Frage zur Profil Freischaltung auf der Berwerberbörse.

Begonnen von Micky, 13. Dezember 2024, 15:46:27

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Micky

Hallo,

Mein Bewerberprofil wurde durch das JC auf arbeitsagentur.de ohne mein da zutun
frei geschaltet, ist also nun öffentlich einsehbar.
So bekam ich bereits 2 Jobangebote von AG in mein Postfach bei JC digital.
Jetzt meine Frage bin ich verpflichtet mich auf jedes dieser Jobangebote zu bewerben, wenn ja muss ich dies nachweisen?
Bisher passt eventuell eines dieser Jobangebote, aber wirklich eher auch nicht.
Ein anderes Angebot ist ein Job als Verkaufsberater, wie was weiß ich noch nicht genau. Mit Verkaufsberatung hatte ich noch nie etwas zu tun.

Fettnäpfchen

Micky

Zitat von: Micky am 13. Dezember 2024, 15:46:27Mein Bewerberprofil wurde durch das JC auf arbeitsagentur.de ohne mein da zutun frei geschaltet, ist also nun öffentlich einsehbar.
Beantrage bei der AfA die Umstellung auf anonym und intern.

Zitat von: Micky am 13. Dezember 2024, 15:46:27Jetzt meine Frage bin ich verpflichtet mich auf jedes dieser Jobangebote zu bewerben, wenn ja muss ich dies nachweisen?
Kommt darauf an ob es ein Job ist der deinem Profil entspricht, also etwas das du auch macvhen kannst / willst.
Und beim AA auch noch auf die Verdiensthöhe denn da gibt es Regelungen dass es nicht verlangt werden darf wenn du wesentlich weniger verdienst als du vorher verdient hast.
Dass ist aber so lange her das ich da keine Ahnung mehr habe.

MfG FN
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