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Potenzieller AG macht falsche Angaben beim JC

Begonnen von Schelmi, 14. November 2024, 21:31:19

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Schelmi

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich hatte vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag welchem ich auch nachgekommen bin. Nun hat mir meine SB mit der Einstellung der Leitung gedroht, weil ich mich angeblich nicht beworben habe. Ich habe jedoch die Bewerbungs Mail und auch die Lesebestätigung zum Nachweis. Aber meine SB hat sich geweigert mir die Nachricht auszudrucken und wollte sie mir auch nicht zeigen.
Nun zu meiner Frage kann ich irgendwie gegen die Firma vorgehen? Die können doch nicht einfach falsche Angaben beim Jobcenter machen, dass ist doch Verleumdung. Und ist dass nicht auch noch zusätzlich ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?
Es handelt sich hierbei um einen großen internationalen Konzern. Bin mir nicht sicher ob ich den Namen hier nennen darf.
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe.

Viel Grüße
Schelmi

180

Zitat von: Schelmi am 14. November 2024, 21:31:19Aber meine SB hat sich geweigert mir die Nachricht auszudrucken und wollte sie mir auch nicht zeigen.
Wenn die Frau SB nicht will, dann muss sie halt gewollt werden.
Schicke einfach mal eine DSGVO Anfrage, in der du Koppien der gesamten Akte bzw. aller personenbezogenen Daten beantragst.
Frist 30 Tage.
Dann darf die SB viele Stunden am Scanner/Kopierer stehen und aus den ganzen Programmen alle Daten exportieren.
Dann kannst du neben dem akuten Anlass auch mal die Qualität der gesamten Arbeit der SB prüfen. Bei Fehlern in der Akte hast du in Zukunft dann sinnvolle Themen für Meldetermine: Ihre Fehler in den Akten.

Sheherazade

Zitat von: Schelmi am 14. November 2024, 21:31:19Nun hat mir meine SB mit der Einstellung der Leitung gedroht, weil ich mich angeblich nicht beworben habe. Ich habe jedoch die Bewerbungs Mail und auch die Lesebestätigung zum Nachweis.

Und das hast du ihr auch so vorgelegt? Akzeptiert sie das nicht oder wo ist dein Problem?

Zitat von: Schelmi am 14. November 2024, 21:31:19Aber meine SB hat sich geweigert mir die Nachricht auszudrucken und wollte sie mir auch nicht zeigen.

Das muss sie auch nicht, tut für dich auch nichts zur Sache. Du kannst diese Behauptung widerlegen und gut ist es.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Steht denn im Vermittlungsvorschlag drin, dass die Leistung eingestellt wird, wenn man sich nicht bewirbt auf die Stelle?

180

Zitat von: Sheherazade am 15. November 2024, 08:31:44Das muss sie auch nicht, tut für dich auch nichts zur Sache. Du kannst diese Behauptung widerlegen und gut ist es.
Sie "muss" es nicht, wenn der Kunde das mündlich wünscht.
Aber die muss es, wenn der Kunde es über die DSGVO oder Akteneinsicht macht.

Das muss man idR nur einmal durchziehen. In Zukunft reicht es dann die SB zu fragen, ob sie das wieder offiziell per Fax als Antrag bekommen muss, oder ob sie das lieber mal eben drückt.

Sheherazade

Zitat von: 180 am 15. November 2024, 11:33:08In Zukunft reicht es dann die SB zu fragen, ob sie das wieder offiziell per Fax als Antrag bekommen muss, oder ob sie das lieber mal eben drückt.

Wofür soll diese Nebenbaustelle denn gut sein? Es gibt immer wieder mal Arbeitgeber (insbesondere größere Firmen), die den Vermittlungsvorschlag gar nicht oder falsch an das Arbeitsamt oder das Jobcenter zurückmelden.

Für den TE ist doch nur wichtig, dass er die Behauptung widerlegen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Eine Nichtbewerbung kann nur mit einer 30% Sanktion bestraft werden, ein Leistungsentzug ist da nicht möglich, das sollte auch der SB des JC wissen.
Es macht keinen Sinn, etwas zu unternehmen, solange keine Sanktion erfolgt ist.
Der SB hat den Nachweis von dir bekommen, dass du dich beworben hast?
Dann wäre er schön dämlich, trotzdem eine Sanktion zu verhängen, denn diese würde sicher vom Sozialgericht sofort kassiert werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


jens123

Zitat von: Schelmi am 14. November 2024, 21:31:19Ich habe jedoch die Bewerbungs Mail und auch die Lesebestätigung zum Nachweis.
Das schickst du per Einschreiben oder/und Fax dahin.

Ich würde das JC vorsorglich noch darauf hinweisen, dass im Falle weiter Falschbehauptungen in der Sache zu deinem Nachteil eine vollständige Datenauskunft nach DSGVO beim verflossenen Arbeitgeber und beim Jobcenter im nächsten Schritt erfolgen werden. Ich wäre nicht verwundert, wenn du danach nie wieder etwas hörst...:)