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Kosten für Weiterbildung als Darlehen möglich?

Begonnen von Lindalin, 27. November 2024, 12:04:59

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Lindalin

Hallo,

die Sachbearbeiterin, die für mich zuständig ist, bietet mir schon öfters an, eine Weiterbildung zu machen. Ich möchte gerne eine machen, doch immer macht sie einen Rückzieher, weil sie dies gut begründen müsste.
Ich habe keine Ahnung, warum sie ständig eine neue Meinung dazu hat.

Letztens hatten wir abgemacht, dass ich ihr eine Info zur Weiterbildung plus den Stellenmarkt dazu ausdrucken würde und sie mit mir dann eine gute Begründung für eine Weiterbildung formulieren würde.
Ich bin hin und habe alles mitgebracht, doch sie hat sich nichts davon überhaupt angeschaut und redete wieder um den heißen Brei herum. Im Grunde hält sie mich nur hin.

Nun habe ich das Angebot innerhalb meiner Familie bekommen, dass ich zur Not die Weiterbildung von der Familie bezahlt bekomme und ich das Geld dann zurückbezahlen würde, wenn ich Arbeit gefunden habe.

Ich solle aber vorher noch fragen, ob es theoretisch auch beim Jobcenter ein solches Darlehen gäbe.

Nun möchte ich mich vorher hier im Forum darüber informieren, damit ich vorbereitet wäre beim nächsten Gespräch.

Kann mir jemand die Frage beantworten und mir zusätzlich noch sagen, ob ich bei einer privat finanzierten Weiterbildung irgendwelche Nachteile beim Jobcenter hätte? Zum Beispiel wären meine Bedenken, dass das Jobcenter die Stundenanzahl zum Lernen nicht anerkennen würde.

Es handelt sich um eine Fernschule, da es vor Ort keine Kurse gibt.

Wäre um Antworten dankbar  :smile:

turbulent

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:04:59Zum Beispiel wären meine Bedenken, dass das Jobcenter die Stundenanzahl zum Lernen nicht anerkennen würde.
Hättest Du dadurch keine Zeit mehr, Dich zu bewerben? Oder würdest Du eine okay bezahlte Stelle nicht antreten, um die Fortbildung weitermachen zu können (falls es um die Arbeit rum nicht geht)? Warum solltest Du gerade jetzt ein attraktives Arbeitsangebot bekommen, wenn es doch die ganze Zeit bisher auch nicht funktioniert hat?
Will sagen: Was hat das JC damit zu tun, dass Du eine Weiterbildung machst?

Fettnäpfchen

Lindalin

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:04:59Ich möchte gerne eine machen, doch immer macht sie einen Rückzieher, weil sie dies gut begründen müsste. Ich habe keine Ahnung, warum sie ständig eine neue Meinung dazu hat.
Eine Weiterbildung gibt es vom JC nur wenn es nötig ist und das müsste deine SB erkennen wenn du ihr ein Angebot vorlegst.
Kommt da nichts dann kannst du dich beim Vorgesetzten informieren und/oder beschweren und schauen ob dann etwas bewilligt wird.
In der Regel sind die Chefs aber "bei" Ihren SB und deckeln deine Anfrage/Beschwerde denn ihre Mitarbeiter arbeiten immer nach bestem Wissen und Gewissen.

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:04:59Ich solle aber vorher noch fragen, ob es theoretisch auch beim Jobcenter ein solches Darlehen gäbe.
Nein; denn wenn dann gibt es die Weiterbildung vom JC.

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:04:59ob ich bei einer privat finanzierten Weiterbildung irgendwelche Nachteile beim Jobcenter hätte? Zum Beispiel wären meine Bedenken, dass das Jobcenter die Stundenanzahl zum Lernen nicht anerkennen würde.
Da kommt es in der Hauptsache darauf an ob du weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.....
Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:04:59Es handelt sich um eine Fernschule, da es vor Ort keine Kurse gibt.
....also wenn du das Abends und Nachts, bzw. zu Zeiten machst an denen du durch eine vom JC oder selbst gefundenen Tätigkeit
(denn du musst dich ja weiter bewerben)
eben dadurch weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst dann kann das JC normal nichts dagegen haben.

Ist es nicht so das du dem Arbeitsmarkt (oder Maßnahmen in den dich dein JC stecken will) zur Verfügung stehst hast du auch keinen Anspruch mehr auf ALG 2

MfG FN
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Lindalin

Zitat von: turbulent am 27. November 2024, 12:09:58
Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:04:59Zum Beispiel wären meine Bedenken, dass das Jobcenter die Stundenanzahl zum Lernen nicht anerkennen würde.
Hättest Du dadurch keine Zeit mehr, Dich zu bewerben? Oder würdest Du eine okay bezahlte Stelle nicht antreten, um die Fortbildung weitermachen zu können (falls es um die Arbeit rum nicht geht)? Warum solltest Du gerade jetzt ein attraktives Arbeitsangebot bekommen, wenn es doch die ganze Zeit bisher auch nicht funktioniert hat?
Will sagen: Was hat das JC damit zu tun, dass Du eine Weiterbildung machst?

- Ich würde mich weiterhin bewerben, aber kann ohnehin nur in Teilzeit arbeiten.
Es sind 8 Stunden / Woche zum Lernen angedacht, laut Anbieter. Würde das JC die Lernzeit berücksichtigen, bei der Vermittlung von Stellen?

- Kenne zudem Leute, die während ihrer Arbeitslosigkeit (ALG1) das Abendgym. besuchten und die Zeit, die sie dort auf dem Abendgym. waren, vom ALG1 Betrag abgezogen bekamen. Könnte das auch beim Bürgergeldbezug passieren?

- Auserdem gab es früher zumindest einen Zuschuss, wenn man als Arbeitslose*r eine Weiterbildung machte. Wie ist das heute und würde ein Zuschuss entfallen, wenn man das Darlehen privat aufnimmt?

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. November 2024, 12:20:14Lindalin

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:04:59Ich möchte gerne eine machen, doch immer macht sie einen Rückzieher, weil sie dies gut begründen müsste. Ich habe keine Ahnung, warum sie ständig eine neue Meinung dazu hat.
Eine Weiterbildung gibt es vom JC nur wenn es nötig ist und das müsste deine SB erkennen wenn du ihr ein Angebot vorlegst.
Kommt da nichts dann kannst du dich beim Vorgesetzten informieren und/oder beschweren und schauen ob dann etwas bewilligt wird.
In der Regel sind die Chefs aber "bei" Ihren SB und deckeln deine Anfrage/Beschwerde denn ihre Mitarbeiter arbeiten immer nach bestem Wissen und Gewissen.

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:04:59Ich solle aber vorher noch fragen, ob es theoretisch auch beim Jobcenter ein solches Darlehen gäbe.
Nein; denn wenn dann gibt es die Weiterbildung vom JC.

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:04:59ob ich bei einer privat finanzierten Weiterbildung irgendwelche Nachteile beim Jobcenter hätte? Zum Beispiel wären meine Bedenken, dass das Jobcenter die Stundenanzahl zum Lernen nicht anerkennen würde.
Da kommt es in der Hauptsache darauf an ob du weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.....
Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:04:59Es handelt sich um eine Fernschule, da es vor Ort keine Kurse gibt.
....also wenn du das Abends und Nachts, bzw. zu Zeiten machst an denen du durch eine vom JC oder selbst gefundenen Tätigkeit
(denn du musst dich ja weiter bewerben)
eben dadurch weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst dann kann das JC normal nichts dagegen haben.

Ist es nicht so das du dem Arbeitsmarkt (oder Maßnahmen in den dich dein JC stecken will) zur Verfügung stehst hast du auch keinen Anspruch mehr auf ALG 2

MfG FN

Okay, ich danke dir sehr für deine hilfreiche Antwort!

Aber sie heimlich zu machen wäre auch nicht wirklich sinnvoll, oder?





turbulent

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. November 2024, 12:20:14Ist es nicht so das du dem Arbeitsmarkt (oder Maßnahmen in den dich dein JC stecken will) zur Verfügung stehst hast du auch keinen Anspruch mehr auf ALG 2
Das gilt bei ALG.

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:25:54Es sind 8 Stunden / Woche zum Lernen angedacht, laut Anbieter. Würde das JC die Lernzeit berücksichtigen, bei der Vermittlung von Stellen?
Neben welchem Job könntest Du keine acht Stunden wöchentlich zum Lernen erübrigen?
Aber: Nein, würde es nicht.

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:25:54Auserdem gab es früher zumindest einen Zuschuss, wenn man als Arbeitslose*r eine Weiterbildung machte. Wie ist das heute und würde ein Zuschuss entfallen, wenn man das Darlehen privat aufnimmt?
Wenn das JC Deine gewünscht Weiterbildung nicht finanziert, dann ist das so. Dann gibt es auch weder Darlehen noch Zuschüsse.

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:25:54Kenne zudem Leute, die während ihrer Arbeitslosigkeit (ALG1) das Abendgym. besuchten und die Zeit, die sie dort auf dem Abendgym. waren, vom ALG1 Betrag abgezogen bekamen. Könnte das auch beim Bürgergeldbezug passieren?
Zeit vom Betrag abgezogen? Naja.
Wie könnten Dir acht Stunden wöchentlich abgezogen werden?
Aber: Nein, das kann nicht sein.

Außerdem: Das JC hätte damit nichts zu tun, warum solltest Du sie damit überhaupt behelligen? ERZÄHL ES DOCH EINFACH NICHT. Es geht sie nichts an, und es interessiert sie auch nicht. Es bringt Dir keinerlei Vorteile wenn Du es erzählst. Und Du darfst auch Schwimmkurse und Schachkurse belegen und Führerscheine machen. Ohne das JC zu fragen oder zu informieren.

Wenn jemand für Dich diese Kurse bezahlt (nicht Dir das Geld überweist und Du dann dem Kursanbieter!), ist doch super. Und komplett JC-frei/JC-unabhängig.



Sheherazade

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:25:54Aber sie heimlich zu machen wäre auch nicht wirklich sinnvoll, oder?

Was heißt "heimlich"? Sieh es als deine Freizeitbeschäftigung. Andere Bürgergeldempfänger fragen auch nicht beim Jobcenter nach ob sie 8 Stunden in der Woche ins Fitness-Studio gehen dürfen.

Wichtig wäre nur, dass 1. kein Geld für den Kurs auf deinem Konto landet und 2. du den Kurs nicht als Entschuldigung fürs Nichtbewerben nimmst.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lindalin


Birgit63

Es gibt Menschen, die machen neben ihrem Vollzeitjob ihr Abitur an der Abendschule. Jeden Abend und auch ab und zu am Samstag. Diese Weiterbildung wird mit 9 Stunden wöchentlich angegeben. Das sollte neben einer Tätigkeit, solltest du eine finden, machbar sein. Momentan hast du keinen Job und kannst die Weiterbildung natürlich privat beginnen. Das JC wird sie aber nur als Hobby betrachten, d. h. du kannst keine Termine aufgrund der Weiterbildung absagen bzw. musst dich auf Arbeitsstellen bewerben. Wenn deine Familie oder sonst wer die Weiterbildung direkt an das Institut bezahlen, kann das JC gar nichts. Nur über dein Konto würde ich das nicht laufen lassen.

Fettnäpfchen

Lindalin

Zitat von: Lindalin am 27. November 2024, 12:25:54Aber sie heimlich zu machen wäre auch nicht wirklich sinnvoll, oder?
Das wurde ja reichlich beantwortet.
Da fehlt nur noch das du auch Termine vom JC einhalten solltest und unter Umständen in eine Maßnahme vermittelt werden solltest.
Letzteres kann man meist verhindern.
Wenn das JC aus Versehen einen passenden VV hat muss man da natürlich auch reagieren können.

Zitat von: turbulent am 27. November 2024, 12:40:00Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:20:14 Ist es nicht so das du dem Arbeitsmarkt (oder Maßnahmen in den dich dein JC stecken will) zur Verfügung stehst hast du auch keinen Anspruch mehr auf ALG 2 Das gilt bei ALG.
beim ALG 2 auch. Wenn du anderer Meinung bist kannst du sicher den § oder das Urteil dazu hier einstellen.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

turbulent

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. November 2024, 15:39:41
Zitat von: turbulent am 27. November 2024, 12:40:00Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 12:20:14 Ist es nicht so das du dem Arbeitsmarkt (oder Maßnahmen in den dich dein JC stecken will) zur Verfügung stehst hast du auch keinen Anspruch mehr auf ALG 2 Das gilt bei ALG.
beim ALG 2 auch. Wenn du anderer Meinung bist kannst du sicher den § oder das Urteil dazu hier einstellen.
Du meinst also, AU-Geschriebene erhalten kein Bürgergeld? Oder Mütter mit kleinen Kindern? Oder Vollzeitangestellte mit höherem Bedarf als Einkommen? Hm.

So oder so: In diesem Fall, bei dem es um eine gute Stunde täglich geht, ist die Verfügbarkeit keinesfalls eingeschränkt. 

Fettnäpfchen

turbulent

Zitat von: turbulent am 27. November 2024, 15:49:41Du meinst also, AU-Geschriebene erhalten kein Bürgergeld? Oder Mütter mit kleinen Kindern? Oder Vollzeitangestellte mit höherem Bedarf als Einkommen? Hm.
du meinst das ich meine und damit meinst du falsch.
Im Gegenteil bin sogar darüber erschrocken was du da an den Haaren herbeiziehst gerade so als ob ich keine Ahnung hätte.

Wo ist er/es jetzt der/das:
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. November 2024, 15:39:41Wenn du anderer Meinung bist kannst du sicher den § oder das Urteil dazu hier einstellen.

Zitat von: turbulent am 27. November 2024, 15:49:41So oder so: In diesem Fall, bei dem es um eine gute Stunde täglich geht, ist die Verfügbarkeit keinesfalls eingeschränkt.
genau und das wissen wir seit 12.27 Uhr als es die TE mitgeteilt hat. Also später als unsere jetzt zur diskussion stehenden Beiträge.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.