07. November 2024, 19:09:23Ich z.B. fahre eine Aufsitzscheuermaschine.

Wie passt das denn zusammen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sharky

Zitat von: Sensoriker am 07. November 2024, 19:42:51
Zitat von: Sharky am 05. November 2024, 19:29:05öffentliche Mittel, wie einen Bus geht ebenfalls nicht, da die Erschütterungen bei dem anfahren bzw. abfahren der Haltestellen ein Risiko bei meinem Rückenleiden ist

Zitat von: Sharky am 07. November 2024, 19:09:23Ich z.B. fahre eine Aufsitzscheuermaschine.

Wie passt das denn zusammen?
Mit ein wenig denken passt dass! Hier den Unterschied zwischen einer Fahrt mit dem Bus oder der Maschine erklären zu müssen wäre traurig. Natürlich für den fragenden.
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!

Sensoriker

Nur mal zur Info.
Ich habe mehrere Jahre in der Glas und Gebäudereinigung gearbeitet.
Dabei durfte ich auch Aufsitzscheuermaschinen fahren. Im Vergleich dazu war Busfahren ganz angenehm. Natürlich vorausgesetzt man steht nicht die ganze Zeit im Bus.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sharky

Hatte am Freitag meinen Antrag als Mailanhang dem JC gesendet, und bekam heute zuerst einen Anruf, das es genehmigt wird, und das ich den Bewilligungsbescheid per Mail bekomme.
Nach Feierabend nachgeschaut, und er war im Postfach.
Nun geht es in die Werkstatt.
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!