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Berechnung des Vermögens für Auto und Motorroller

Begonnen von HelmutW28, 16. November 2024, 15:24:51

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HelmutW28

Hallo zusammen,

Ab April 25 werde ich in das 2. Jahr Bürgergeld gehen, falls ich nicht vorher einen job finde. Im Moment gelten noch 40tsd Euro als geschütztes Vermögen, aber ab 1. Arpil 2025 werden es dann halt 15tsd Euro sein.

Nun würde ich gern wissen, wie das Jobcenter denn den Wert meiner Fahrzeuge, Auto und Motorroller, festlegt, was die Berechnung als Vermögen angeht.

Fahrzeuge:

Renault Megane Bj. 2015, Kaupreis gebraucht war im Jahr 2018 damals 8900 Euro
Motorroller Honda Forza 125 Bj. 2020, Kaufpreis gebraucht war im Jahr 2022 = 4200 Euro

Nun hat der Renault auch noch ein Problem, die Klimaanlage ist defekt. Was mich selbst nicht stört, da ich sie eh nie brauchte, aber eine Reparatur kann gut und gerne mit 1500 Euro ins Geld gehen.

Auf dem Konto habe ich ca. 3000 Euro.

Den Wert des Renault kann man realistisch auf ca. 6400 Euro beziffern, den Roller realistisch auf ca. 3000 Euro. Mehr ist sicherlich nicht erzielbar.

Nur, sieht das Jobcenter das auch so? Oder schätzen die nun fröhlich zu ihren Gunsten, und meinen Ungunsten? Auf welcher Grundlage überhaupt, denn Jobcenter-Mitarbeiter sind ja keine Kfz-Sachverständigen?




Sheherazade

Lies dich mal hier im Ratgeber Vermögen durch, damit du weißt wie deine Fahrzeuge gewertet werden. In der Regel kann man mal bei den Autoportalen gucken wie die Fahrzeuge gehandelt werden, es gab aber auch mal eine Seite DAT-Gebrauchtfahrzeugwerte, die konnte man auch gut verwenden, wurde auch im Zweifel von den Jobcentern genutzt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

HelmutW28

Danke erstmal. Und wieder was gelernt.

Wenn das Auto nicht mehr als 7500 Euro wert ist, wird es gar nicht als Vermögen gerechnet, weil priveligiert? Seh ich das richtig? Also anrechnungsfrei, was die geschützte Summe von 15sd betrifft?

"Privilegiertes Vermögen
Unter anderem nicht als Vermögen zu berücksichtigen sind (§ 12 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 7 Abs. 1 Bürgergeld-Verordnung):
- angemessener Hausrat,
- ein KFZ pro Person ab 15 Jahren (Auto, Motorrad) bis zu einem Verkehrswert i.H.v. 7.500€,"

Dann würde sich mein Vermögen ja wirklich nur auf Kontostand und Motorroller beziehen, bzw. das eingerechnet werden. Auto bleibt außen vor.

Heisst: 3000 Euro auf dem Konto, Motorroller ca. 3000 Euro, Auto zählt nicht. Damit käme ich ja dann tatsächlich nur auf ein Vermögen von ca. 6000 Euro, seh ich das richtig?


Fettnäpfchen

HelmutW28

Zitat von: HelmutW28 am 16. November 2024, 16:12:48Wenn das Auto nicht mehr als 7500 Euro wert ist, wird es gar nicht als Vermögen gerechnet, weil priveligiert? Seh ich das richtig? Also anrechnungsfrei, was die geschützte Summe von 15sd betrifft?
Fast korrekt.

Genau genommen ist der privilegierte Betrag bei 15 000.-
Mein JC ist eine O.-Kommune und die haben nicht nachgefragt, ausserdem sollte die Summe bundesweit gelten und nicht von O.Kommunen einfach anders festgelegt werden. Ich für meinen Fall habe ca 13k ausgegeben und wäre vor das Gericht gegangen wenn das JC blöd getan hätte. Und ich hätte nicht in der ersten Instanz aufgegeben wäre es negativ ausgefallen. "Gleiches Recht für Alle!" gibt es auch als Gesetz.

Zitat von: HelmutW28 am 16. November 2024, 16:12:48Heisst: 3000 Euro auf dem Konto, Motorroller ca. 3000 Euro, Auto zählt nicht. Damit käme ich ja dann tatsächlich nur auf ein Vermögen von ca. 6000 Euro, seh ich das richtig?
Bargeld nicht vergessen anzugeben nach oben ist ja noch viel Luft.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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HelmutW28


"Genau genommen ist der privilegierte Betrag bei 15 000.-
Mein JC ist eine O.-Kommune und die haben nicht nachgefragt, ausserdem sollte die Summe bundesweit gelten und nicht von O.Kommunen einfach anders festgelegt werden. Ich für meinen Fall habe ca 13k ausgegeben und wäre vor das Gericht gegangen wenn das JC blöd getan hätte. Und ich hätte nicht in der ersten Instanz aufgegeben wäre es negativ ausgefallen. "Gleiches Recht für Alle!" gibt es auch als Gesetz."
 

Danke erstmal.

Aber ganz verstanden habe ich es noch nicht. Du hast 13 tsd für ein Auto ausgegeben? Dann müsste doch alles oberhalb von 7,5 tsd Euro Autowert als Vermögen gelten - also 5,5 tsd (7,5 tsd von den 13 tsd sind privilegiert, wird also nicht berücksichtig), plus Konto, plus Bargeld. Davon ausgehend, das du sonst kein Vermögen hast.

Nochmal zu meinen Fahrzeugen:
Auto 7200 Euro - zählt (weil innerhalb des Rahmens von 7,5 tsd) nicht als Vermögen, ist also völlig wurscht, bzw. existiert gar nicht, wenn es um die Frage von Vermögen geht

Roller: 3000 Euro
Konto: 3000 Euro
Bargeld: nix da

Mein Vermögen wäre also 6000 Euro. Da unterhalb von 15tsd, ist und bleibt das so in Ordnung und meins. Bin weiter anspruchsberechtigt.

Und wenn das Auto wie in deinem Beispiel einen Wert von 13tsd hat? Weil vielleicht erst 2 Jahre alt oder so?
Dann sind es 13tsd + 3 tsd + 3tsd = 19 tsd Euro? Und das JC sagt: tjaja, das sind 4 tsd zuviel, erstmal diese verbrauchen, und dann nen neuen Antrag stellen. Oder ziehen die diese privilegierte Summer fürs Auto von 7,5 k ab? Dann wäre ich bei Restsumme Auto 5,5 tsd + 3  tsd + 3 tsd= 11,5 tsd. Und damit innerhalb der geschützten Vermögensgrenze und damit auch sofort anspruchsberechtigt.

Fettnäpfchen

HelmutW28

Du gehst von 7500.- Euro aus und nicht von 15 000.- Euro.
Ich liste es unterhalb mal auf damit du es gleich auf dem Bildschirm hast. Nach den Zitaten geht es dann um deine Nachfrage.
weil es im verlinkten Ratgeber so steht.:
Zitat von: Sheherazade am 16. November 2024, 15:40:37hier im Ratgeber Vermögen
Zitat- ein KFZ pro Person ab 15 Jahren (Auto, Motorrad) bis zu einem Verkehrswert i.H.v. 7.500€,
aber da steht auch:
Zitat(Hinweis zum KFZ: Die Weisung der BA nennt seit 01.01.2023 einen Freibetrag von 15.000€, der sich auch in der Anlage VM findet, dieser hat jedoch bislang keine rechtliche Grundlage und ist u.a. für Optionskommunen nicht rechtsverbindlich.)
und im Gesetz steht
Zitatein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person; die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt,
in den HEGA`s (an die sich die gJC halten /O.-Kommunen müssen das nicht) steht:
ZitatIst ein Verkaufserlös abzüglich ggf. noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal 15.000,00 EUR erreichbar, ist von Angemessenheit auszugehen. Nicht plausible Angaben im Antrag sind insbesondere mit den im Internet angebotenen Wertermittlungsprogrammen zu überprüfen.
und zusätzlich steht da noch:
ZitatSoweit angegeben wird, dass ein Kraftfahrzeug nicht angemessen ist, ist der die Angemessenheit übersteigende Wert auf den Vermögensfreibetrag nach § 12 Absatz 2 i. V. m. Absatz 3 und Absatz 4 anzurechnen; die Gründe für die Entscheidung sind im Bescheid zu dokumentieren.
Daran allerdings muss sich auch eine O.-Kommune halten da dies Bundesweit so berechnet wird.
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Zitat von: HelmutW28 am 16. November 2024, 20:18:06Dann müsste doch alles oberhalb von 7,5 tsd Euro Autowert als Vermögen gelten
Nein dafür hat sich mein JC, dass auch eine O.-Kommune ist, überhaupt nicht interessiert.
Und wie geschrieben hätten sie Probleme gemacht hätte ich dagegen geklagt weil es nicht dem Gleichheitsgebot entspricht.
Es kann ja nicht sein das es bei gJC 15K sind und 100 Meter weiter bei einer O.-Kommune nur noch 7,5 K Wert haben darf.
In anderen Worten du hast kein Problem wegen dem VM Freibetrag und ich habe mit meinem JC kein Problem bekommen.  Anscheinend sind die von 15K ausgegangen oder was auch möglich ist die haben sich den WBA nicht richtig angeschaut das traue ich denen erfahrungsgemäß auch zu.
Zitat von: HelmutW28 am 16. November 2024, 20:18:06Nochmal zu meinen Fahrzeugen: Auto 7200 Euro - zählt (weil innerhalb des Rahmens von 7,5 tsd) nicht als Vermögen, ist also völlig wurscht, bzw. existiert gar nicht, wenn es um die Frage von Vermögen geht
Korrekt

Zitat von: HelmutW28 am 16. November 2024, 20:18:06Mein Vermögen wäre also 6000 Euro. Da unterhalb von 15tsd, ist und bleibt das so in Ordnung und meins. Bin weiter anspruchsberechtigt.
Korrekt

Zitat von: HelmutW28 am 16. November 2024, 20:18:06Und wenn das Auto wie in deinem Beispiel einen Wert von 13tsd hat? Weil vielleicht erst 2 Jahre alt oder so? Dann sind es 13tsd + 3 tsd + 3tsd = 19 tsd Euro? Und das JC sagt: tjaja, das sind 4 tsd zuviel, erstmal diese verbrauchen, und dann nen neuen Antrag stellen. Oder ziehen die diese privilegierte Summer fürs Auto von 7,5 k ab? Dann wäre ich bei Restsumme Auto 5,5 tsd + 3 tsd + 3 tsd= 11,5 tsd. Und damit innerhalb der geschützten Vermögensgrenze und damit auch sofort anspruchsberechtigt.
Das fett markierte ist die richtige Berechnung. Ist auch oben (deshalb hab ich es mit zitiert) in den HEGA`S so erklärt.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

HelmutW28

@Fettnäpfchen

besten Dank, jetzt hab ich es endlich verstanden.

Hast mir sehr geholfen  :grins: