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Kann der Wohnberechtigungsschein die KDU erhöhen? (2 Personen anstatt 1)

Begonnen von PaulHilft, 25. November 2024, 07:39:58

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PaulHilft

Wir haben folgende Situation und möchte euch um eure Einschätzung fragen.

Frage:
Hat man einen erhöhten Anspruch bei der KDU mit einem Wohnberechtigungsschein? Weil auf diesem wegen dem Pflegegrad 10qm zusätzlich gewährt wurden.

1 Person, bezieht Bürgergeld beim JobCenter. Lebt alleine. Bekommt die maximale KDU für eine Person. Nun möchte diese Person einen Neubau für geförderten Wohnraum anmieten. Dafür wird dieser Schein benötigt. Welche Summe übernimmt nun das JobCenter?

Und dann frag ich nochmal die gleiche Situation, wobei die Person Grundsicherung vom Sozialamt erhält. Dort ist es doch vermutlich gleich.

PS: Das gleiche "Amt" hat dies "geprüft" und ausgestellt. Weil es das gleiche Gebäude, gleicher Flur, nur andere Abteilung ist.




Rotti

Zitat von: PaulHilft am 25. November 2024, 07:39:581 Person, bezieht Bürgergeld beim JobCenter. Lebt alleine. Bekommt die maximale KDU für eine Person. Nun möchte diese Person einen Neubau für geförderten Wohnraum anmieten. Dafür wird dieser Schein benötigt. Welche Summe übernimmt nun das JobCenter?
eine besonders schöne Wohnung da wird auch das JC nicht mehr bezahlen was in deinem Ort für angemessen dein Antrag ist nur für das Wohnamt von relevants

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulHilft am 25. November 2024, 07:39:58Hat man einen erhöhten Anspruch bei der KDU mit einem Wohnberechtigungsschein?
Damit auf jeden Fall nicht.

Nur eben womöglich diese 10 %, aber die gibt es dann auch bei den KdU, ohne den WB Schein.

Aber ist es das gleiche JC, dürfte nur das übernommen werden, was jetzt auch schon der Fall ist.
(außer der Umzug ist notwendig)

Allein die neue Obergrenze ist kein Grund für den Umzug.


Fettnäpfchen

PaulHilft

Ergänzend zu
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. November 2024, 16:31:21Aber ist es das gleiche JC, dürfte nur das übernommen werden, was jetzt auch schon der Fall ist. (außer der Umzug ist notwendig)
genau wenn ohne Antrag umgezogen wurde, also eigenmächtig.

Und wurde die Zusicherung beantragt und genehmigt:
Dann zeigt sich ob die Angaben des WBS auch vom JC, neben der Notwenigkeit, anerkannt werden.
Ohne Notwendigkeit gibt es eh keine Zusicherung.

MfG FN
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