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Schonvermögen nach >1 Jahr

Begonnen von raller, 10. Dezember 2024, 16:28:43

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raller

Hallo,

Das Schonvermögen beträgt bei erstmaliger Beantragung 40000€. Was ist eine erstmalige Beantragung?
Wenn der Kunde in der Vergangenheit schon einmal ALG2 bezog, gilt diese Grenze generell nicht oder gibt es eine Zeitspanne die vergehen muss?
Wenn der Kunde nach einem Jahr nicht in ein existenzsichernden Job vermittelt wurde, rutscht dieser auf eine Schonvermögensgrenze von 15000, ist das soweit richtig?
Wird der Kunde zwangsweise nach einem Jahr aus dem Leistungsbezug abgemeldet?
Wird dem Kunden nach Erreichen der gewährten 15000€ Erspartem erneut Bürgergeld bewilligt?
Gibt es dazu Weisungen oder Gerichtsurteile?
Dank+Gruß
Ralf

Fettnäpfchen

raller

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Was ist eine erstmalige Beantragung?
:weisnich: Ein HA wird beim Erstantrag verlangt.
Oder was meinst du denn erstmalig ist nicht falsch zu verstehen.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wenn der Kunde in der Vergangenheit schon einmal ALG2 bezog, gilt diese Grenze generell nicht oder gibt es eine Zeitspanne die vergehen muss?
Kommt darauf an wie viel Zeit zwischen den Bezugsräumen liegt.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wenn der Kunde nach einem Jahr nicht in ein existenzsichernden Job vermittelt wurde, rutscht dieser auf eine Schonvermögensgrenze von 15000, ist das soweit richtig?
Nein das wäre falsch, das hat nichts mit einem Job zu tun.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wird dem Kunden nach Erreichen der gewährten 15000€ Erspartem erneut Bürgergeld bewilligt?
Vielleicht

Im Anhang steht dann in verständlicher Form die Lesefassung zu den Bürgergeldänderungen da kannst du nachlesen was zu dir passt denn nur du weißt genau was du wissen willst und das kann so nicht beantwortet werden, zumindest nicht ohne extremen Aufwand.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wenn der Kunde in der Vergangenheit schon einmal ALG2 bezog, gilt diese Grenze generell nicht oder gibt es eine Zeitspanne die vergehen muss?

Die Antwort findet man ganz einfach im Gesetz, § 12 Absatz 3 Satz 4 SGB II:

ZitatEine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wenn der Kunde nach einem Jahr nicht in ein existenzsichernden Job vermittelt wurde, rutscht dieser auf eine Schonvermögensgrenze von 15000, ist das soweit richtig?

Ja, natürlich.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wird der Kunde zwangsweise nach einem Jahr aus dem Leistungsbezug abgemeldet?

Niemand wird "abgemeldet". Das Bürgergeld wird einfach nicht bewilligt oder bereits bewilligte Leistungen aufgehoben, soweit nicht z. B. Vertrauensschutz greift.

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:28:43Wird dem Kunden nach Erreichen der gewährten 15000€ Erspartem erneut Bürgergeld bewilligt?

Nicht automatisch. Dazu muss schon ein Antrag gestellt werden und es müssen auch die Voraussetzungen, allen voran Hilfebedürftigkeit, vorliegen. Das Geld sollte auch nicht mal eben so "verschwunden" sein.

DerGreif

Die erstmalige Bewilligung, die den Karrenzzeitraum anstößt, ist ein Neuantrag ab dem 1.1.2023.