Wie beantrage ich den Heizkostenzuschuss

Begonnen von Robert, 13. Dezember 2024, 12:22:36

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Robert

Das Jobcenter hat mir ja mitgeteilt, daß sie mein Heizöl nicht bezahlen, und deshalb meine Heizkosten nicht übernehmen wollen, da ich das Öl  vor Beginn der Antragsstellung auf Bürgergeld gekauft habe (siehe anderer Thread hier).

Gleichzeitig haben sie mir aber auch mitgeteilt, daß mit pro Jahr für mein Haus 1435 Liter Heizöl zustehen, und daß ich die Kostenübernahme für diese per "formlosen schriftlichen Antrag" beantragen könne.

Nun meine Fragen:

1.) Wie sieht so ein "formloser schriftlicher Antrag" aus ?
Schreibe ich einfach "Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für die mir laut ihrem Schreiben zustehenden 1435 Liter Heizöl pro Jahr" und gut ist ?

2.) Muss ich dann  noch irgendwelche Kostenvoranschläge von verschiedenen Heizöllieferanten beilegen ?
Eigentlich unnötig, denn Heizölpreise sind tagesaktuell, und kein Lieferant wird sich länger als höchsten eine Woche an so einen Kostenvoranschlag halten.
Bei den langen Bearbeitungszeiträumen meines Jobcenters (stets über 3 Wochen) dürfte dass dann sinnlos sein, denn plötzlich kostet das Öl dann 20 Cent pro Liter mehr als im Kostenvoranschlag angegeben.

3.) Oder zahlt das Jobcenter (sofern es meinem Antrag stattgibt) einfach das Öl, egal was es kostet ?
Es ist in dem Schreiben vom Jobcenter nur die Rede von 1435 Litern, ein Geldbetrag, wie viel diese 1435 Liter höchstens kosten dürfen wird nirgendwo erwähnt.

4.) Und wie zahlt es (wenn dem Antrag stattgegeben wurde) dann ?
Wird erst gezahlt und ich kaufe dann Öl, oder
kaufe ich erst Öl, reiche dann die Rechnung ein und bekomme Geld ?

5.) Und was ist, wenn ich die Rechnung einreiche, das Jobcenter dann trotz vorheriger Zusage auf einmal aus irgendeinem Grund plötzlich die Zahlung verweigert ?
Stehe ich dann da und muss selber zahlen ? Der Lieferant will Geld, egal woher es kommt.

Es wäre nett und würde mir weiterhelfen wenn nur meine Fragen beantwortet werden, und sich nicht groß und breit darüber ausgelassen wird nach welchem Paragraphen ob oder ob nicht mir was, wann, wieso und warum zusteht oder nicht. 
Dies ist nicht Sinn dieses Threads, ich möchte nur wissen, wie ich den "formlosen schriftlichen Antrag" stelle, damit es keine Probleme gibt und ich schnellstmöglich vom Jobcenter Antwort bekomme, ob meinem Antrag stattgegeben wird oder nicht.


Viele Dank !

TripleH

Zitat von: Robert am 13. Dezember 2024, 12:22:36Dies ist nicht Sinn dieses Threads, ich möchte nur wissen, wie ich den "formlosen schriftlichen Antrag" stelle,

Wozu? Der Tank ist voll, du kannst erst wieder beantragen, wenn das Öl zur Neige geht. Und du planst doch nicht, ewig im Bürgergeld zu bleiben, oder?
 

Sheherazade

Zitat von: Robert am 13. Dezember 2024, 12:22:36Gleichzeitig haben sie mir aber auch mitgeteilt, daß mit pro Jahr für mein Haus 1435 Liter Heizöl zustehen, und daß ich die Kostenübernahme für diese per "formlosen schriftlichen Antrag" beantragen könne.

Ja, im Bedarfsfall. Und dein Bedarf an Heizöl ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt gedeckt. Das war eine Information für zukünftigen Bedarf an Heizöl.

Ansonsten traue ich dir zu, einen formlosen, schriftlichen Antrag auch ohne Ghostwriter zu verfassen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Robert

Und schon passiert wieder genau das, was ich nicht wollte !

Liebe(r) TrippleH und Sheherazade, warum beantwortet ihr eigentlich nicht meine Fragen und überlasst den Rest mir ?
Ist es wirklich so schwer, die Fragen zu beantwort oder wisst ihr die Antworten selben nicht ?

Ich denke, meine Fragen sind präzise gestellt, da dürfe eine Antwort nicht schwer fallen, stattdessen werft ihr hier mit Anmerkungen um euch, die mich nicht die Bohne interessieren !

Was sollt das ?
a) Sind meine Fragen so schwer verständlich, das sie niemenand versteht, und sich deshalb in Dingen ergeht, die nichts mit der Fragestellung zu tun haben ?
b) Oder seit ihr irgendwelche "Bratwurstverkäufer" die zu allem und jedem ihren "Senf" dazugeben müssen, auch wenn dieser absolut gar nichts mit den gestellten Fragen zu tun hat und diese nicht beantwortet, sondern wohl nur dazu dient, die Anzahl euerer Posts und damit euren Staus hier im Forun zu erhöhen ?

Bevor jetzt ein "Shitstorm" über mich hereinbricht solltet ihr euch mal an die eigene Nase fassen und überlegen, warum ihr meine Frage nicht zielgerichtet beantwortet habt.

Was ist so schwer daran, daß hier
"Es wäre nett und würde mir weiterhelfen wenn nur meine Fragen beantwortet werden, und sich nicht groß und breit darüber ausgelassen wird nach welchem Paragraphen ob oder ob nicht mir was, wann, wieso und warum zusteht oder nicht.
Dies ist nicht Sinn dieses Threads, ich möchte nur wissen, wie ich den "formlosen schriftlichen Antrag" stelle, damit es keine Probleme gibt und ich schnellstmöglich vom Jobcenter Antwort bekomme, ob meinem Antrag stattgegeben wird oder nicht
."
zu verstehen ?

Scheinbar ist es nicht möglich, hier gezielte Antworten auf Fragen zu bekommen, sondern es muss immer alles in breit ausgewalzte Diskussionen ausarten.

Wenn ihr einfache Fragen nicht ebenso einfach beantworten wollt oder könnt sagt es doch einfach, dann verschwinde ich hier aus dem Forum.

Sheherazade

Zitat von: Robert am 13. Dezember 2024, 13:34:33warum beantwortet ihr eigentlich nicht meine Fragen

Vielleicht, weil du in deinem anderen Thread auch keine Fragen beantwortest. Siehe Beitrag #2.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Du kannst hier und im anderen Thread lange Texte verfassen, bist aber nicht in der Lage einen formlosen schriftlichen Antrag zu schreiben?
Es ist auch eigentlich völlig egal. Wie du selber geschrieben hast. hast du genug getankt um knapp 1 Jahr damit auszukommen. Bis es wieder soweit ist, dass du einen Antrag stellen kannst, kann sich noch vieles ändern.
Oder versuchst du nur auszuloten wie du doch noch irgendwie die Rechnung bezahlt bekommst?!
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

I bims

Zitat von: Sensoriker am 13. Dezember 2024, 14:00:05Oder versuchst du nur auszuloten wie du doch noch irgendwie die Rechnung bezahlt bekommst?!

Ja was denn sonst. Das ist die einzige Intention  :grins:

turbulent

Falls Du das jetzt beantragst, könnte es sein, dass eine Kontrolle durch den Außendienst erfolgt, s.
Erfahrung von Forenmitglied @szaros.

TripleH

Zitat von: Robert am 13. Dezember 2024, 13:34:33Ist es wirklich so schwer, die Fragen zu beantwort oder wisst ihr die Antworten selben nicht ?

Die Antworten sind recht einfach. Aber die Beantwortung ist zum jetzigen Zeitpunkt schlicht und einfach Zeitverschwendung.

Aber gut, seis drum.

1. Ja, so kann man es schreiben.

2. Entscheidet das Jobcenter, ob Kostenvoranschläge trotzdem notwendig sind. Im Normalfall nicht.

3. Das JC zahlt, was die angemessenen Liter kosten.

4. Das JC erstattet im Normalfall erst nachdem der Bedarf auch tatsächlich angefallen ist. Also entweder auf die noch nicht bezahlte Rechnung oder erstattet das vom LE vorausgezahlte Geld.

5. Wenn das Jobcenter zu Recht nicht mehr an seine Zusicherung (zu den möglichen Gründen der Unwirksamkeit oder Rücknahme einer Zusicherung siehe § 34 Absatz 2 und 3 SGB X) gebunden ist, musst natürlich du zahlen. Wer denn sonst? Der Liefervertrag ist zwischen dir und dem Lieferanten. Natürlich bist allein du der Schuldner.

Btw: in der nächsten Heizperiode, also dann, wenn du das nächste Mal tanken musst, können ganz andere Werte gelten...