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Wenn Weiterbewilligungsantrag nach Monaten Bearbeitungszeit abgelehnt wird.

Begonnen von Turn94, 26. November 2024, 03:19:43

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Turn94

Hallo Ihr Lieben Helfer,

Wenn mein Weiterbewilligungsantrag nach Monaten Bearbeitungszeit abgelehnt wird und ich während der Bearbeitungszeit gewiss Anspruch bekommen habe,
kann ich in dem Fall auch rückwirkend über den laufenden Monat hinaus einen neuen WBA stellen?
Zum Beispiel:
Für Oktober WBA gestellt
Im November WBA weiterhin bearbeitet, Anspruch jetzt gewiss
Im Dezember WBA abgelehnt
 
Kann ich dann im Dezember für den November rückwirkend einen Antrag stellen?
Oder sollte ich im November einen weiteren WBA stellen?

Danke schonmal für die Hilfe
Freundliche Grüße

Sheherazade

Ich verstehe den Text zwar nicht wirklich, aber
Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 03:19:43Oder sollte ich im November einen weiteren WBA stellen?
Ja.

Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 03:19:43Für Oktober WBA gestellt Im November WBA weiterhin bearbeitet, Anspruch jetzt gewiss Im Dezember WBA abgelehnt

Wurde der Antrag nur für Oktober abgelehnt? Wenn ja, warum?
Warum ist der Anspruch für November jetzt gewiss (= sicher)?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Turn94

Hallo,
Ich habe für den Monat Oktober einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und musste im Oktober und November noch Dokumente nachreichen, was ich sofort nach erhalt der Post gemacht habe.
Der Antrag wird weiterhin bearbeitet, Anspruch auf Leistungen wird überprüft.
Also mache ich mir Sorgen, dass der Antrag im Dezember abgelehnt wird und frage mich ob ich dann für den November rückwirkend einen Antrag stellen kann?
Oder nur maximal rückwirkend auf den 01 Dezember?
Dann würde ich, je länger die Bearbeitungszeit ist, auch entsprechend länger keine Leistungen erhalten, auch nicht rückwirkend?

Sheherazade

Du meine Güte, ein wenig Struktur im Text wäre hilfreich.

Du hast also einen WBA für die Zeit AB Oktober gestellt und noch keinen Bescheid erhalten? Wann genau hast du die letzten angeforderten Unterlagen eingereicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Turn94

Am 06.11 habe ich die letzten angeforderten Unterlagen eingereicht.
Habe per Mail nach dem Bearbeitungsstatus gefragt, vielleicht rufe ich zusätzlich noch an.
Struktur, ich bemühe mich :smile:

Sheherazade

Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 15:20:12Habe per Mail nach dem Bearbeitungsstatus gefragt, vielleicht rufe ich zusätzlich noch an.

Ja, mach das. Wird ja langsam Zeit. Im übrigen wird dein WBA für die Zeit ab Oktober beschieden, nicht nur für den Oktober.

Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 15:20:12Struktur, ich bemühe mich

Der letzte Beitrag war schon erheblich besser.  :zwinker:
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

Turn94

Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 15:01:21Also mache ich mir Sorgen, dass der Antrag im Dezember abgelehnt wird und frage mich ob ich dann für den November rückwirkend einen Antrag stellen kann? Oder nur maximal rückwirkend auf den 01 Dezember?
Man stellt nicht permanent WBA´s bloß weil man noch keinen Bescheid hat.
Wenn dann verklagt man das JC um zu seinem Geld bzw. Recht zu kommen. Dazu müsste man aber mehr wissen als das was du hier anbietest. Z.B. was wurde nach gefordert und hat das JC dass uU schon beim WBA bekommen. Oder einfach mal das Mitwirkungsschreiben anonymisiert einstellen.

Zitat von: Sheherazade am 26. November 2024, 16:11:34Der letzte Beitrag war schon erheblich besser. :zwinker:
Genau da hat man wenigsten verstanden was gemeint ist.

MfG FN
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Turn94

Nach gefordert wurde,
ein Dokument, welches ich beim WBA schon mitgesendet habe, das aber noch aktualisiert werden musste.
Und ich musste noch eine Frage schriftlich mit einer Erklärung beantworten.

Ich habe beim JC angerufen.
Ich soll auf den Bescheid warten, welcher Ende der Woche fertig werden soll.
Vorher darf kein Druck gemacht werden, da ich Anfang November zuletzt Dokumente nachgereicht habe.
Falls ich eine Ablehnung erhalte, muss das nicht heißen, dass alle Monate abgelehnt werden.
Es macht keinen Sinn, einen weiteren Weiterbewilligungsantrag für den Monat November zu stellen, da ich einen Widerspruch einlegen kann, wenn alle Monate abgelehnt werden.
Dann kann ich begründen, dass ich für den Monat November doch bedürftig war.
Hoffe, ich habe das richtig verstanden.

Was mich noch stört, ist, dass das JC nicht alles über meinen aktuellen Stand weiß.
Da bis auf die nachgereichten Dokumente noch alles auf dem Stand für den Oktober ist.
Ich mache mir Sorgen, dass, wenn ich nur auf den Bescheid warte, ich irgendwo zu spät was unternehme, wenn ich erst irgendwann im Dezember eine Antwort bekomme.

Sheherazade

Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 18:18:27Was mich noch stört, ist, dass das JC nicht alles über meinen aktuellen Stand weiß.

Und was hat sich jetzt seit Oktober bei dir gravierend geändert?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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TripleH

Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 18:18:27Was mich noch stört, ist, dass das JC nicht alles über meinen aktuellen Stand weiß.

Dann sende doch einfach die Nachweise, was ab November los ist, hin. Du musst doch sowieso jegliche Veränderung in den Einkommens- oder Vermögensverhältnissen umgehend anzeigen.

Wenn du z. B. ab November weniger Einkommen hast, weil du anstatt 20 Stunden/Woche nur noch 15 Stunden/Woche arbeitest, sendest du eine entsprechende Veränderungsmitteilung mit einer Kopie des Änderungsvertrages an JC usw.

Fettnäpfchen

Turn94

Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 18:18:27ein Dokument, welches ich beim WBA schon mitgesendet habe, das aber noch aktualisiert werden musste.
:weisnich: Netiquette
Zitat•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
zu deutsch lass dir nicht alles aus der Nase ziehen sondern schreib gleich was Sache ist und benenne es beim Namen.
Zitat•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.

Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 18:18:27Vorher darf kein Druck gemacht werden, da ich Anfang November zuletzt Dokumente nachgereicht habe.
das kann durchaus falsch sein, kommt halt darauf an was nach gefordert wurde. s. oben

Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 18:18:27Ich mache mir Sorgen, dass, wenn ich nur auf den Bescheid warte, ich irgendwo zu spät was unternehme, wenn ich erst irgendwann im Dezember eine Antwort bekomme.
Diese Sorge machst du dir umsonst denn es gilt der Monatserste des Monats deiner Antragstellung.
Und egal was da dann raus kommt hast du die Möglichkeit des Widerspruchs welcher auch bis zum ersten des besagten Monats Wirkung hat.
Und falls es später zu einer Klage kommen würde genauso.

Zitat von: Turn94 am 26. November 2024, 18:18:27Ich habe beim JC angerufen.
Deswegen ist ja noch verständlich auch wenn es nicht rechtssicher ist. Ansonsten gilt:
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Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
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MfG FN
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