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Bargeld / Überweisung auf eigenes Konto. Soll nicht als Einkommen gezählt werden

Begonnen von rdx, 06. November 2024, 10:20:02

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rdx

Zitat von: Sheherazade am 28. November 2024, 12:38:40Es gibt hier genug Links, wo man nachlesen kann unter welchen Voraussetzungen Darlehen das Vermögen mindern.

Wie lauten denn diese Links?

Ich bin noch neu hier in diesem Forum. Ich weiß nicht, wo diese Links sind.
 


rdx

Zitat von: Ronald BW am 28. November 2024, 13:18:03Suchen einfach suchen

Das habe ich bereits getan, aber nichts gefunden.

Vielleicht kann jemand mal ein paar Links hier reinstellen.

Ich hatte ja auch einen Link hier reingestellt.

Rotti

Zitat von: I bims am 28. November 2024, 12:35:54Kann man sich nicht einfach eingestehen, dass man im Moment eben nicht bedürftig ist?
:ironie:
oder man lässt einen der nicht Bedürftig ist einen Darlehensvertrag unterschreiben dann ist der wieder bedürftig weil jetzt nur 40.000€ auf dem Konto und selber kann man sich bei 48.000€ wegen dem geliehenen Darlehen wieder auf 40.000€ VM Bürgergeld beantragen und das JC genehmigt den Antrag.  :lol:

Sheherazade

Zitat von: rdx am 28. November 2024, 13:29:39Ich hatte ja auch einen Link hier reingestellt.

Du hast deinen eigenen Link nicht richtig gelesen und auch nicht verstanden, ebenso wenig wie meine Antwort darauf in Beitrag #31.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

rdx

Zitat von: Sheherazade am 28. November 2024, 13:34:14Du hast deinen eigenen Link nicht richtig gelesen und auch nicht verstanden, ebenso wenig wie meine Antwort darauf in Beitrag #31.

Doch, das habe ich alles gelesen und auch verstanden.

TripleH

Das ist seit Jahren höchstrichterlich geklärt, dass Schulden nicht mit dem vorhandenen Vermögen verrechnet wird:

ZitatVermögen iS von § 12 SGB II sind nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten, sondern die vorhandenen aktiven Vermögenswerte (vgl zur Alhi: BSG, Urteil vom 2.11.2000 - B 11 AL 35/00 R - BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr 8; zu § 88 BSHG: BVerwG, Beschluss vom 3.12.1991 - 5 B 61/90 = Buchholz 436.0 zu § 88 BSHG Nr 22 S 14). Alle aktiven Vermögenswerte müssen grundsätzlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes eingesetzt werden (§§ 9 Abs 1 Nr 2, 12 Abs 1 SGB II). Deshalb erfordert auch die Bedürftigkeitsprüfung im SGB II keine Saldierung aller Aktiva und Passiva. Dies folgt aus der Subsidiarität der staatlichen Fürsorge, welche erst eingreifen soll, wenn der Hilfebedürftige ihm zur Verfügung stehende Mittel verbraucht hat.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/129649

Es steht dem TE frei, seine Schulden zu tilgen und anschließend wieder Bürgergeld zu beantragen, wenn er dann unter die Freigrenze fällt.

Bei einer solchen Behauptung "ich musste mal eben 8000 Euro Darlehen zurück zahlen, das ich aus lauter Lust und Liebe für gar nix von meinem Lieblingsbruder erhalten habe", wird er sich aber vor Augen halten müssen, dass das Jobcenter genau prüft, ob es dieses behauptete Darlehen jemals gab.

Ronald BW

Erfahrungsgemäß geht es hier um Geld das nicht ganz koscher ist.
Es gibt einfache Gründe warum manchmal einfach zu viel Geld reinkommt
wenn auch noch der Sozialstaat in Anspruch genommen werden soll.
Meine Erfahrung sagt mir da hat sich einer verrechnet und sucht jetzt nach Lösungen.

Rotti

Zitat von: Ronald BW am 28. November 2024, 14:10:03Es gibt einfache Gründe warum manchmal einfach zu viel Geld reinkommt
als Beispiel wenn jemand sein Auto verkauft können auch schnell wieder 15.000€ Schonvermögen überschritten werden weil der Freibetrag vom PKW wegfällt.

rdx

Und was wäre in folgenden Fall:

Wenn der Bürgergeld-Antragsteller gar nicht der wirtschaftlich Berechtigte von dem Konto ist, wo die 48.000 Euro drauf sind?

Würde das Jobcenter, die 48.000 Euro dann trotzdem als Vermögen des Bürgergeld-Antragstellers rechnen?

Wer der wirtschftlich Berechtigte ist, ließe sich ja mit einem privaten schriftlichen Vertrag nachweisen.

Und auf Verlangen des Jobcenters könnte man ja diese 48.000 Euro an den wirtschaftlich Berechtigten überweisen und das Konto auflösen.
Die Frage ist nur, ob der Antragsteller auch in dem Zeitraum zwischen Bürgergeld-Antragstellung und Weg-Überweisung der 48.000 Euro Bürgergeld erhält?

Sheherazade

Entweder schreibst du ein Referat oder du willst uns hier verarsch....

Die Änderung des wirtschaftlich Berechtigten kurz vor oder nach Antragstellung Bürgergeld wird als Schenkung gewertet. Und wer 48.000€ verschenken kann, ist nicht hilfebedürftig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

rdx

Zitat von: Sheherazade am 28. November 2024, 16:58:25Entweder schreibst du ein Referat oder du willst uns hier verarsch....

Die Änderung des wirtschaftlich Berechtigten kurz vor oder nach Antragstellung Bürgergeld wird als Schenkung gewertet. Und wer 48.000€ verschenken kann, ist nicht hilfebedürftig.

Ich meine folgenden Fall:

Der wirtschaftich Berechtigte, wird nicht geändert, sondern war von Anfang an jemand anders. Also keine Änderung des wirtschaftlich Berechtigten kurz vor Antragstellung.
Die andere Person war schon immer der wirtschaftlich Berechtigte des Kontos, wo die 48.000 Euro drauf sind.

Würde der Antragsteller in so einem Fall Bürgergeld erhalten?

Sensoriker

Zitat von: Sheherazade am 28. November 2024, 16:58:25Entweder schreibst du ein Referat oder du willst uns hier verarsch....
Entweder das oder hier versucht Jemand Geld "verschwinden" zu lassen um danach Sozialleistungen abzugreifen.

Erinnert an einen anderen Forum Neuling der 8000,- erklären muss.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: rdx am 28. November 2024, 17:48:38Die andere Person war schon immer der wirtschaftlich Berechtigte des Kontos, wo die 48.000 Euro drauf sind.

Wenn das schon immer so war, frage ich mich, warum wir hier schon auf Seite 4 zu dem Thema "Wie lasse ich mein Vermögen verschwinden, damit ich Sozialleistungen abgreifen kann?" sind.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: rdx am 28. November 2024, 10:32:47Diese "Nein" steht dann aber auch im Widerspruch zu dem, was in diesem Link steht:
https://www.schuldnerberatung.de/burgergeld-schulden/#vermoegen
Das tut es nicht. Jemandem der die zugrunde liegende Materie absolut nicht versteht, kann es jedoch irrtümlich so falsch verstehen.
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