Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Neufestsetzung der Vorauszahlungsbeträge und Nebenkostenabrechnung

Begonnen von an2222, 26. November 2024, 22:08:05

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

an2222

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Hallo zusammen,

habe letzte Woche eine immens hohe Betriebskostenabrechnungsnachzahlung 2023 bekommen von 634,72 Euro
obwohl sich mein Verbrauchsverhalten nicht geändert hat. Lerztes Jahr bekam ich noch 125 Euro plus.

 1.) Wisst ihr wer das nachprüfen kann ob das stimmt, ohne das man gleich Mitglied irgendwo werden muß und Beitrag zahlen muß ?

2.)Darauf hin hat die Hausverwaltung die Miete/Neufestsetzung der Vorauszahlungbeträge um monatlich um 55 Euro erhöht. Gesamtmiete nun 530.-Euro  :sad: Dürfen die das einfach so bei der Nebenkostenabrechnung reinschreiben und ist diese Erhöhung erlaubt ?

 Das Jobcenter wird das bestimmt auch nicht zahlen. Hab denen das alles mal geschickt und gucke mal wie die reagieren.     

Birgit63

Ja, wenn man eine Betriebskostennachzahlung hat, darf der Vermieter die Vorauszahlung anpassen. Das wurde hier gemacht. Wenn du noch unter der angemessenen Miete liegst, dann dürfte das JC keine Probleme machen. Erst, wenn du die Obergrenze schon ausgeschöpft hast, kann das JC sagen, dass du dich anderweitig umschauen sollst. Allerdings sind die Mieten ja eh schon gestiegen. Auch ich habe eine Mieterhöhung bekommen, obwohl ich eine Betriebskostenrückzahlung bekommen habe. Es ist eben alles teurer geworden, vom Schornsteinfeger bis zum Strom für die Allgemeinbeleuchtung.

an2222

Zitat von: Birgit63 am 27. November 2024, 06:14:23Ja, wenn man eine Betriebskostennachzahlung hat, darf der Vermieter die Vorauszahlung anpassen. Das wurde hier gemacht. Wenn du noch unter der angemessenen Miete liegst, dann dürfte das JC keine Probleme machen. Erst, wenn du die Obergrenze schon ausgeschöpft hast, kann das JC sagen, dass du dich anderweitig umschauen sollst. Allerdings sind die Mieten ja eh schon gestiegen. Auch ich habe eine Mieterhöhung bekommen, obwohl ich eine Betriebskostenrückzahlung bekommen habe. Es ist eben alles teurer geworden, vom Schornsteinfeger bis zum Strom für die Allgemeinbeleuchtung.
Zitat von: Birgit63 am 27. November 2024, 06:14:23Ja, wenn man eine Betriebskostennachzahlung hat, darf der Vermieter die Vorauszahlung anpassen. Das wurde hier gemacht. Wenn du noch unter der angemessenen Miete liegst, dann dürfte das JC keine Probleme machen. Erst, wenn du die Obergrenze schon ausgeschöpft hast, kann das JC sagen, dass du dich anderweitig umschauen sollst. Allerdings sind die Mieten ja eh schon gestiegen. Auch ich habe eine Mieterhöhung bekommen, obwohl ich eine Betriebskostenrückzahlung bekommen habe. Es ist eben alles teurer geworden, vom Schornsteinfeger bis zum Strom für die Allgemeinbeleuchtung.

Danke fütr die Antwort @ Birgit. Ja ich habe die Obergrenze schon ausgeschöpftund gegen die Mieterhöhung kann ich wohl nix machen. Werde aber weiter kämpfen wenn das JC garnix von der Nachzahlung übernehmen will. Ottocar hat ja auf einer anderen Seite geschrieben das die Ukrainer bis zu 40 % mehr als Deutsche von der Warmmiete bezahlt bekommen. Stichwort Gleichberechtigungsgrundsatz. Werde dann Widerspruch einlegen und damit argumentieren plus alter des Hauses und eigenes Alter usw..
Falls alles nix klappt muss man halt längere Zeit schottische Wassersuppe essen.  :weisnich:

Rotti

Zitat von: an2222 am 28. November 2024, 16:05:45Falls alles nix klappt muss man halt längere Zeit schottische Wassersuppe essen. :weisnich:
da bist du leider nicht der einzige habe letztes Jahr eine Erhöhung der BK und in dem Jahr Hz von meinen Vermieter bekommen Wasser,Hausmeister und Grundsteuer und Heizung wird teurer.

I bims

Viele Nebenkostenabrechnungen sind auch falsch. Dahingehend auch mal prüfen.

Verbraucherzentrale

Ich bin vor 2 1/2 Jahren umgezogen und habe seit dem keine Änderung erfahren.

Rotti

bei einer 1 Zimmer Wohnung und 530€ Warm würde ich auf München tippen das wäre angemessen.

an2222

https://hartz.info/index.php/topic,130994.0.html

Jetzt habe ich im Forum mal nach diesem " grundgesetzlichen Gleichstellungsgebot " mit der Suchoption gesucht aber nicht gefunden. Kann mir jemand den Link dafür geben. Möchte das als Argument für eventuellen Widerspruch nehmen.

Sheherazade

Zitat von: an2222 am 28. November 2024, 16:41:54Möchte das als Argument für eventuellen Widerspruch nehmen.

Was möchtest du als Argument nehmen, einen 1,5 Jahre alten Forumsartikel in dem behauptet wird, dass die Ukrainer in Berlin angeblich bis zu 40% mehr KdU erhalten bzw. die abschließende Meinung des Autors, dass damit das grundgesetzliche Gleichstellungsgebot verletzt wird?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

an2222

Zitat von: I bims am 28. November 2024, 16:29:56Viele Nebenkostenabrechnungen sind auch falsch. Dahingehend auch mal prüfen.

Verbraucherzentrale

Ich bin vor 2 1/2 Jahren umgezogen und habe seit dem keine Änderung erfahren.

Ist doch auch kostenpflichtig.

an2222

Zitat von: Sheherazade am 28. November 2024, 16:52:02
Zitat von: an2222 am 28. November 2024, 16:41:54Möchte das als Argument für eventuellen Widerspruch nehmen.

Was möchtest du als Argument nehmen, einen 1,5 Jahre alten Forumsartikel in dem behauptet wird, dass die Ukrainer in Berlin angeblich bis zu 40% mehr KdU erhalten bzw. die abschließende Meinung des Autors, dass damit das grundgesetzliche Gleichstellungsgebot verletzt wird?
 
Der Link bzw.die Zahlen von Berlin in dem Forumsartikel bestätigen das meiner Meinung nach. Wohne zwar in BW und nicht in Berlin aber der Gleichstellungsgrundsatz zählt ja überall oder nicht ? Oder zählt das jetzt nicht mehr weils 1,5 j.her ist ?. Keine Ahnung - deshalb bin ich hier im Forum. Ich suche halt einfach Argumente zu sammeln, wenn das JC die Nachzahlung ablehnt für den Widerspruch.

Sheherazade

Zitat von: an2222 am 28. November 2024, 18:08:33Ich suche halt einfach Argumente zu sammeln, wenn das JC die Nachzahlung ablehnt für den Widerspruch.

Dann warte doch den Ablehnungsbescheid ab. Bis dahin kannst du noch sehr ausführlich suchen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: an2222 am 28. November 2024, 18:08:33Ich suche halt einfach Argumente zu sammeln
Tipp: Dass jemand geschrieben hat, dass jemand vor eineinhalb Jahren mehr KdU bekommen hätte, ist kein belastbares Argument. Auch, dass jemand in München mehr bekommt, nicht.  (Gleichstellungsgrundsatz???)
Vergleich Dich nicht mit anderen, wenn Du deren Umstände nicht kennst. Ich hätte auch gerne Locken, bin aber anders. Ich bin schwerbehindert, sollte ich jetzt auf mein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf körperliche Unversehrtheit pochen? Was könnte mir das helfen?
Wenn Menschen, die ihre Miete selber zahlen, eine "immens hohe Nachzahlung" bekämen (ich meine damit eine Nachforderung, keine -zahlung), würden sie die Abrechnung überprüfen, ggf. kostenpflichtig überprüfen lassen. Du möchtest das nicht - Deine Entscheidung.