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Schikane oder dürfen die das?

Begonnen von Florin, 18. November 2024, 01:30:19

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Florin

Guten Morgen,
schon das erste meiner Probleme und kein Geheimnis, Schlaflosigkeit.
(zur Info: Vor einigen Jahren bin ich schon einmal zum Amtsarzt geschickt worden, der feststellte das ich nicht voll einsatzfähig bin)

Vor etwa 3 Wochen war ich zu meinem Termin zur Integration/Arbeit, der 4te Termin seit Februar. Auf meine Aussage hin, dass ich nicht voll einsetzbar wäre bzw. noch weniger als vorher, da sich mein Zustand verschlechtert hat, verlangte man, dass ich alle meine Krankheiten aufzählen solle. Ich verneinte dies, mit der Aussage, dass es ,Sie' nichts angeht. Daraufhin sagte die Sachbearbeiterin das sie das im Computer einzutragen hätte (ich verneinte) außerdem gäbe es viele Menschen die trotz Krankheit oder Behinderung arbeiten würden, selbst mit Krebs und dann wurde der Ton langsam pampig.
Ich bot ihr an gerne den Amtsarzt in Anspruch zu nehmen aber sie (redete viel unwichtiges) kam dann zu dem Schluß das ich den Hausarztftagebogen ausfüllen lassen solle oder/und den Stapel Papiere ausfüllen für den Amtsarzt, inklusive der Schweigepflichtsentbindungen.
Ich verneinte den Stapel mit dem Amtsarzt weil ich diese Papiere schon einmal komplett ausgefüllt habe, inkl, Krankheiten, Ärzte und Schweigepflichtsentbindungen und diese Papiere bis heute verschwunden sind, niemand von denen weiß wo sie sind oder wer sie hat.

Den letzten Besuch beim Amtsarzt habe ich auch ohne diese Papiere angetreten, kein Problem. Ich sagte das ich dem Amtsarzt selber alles sage, gebe, unterschreibe, nicht aber dem Jobcemter,doch sie meinte, ich MUSS das ausfüllen und IHR geben und SIE würde es in einen secret Umschlag stecken und weiterleiten (?nachdem alle es gelesen haben, oder wie?).

Ich verneinte abermals und sie sagte wenn ich ihr keine Auskunft gebe oder die Papiere nicht ausfülle könne man mir auch die Leistungen kürzen oder sogar ganz streichen, dann bekäme ich gar nichts mehr (sie, erhaben, mit aufgerissenen Augen) und ich erwiderte, das ich dann einfach zum Anwalt gehe :nea:
Sie gab mir eine Frist, bis wann ich einreichen muss.
Muss ich dem Jobcenter sagen was ich alles an Krankheiten habe bzw aufschreiben/ausfüllen?

Liebe Grüße

börgie


Fettnäpfchen

Florin

Zitat von: Florin am 18. November 2024, 01:30:19(zur Info: Vor einigen Jahren bin ich schon einmal zum Amtsarzt geschickt worden, der feststellte das ich nicht voll einsatzfähig bin)
Älter als vier Jahre?

aus dem verlinkten Leitfaden:
ZitatIm Beratungsgespräch muss der Kundin/dem Kunden zwingend erläutert und anschließend
dokumentiert werden, dass:





das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen so-
wie das Überlassen medizinischer Unterlagen auf freiwilliger Basis erfolgt. Dabei muss
jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass sowohl das Ausfüllen des Gesundheits-
fragebogens, als auch die Entbindung von der Schweigepflicht bzw. das Überlassen
medizinischer Unterlagen eine Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I dar-
stellen.
das Nichtausfüllen des Gesundheitsfragebogens ohne wichtigen Grund bei Vorliegen
der übrigen Voraussetzungen des § 66 SGB I zu einer vollständigen oder teilweisen
Versagung oder Entziehung der Leistungen nach § 66 SGB I führen kann.
das Nichterteilen einer Schweigepflichtentbindungserklärung zu einer vollständigen o-
der teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen nach § 66 SGB I führen
kann, wenn die Kundin/der Kunde keine bereits vorhandenen medizinischen Unterla-
gen, zur Verfügung stellt und die Sachverhaltsaufklärung dadurch erheblich erschwert
wird. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn eine erneute Untersuchung durch den ÄD erfor-
derlich wird, die ansonsten entbehrlich wäre (Doppeluntersuchung), und die vorge-
brachten Gründe für das Nichterteilen einer Schweigepflichtentbindungserklärung
keine erneute Untersuchung rechtfertigen.
ihre/seine Angaben und Unterlagen ausschließlich vom ÄD eingesehen und ausge-
wertet werden dürfen.
ein wichtiger Grund im Rahmen einer Sperrzeit-/Sanktionsprüfung nur anerkannt wer-
den kann, wenn die Kundin/der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nachkommt.
Vor Jahren war das noch freiwillig und konnte nicht sanktioniert werden. Das hat sich geändert.

MfG FN

Edit:
Sorry habe den Praxisleitfaden zur Einschaltung des
Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und des SGB III vergessen anzuhängen, dass kann ich erst nach dem nächsten Beitrag oder der üblichen Wartezeit nachholen.
Falls ich es vergesse erinnere mich daran.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Florin

Danke schön mal,
ja, es müsste jetzt etwa 5 Jahre her sein.

Aus dem dem Text lese ich heraus, dass es auf freiwilliger Basis ist aber bei nicht Erfüllung sanktioniert wird. :weisnich:
Beim ersten Mal habe ich den Stapel komplett ausgefüllt abgegeben und dann war ein halbes Jahr später alles verschwunden.
Beim zweiten Mal bin ich dann ohne vorherige Abgabe der Papiere zum ÄD, nahm diesem aber die Unterlagen mit die ich hatte. Er wollte sie gar nicht sehen. Hat mich nach dem Gespräch und allerhand fragen untersucht und laut seiner Aussage ,zweifelsfrei' mein/meine Handicap/s bestätigt.
Ich bin ja gewillt mitzuwirken, nur möchte ich nicht, das meine Krankenakte im Computer der Sachbearbeiterin landet, das leuchtet mir nicht ein.
Nicht mitwirken liegt mir fern.
Es steht weiter unten ja auch, dass diese Unterlagen nur vom ÄD eingesehen werden dürfen. Die Sachbearbeiterin ist nicht der ÄD.
Das Handicap bleibt das gleiche, es wurde ja schon einmal  festgestellt das sich das ein und andere dazugesellt hat.
Zur Zeit ,,arbeite'' ich einige Überweisungen bei verschiedenen Fachärzten ab um die neu dazugesellten Handicaps zu diagnostizieren. Diese Befunde würde ich auch wieder mitnehmen, soweit sie denn zeitnah fertig sind.
Liebe Grüße
Florin


Cheffe

Also warum gibst Du nicht alles an und vielleicht auch das was in Zukunft an Krankheiten kommen kann, je mehr man an Einschränkungen hat, desto schwerer zu vermitteln.
Ich spüre manchmal was im Knie, hab ich gesagt, ich hab Wasser im Knie und lange stehen geht nicht und sitzen auch nicht. 

Ottokar

Zitat von: Florin am 18. November 2024, 01:30:19Den letzten Besuch beim Amtsarzt habe ich auch ohne diese Papiere angetreten, kein Problem. Ich sagte das ich dem Amtsarzt selber alles sage, gebe, unterschreibe, nicht aber dem Jobcemter,doch sie meinte, ich MUSS das ausfüllen und IHR geben und SIE würde es in einen secret Umschlag stecken und weiterleiten (?nachdem alle es gelesen haben, oder wie?).
Weise die Dame doch mal darauf hin, dass diese Vorgehensweise im "Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes" für das SGB II und III ganz anders steht.
Danach gibst du diese Unterlagen im verschlossenen und nur vom äD zu öffnenden Umschlag beim JC ab.

Unabhängig davon ist das ganze freiwillig, d.h. du kannst diese Unterlagen auch verweigern, oder du nimmst sie zum Begutachtungstermin mit.
Die gesetzliche Mitwirkungspflicht bei dieser Begutachtung besteht lt. § 62 SGB I nur gegenüber dem Amtsarzt und nicht gegenüber dem JC.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Florin

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. November 2024, 14:04:53Sorry habe den Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und des SGB III vergessen anzuhängen, dass kann ich erst nach dem nächsten Beitrag oder der üblichen Wartezeit nachholen.
Unten ist er!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Florin

Danke euch allen. Mal sehen was daraus wird  :smile: