Neuigkeiten:

Was sich 2025 ändert...

Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern ein gesundes neues Jahr.

Hauptmenü

Bürgergeld oder Sozialhilfe nach Krankengeldbezug

Begonnen von Hartzfrei, 21. Oktober 2024, 05:52:48

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Sheherazade

Du bist solange erwerbsfähig bis irgend eine Stelle (z. B. Rentenversicherung oder Ärztlicher Dienst) festgestellt hat, dass du es nicht bist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hartzfrei

Zitat von: Sheherazade am 25. November 2024, 08:24:03Du bist solange erwerbsfähig bis irgend eine Stelle (z. B. Rentenversicherung oder Ärztlicher Dienst) festgestellt hat, dass du es nicht bist.
Ok, dann bin ich also erwerbsfähig, auch wenn ich voraussichtlich noch einige Monate arbeitsunfähig bin. Nur bleibt nach wie vor die Frage, was ich jetzt im BG-Antrag ankreuzen soll auf die Frage: "Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben."

Ich muss den BG-Antrag in ca. 2 Wochen abgeben (habe bereits ein Schreiben mit Frist bekommen). Den ALG-I-Antrag habe ich breits eingereicht, und der Gesundheitsfragebogen wird vom ÄD gerade geprüft. Das wird alllerdings vermutlich noch länger als 2 Wochen dauern. Deshalb kann ich nicht auf die Entscheidung vom ÄD warten, bis ich den BG-Antrag einreiche.

Was soll ich nun bei der o.g. Frage ankreuzen? Ja, Nein, oder gar nichts?

Sheherazade

Zitat von: Hartzfrei am 06. Dezember 2024, 23:48:12Was soll ich nun bei der o.g. Frage ankreuzen? Ja, Nein, oder gar nichts?

Im Zweifel nichts.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hartzfrei

Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2024, 09:18:47Im Zweifel nichts.
Danke für die Antwort, dann kreuze ich da nichts an und schreibe was dazu im Anschreiben.

Da ich (Ü25) bei meiner Mutter lebe, soll ich auch die Anlage HG ausfüllen. Ich erhalte keine Unterstützung von ihr, und wir wirtschaften beide getrennt. Eine von meiner Mutter unterschriebe Erklärung zur Widerlegung der Vermutung, Unterstützung zu leisten reiche ich mit ein. Bei einem früheren ALG2-Antrag wurde dann nach langem hin und her akzeptiert, dass keine HG vorliegt.

Reicht die Erklärung meiner Mutter zur Widerlegung der Vermutung, Unterstützung zu leisten, oder muss ich zusätzlich die Anlage HG ausfüllen?

Für die Wohnkosten habe ich mit meiner Mutter (sie ist die Mieterin der Wohnung) eine Kostenbeteiligungsvereinbarung (nach dieser Vorlage) abgeschlossen, und zahle ihr eine Pauschalmiete.

Muss ich in diesem Fall die Anlage KDU ausfüllen, und falls ja, welche Punkte muss ich ausfüllen?

Sheherazade

Zitat von: Hartzfrei am 09. Dezember 2024, 00:07:19oder muss ich zusätzlich die Anlage HG ausfüllen?

Meines Erachtens nach Ja, aber für Ratschläge zum Ausfüllen sollte sich wer anders melden.

Zitat von: Hartzfrei am 09. Dezember 2024, 00:07:19Muss ich in diesem Fall die Anlage KDU ausfüllen,

Auf jeden Fall, ohne diese Anlage gibt es keine KdU. Auch hier kann ich keine Ausfüllhilfe liefern.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 09. Dezember 2024, 00:07:19Da ich (Ü25) bei meiner Mutter lebe, soll ich auch die Anlage HG ausfüllen.
Normal nicht nötig wenn du Ü25 bist. Da kannst du auf deine Akte verweisen und dass das schon anerkannt wurde.

Du kannst die Anlage HG aber auch nutzen um der Vermutung zu widersprechen in dem diese richtig ausgefüllt wird.
Die Anlage HG ist, richtig ausgefüllt, das Gleiche wie eine Erklärung der Verwandten, dass sie dich nicht unterstützen.
ZitatIn der Praxis wird die Anlage HG dafür verwendet, das Nichtbestehen einer solchen festzustellen.
In Anlage HG unter Nr.
- 1. trägst du dich ein,
- 2. trägst du deine Mutter ein,
- 3. leer lassen,
- 4. kreuzt du das erste Kästchen an
- 5. kreuzt du das erste Kästchen an
     du kreuzt das 3. Kästchen an und trägst unter "Monatliche Höhe der Zahlung in Euro" den von dir zu zahlenden Gesamtbetrag lt. KBV bzw. Untermietvertrag ein. (dazu siehe Anlage KDU oder wenn du das im WBA schon angegeben hast siehe WBA)

Zitat von: Hartzfrei am 09. Dezember 2024, 00:07:19Muss ich in diesem Fall die Anlage KDU ausfüllen, und falls ja, welche Punkte muss ich ausfüllen?
Wenn du keine Änderung in deiner
Zitat von: Hartzfrei am 09. Dezember 2024, 00:07:19Pauschalmiete.
hast dann verweise das JC (s. oben) darauf und zusätzlich kannst du dazu schreiben das es keine Veränderung gegeben hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2024, 11:55:27Wenn du keine Änderung in deiner Pauschalmiete hast dann verweise das JC (s. oben) darauf und zusätzlich kannst du dazu schreiben das es keine Veränderung gegeben hat.

Wenn ich den Thread von Anfang an richtig verstehe, handelt es sich NICHT um einen WBA, sondern um einen Erstantrag. Dann muss die Anlage KdU ausgefüllt werden.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2024, 11:59:27Wenn ich den Thread von Anfang an richtig verstehe, handelt es sich NICHT um einen WBA, sondern um einen Erstantrag. Dann muss die Anlage KdU ausgefüllt werden.
Ja ausser er hat die Anlage schon beim HA abgegeben.

Mir ist es vorhin auch in den Sinn gekommen deswegen habe ich oben noch ausbessern wollen aber unter dem Schreiben kam dann deine Antwort und das "schnell bearbeiten" war wieder weg.

Hartzfrei
Also beantworte erst mal die Frage ob du dem JC die Anlage KdU  schon zukommen hast lassen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hartzfrei

Zur Anlage HG:

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2024, 11:55:27Du kannst die Anlage HG aber auch nutzen um der Vermutung zu widersprechen...
Danke für die Info, das werde ich so machen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2024, 11:55:27- 5. kreuzt du das erste Kästchen an
du kreuzt das 3. Kästchen an...
Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich unter 5. dann folgendes ankreuzen:

- Das Kästchen bei "Die unter Abschnitt 2 genannte Person ist Eigentümerin/Eigentümer oder Mieterin/Mieter der gemeinsamen Wohnung. (Meine Mutter ist die (Haupt)Mieterin der Wohnung)

- Das Kästchen bei "Die Bedarfsgemeinschaft beteiligt sich in folgender Höhe an den Kosten der Unterkunft: Monatliche Höhe der Zahlung in Euro (dort trage ich dann meinen Anteil (Pauschalmiete) ein).

Muss ich dann auch nicht noch die "Monatliche Höhe der Gesamtzahlung, die für die gesamte Unterkunft anfällt" eintragen?

Zur Anlage KdU:

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2024, 12:15:41Also beantworte erst mal die Frage ob du dem JC die Anlage KdU schon zukommen hast lassen!

Da ich jetzt 1 1/2 Jahre vom JC weg war wegen dem Krankengeldbezug, muss ich einen Neuantrag (Hauptantrag) stellen. Ein WBA ist nicht möglich. Ob die noch Unterlagen von damals haben bzw. anerkennen (z.B. die KdU), weiß ich nicht. Vermutlich muss ich dann die KdU ausfüllen, oder?

Falls ja, was muss ich in der KdU ausfüllen, wenn ich diese zusammen mit einer KBV einreiche?

Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 09. Dezember 2024, 18:01:51Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich unter 5. dann folgendes ankreuzen:
ALG 2 Anträge
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagehg_ba032950.pdf
Zitat von: Hartzfrei am 09. Dezember 2024, 18:01:51- Das Kästchen bei "Die unter Abschnitt 2 genannte Person ist Eigentümerin/Eigentümer oder Mieterin/Mieter der gemeinsamen Wohnung. (Meine Mutter ist die (Haupt)Mieterin der Wohnung)
ja genau
da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt in meiner ersten Antwort. 

Zitat von: Hartzfrei am 09. Dezember 2024, 18:01:51- Das Kästchen bei "Die Bedarfsgemeinschaft beteiligt sich in folgender Höhe an den Kosten der Unterkunft: Monatliche Höhe der Zahlung in Euro (dort trage ich dann meinen Anteil (Pauschalmiete) ein).
ja und auf jeden Fall dass
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Dezember 2024, 11:55:27den von dir zu zahlenden Gesamtbetrag lt. KBV bzw. Untermietvertrag ein. (dazu siehe Anlage KDU
dazu schreiben.

Zitat von: Hartzfrei am 09. Dezember 2024, 18:01:51Vermutlich muss ich dann die KdU ausfüllen, oder? Falls ja, was muss ich in der KdU ausfüllen, wenn ich diese zusammen mit einer KBV einreiche?
ja das ist nötig.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba032980.pdf
da 1 und 2 ausfüllen
bei dem Punkt > Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis. schreibst du in den Leerraum deine Kosten rein und zusätzlich siehe KbV.

Punkt 3 kannst du weglassen da du eine Pauschalmiete hast und damit die Fragen irrelevant sind.
Punkt 4 sowieso nicht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hartzfrei

@Fettnäpfchen

Danke für die Infos. Die Anlage HG habe ich im Anhang beigefügt (anonymisiert, Anlage HG für Forum.pdf), so wie ich die jetzt ausfüllen würde. Passt das so?

Und was soll ich im Hauptantrag unter Punkt 3.2 ankreuzen, damit keine HG unterstellt wird (Screenshot Hauptantrag Punkt 3.2.jpg im Anhang)? "Ich wohne allein.", oder "Ich wohne zusammen mit: meinen Eltern oder einem Elternteil."?

Zur Anlage KdU habe ich noch ein paar Fragen:

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Dezember 2024, 17:38:20ja das ist nötig.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba032980.pdf
da 1 und 2 ausfüllen
bei dem Punkt > Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis. schreibst du in den Leerraum deine Kosten rein und zusätzlich siehe KbV.
Punkt 3 kannst du weglassen da du eine Pauschalmiete hast und damit die Fragen irrelevant sind.
Punkt 4 sowieso nicht.

Punkt 1: ist klar

Punkt 2: Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt): Was soll ich hier eintragen - nur mich (1) oder zusätzlich auch noch meine Mutter (2)?

Punkt 2: Muss ich unbedingt Angaben zum Baujahr, Fläche, Anzahl der Räume, usw. machen? Worauf bezieht sich "selbst bewohnt" - auf mich, oder zusätzlich auch auf meine Mutter? Bei einem früheren Hauptantrag (vor 10 Jahren) wurde die KdU ohne diese Angaben akzeptiert.

Bei "Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis" schreibe ich dann neben "Sonstige Wohnkosten": xxx €, siehe KbV - korrekt?

Und muss ich den Mietvertrag (den zwischen meiner Mutter und ihrem Vermieter) einreichen, oder reicht das letzte Mieterhöhungsschreiben und die KbV?

Punkt 3: Habe ich bei früheren Anlagen KdU bisher immer ausgefüllt, und würde das auch jetzt ausfüllen um Rückfragen zu vermeiden. Gibt es da Nachteile, wenn ich die Energiequellen angebe?

Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 11. Dezember 2024, 17:15:15Die Anlage HG habe ich im Anhang beigefügt (anonymisiert, Anlage HG für Forum.pdf), so wie ich die jetzt ausfüllen würde. Passt das so?
Ja das passt. Wenn du die Gesamtmiete (bei 5 der letzte Punkt) nicht weißt musst du die auch nicht eintragen.

Zitat von: Hartzfrei am 11. Dezember 2024, 17:15:15Punkt 2: Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt): Was soll ich hier eintragen - nur mich (1) oder zusätzlich auch noch meine Mutter (2)?
Nur dich also eine 1

Zitat von: Hartzfrei am 11. Dezember 2024, 17:15:15Punkt 2: Muss ich unbedingt Angaben zum Baujahr, Fläche, Anzahl der Räume, usw. machen? Worauf bezieht sich "selbst bewohnt" - auf mich, oder zusätzlich auch auf meine Mutter? Bei einem früheren Hauptantrag (vor 10 Jahren) wurde die KdU ohne diese Angaben akzeptiert.
Nein dafür hast du ja deine KbV nach der sich das JC zu richten hat.
Wenn sie nachfragen dann nur um zu verzögern oder weil sie keine Ahnung haben oder es auf Anweisung von oben beruht

Zitat von: Hartzfrei am 11. Dezember 2024, 17:15:15Bei "Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis" schreibe ich dann neben "Sonstige Wohnkosten": xxx €, siehe KbV - korrekt?
korrekt.

Zitat von: Hartzfrei am 11. Dezember 2024, 17:15:15Und muss ich den Mietvertrag (den zwischen meiner Mutter und ihrem Vermieter) einreichen, oder reicht das letzte Mieterhöhungsschreiben und die KbV?
da kommt es darauf an ob deine KbV auf den Mietvertrag deiner Mutter eine Erwähnung, also Bezug darauf nimmt, findet.
Wenn nichts in der KbV erwähnt wird brauchst du weder den MV noch das Mieterhöhungsschreiben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hartzfrei

@Fettnäpfchen

Danke für Deine Antworten, nur noch eine Frage:

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Dezember 2024, 18:10:23Nur dich also eine 1
Die Frage nach der Anzahl der Personen bezieht sich also nur auf meinen Wohnbereich, und nicht auf die ganze Wohnung?

Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 12. Dezember 2024, 21:54:35Die Frage nach der Anzahl der Personen bezieht sich also nur auf meinen Wohnbereich, und nicht auf die ganze Wohnung?
Ja
denn es wird ja nach deiner Unterkunft gefragt und nicht nach der Whg.
Zitat von: Hartzfrei am 11. Dezember 2024, 17:15:15Punkt 2: Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt): Was soll ich hier eintragen - nur mich (1) oder zusätzlich auch noch meine Mutter (2)?
würdest du eine 2 eintragen würden die wieder von einer HG/BG ausgehen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hartzfrei

@Fettnäpfchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Dezember 2024, 16:33:22denn es wird ja nach deiner Unterkunft gefragt und nicht nach der Whg.

Ok, danke nochmal für Deine Ausführungen. Dann bin ich mal gespannt, ob das JC das genaus so sieht... aber die Frage nach meiner Unterkunft ist eigentlich eindeutig. Eine Frage (aus Beitrag #40) ist allerdings noch durchgerutscht:

Zitat von: Hartzfrei am 11. Dezember 2024, 17:15:15Und was soll ich im Hauptantrag unter Punkt 3.2 ankreuzen, damit keine HG unterstellt wird (Screenshot Hauptantrag Punkt 3.2.jpg im Anhang)? "Ich wohne allein.", oder "Ich wohne zusammen mit: meinen Eltern oder einem Elternteil."?

Bezieht sich die Frage dort nur auf meine Unterkunft, oder bezieht sich die Frage auf die gesamte Wohnung? Eigentlich wohne ich ja alleine in meiner Unterkunft bzw. meinem Wohnbereich.

Und noch eine Frage (hoffentlich die letzte Frage):

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Dezember 2024, 18:10:23da kommt es darauf an ob deine KbV auf den Mietvertrag deiner Mutter eine Erwähnung, also Bezug darauf nimmt, findet. Wenn nichts in der KbV erwähnt wird brauchst du weder den MV noch das Mieterhöhungsschreiben.

Der Original Mietvertrag ist aus den 80ern und nicht mehr auffindbar. Es liegen nur Mieterhöhungsschreiben und NK-Abrechnungen vor. In eurer KbV-Vorlage gibt es Hinweise auf einen Mietvertrag.

Kann ich diese Hinweise einfach entfernen, und in der KbV stattdessen nur auf Mieterhöhungsschreiben und NK-Abrechnungen verweisen? Bleibt die KbV durch diese Änderungen so gültig?

Ich würde die KbV zusammen mit dem Mieterhöhungschreiben und ggf. NK-Abreichnung einreichen.