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Totalsanktionen auf Null trotz Kinder im Haushalt – Urteil

Begonnen von selbiger, 16. Dezember 2024, 06:55:01

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selbiger

Das Sozialgericht Augsburg urteilte: Ein Jobcenter kann Bürgergeld verweigern, wenn die dafür nötigen Unterlagen nicht eingereicht werden. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht der Eltern wirkt auch bei den Kindern, da diese selbst nicht mitwirken können.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-totalsanktionen-trotz-kinder-im-haushalt-urteil-nov-null

das man solche ideologischen mitwirkungspflichten über mehrere menschenleben stellt ist schon sehr beachtlich..soviel zu der bezeichung sozialstaat..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

orpheus

Wer beim Erstantrag die erforderlichen Unterlagen nicht einreicht und das auch nach nochmaliger Aufforderung nicht tut, ist ja wohl selber schuld. Wonach soll ein Jobcenter denn die Leistungen berechnen? Nach "ich wünsch mir was" und "ich hätte gern"?

Sensoriker

Und mal wieder eine komplett irreführende Überschrift. Und der unpassende Kommentar gleich dazu.
Hier wurde nichts sanktioniert! Es wurden die Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung versagt.

Wie stellst du dir das denn vor? Man beantragt BG. Legt keinerlei Unterlagen vor und bekommt trotzdem Geld nur weil Kinder im Haushalt sind?!  :nea:
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Milla

Lol, was ist denn der Unterschied zwischen Totalsanktion und Totalversagen von Leistungen? :scratch:

Vielleicht brauchen die Eltern auch keine Unterstützung vom Staat weil sie Schwarz arbeiten oder anderweitig Einkünfte haben, sie die Leistungen aber gerne als nette Beigabe hätten.

Auch der Umstand das Kinder im Haushalt leben zeigt doch die Unreife von den Eltern klar auf. Warum hier das Jugendamt nicht einschreitet und die Kinder in eine Pflegefamilie kommen ist mir ein Rätsel. 
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

orpheus

Zitat von: Milla am 16. Dezember 2024, 10:36:49Auch der Umstand das Kinder im Haushalt leben zeigt doch die Unreife von den Eltern klar auf. Warum hier das Jugendamt nicht einschreitet und die Kinder in eine Pflegefamilie kommen ist mir ein Rätsel. 

Weil das in einem Rechtsstaat nicht so einfach geht.

Ich weiß ja mal wieder nicht, was dieser Artikel soll. Wahrscheinlich nichts als Klicks generieren.

Milla

ZitatWeil das in einem Rechtsstaat nicht so einfach geht.

Komischer Rechtsstaat ist das, wenn das Kindeswohl gefährdet ist weil die Ernährung nicht sichergestellt ist.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Ottokar

Der Fall ist eigentlich klar:
Die Antragstellerin konnte nicht nachweisen, dass das JC die geforderten Formulare erhalten hat.
Nicht ersichtlich ist, ob das JC oder SG geprüft hat, ob die Forderung des JC überhaupt zulässig d.h. leistungsrelevant waren und wenn ja, ob das JC sich die Daten anderweitig hätte beschaffen können.
Vorbehaltlich einer solchen Prüfung hat die Antragstellerin allein zu verantworten, das der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wurde.

Dieser Fall macht mal wieder deutlich, wie wichtig es ist, vom JC geforderte Unterlagen nachweislich dort abzugeben, entweder persönlich mit Zeuge, oder als Einschreiben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


orpheus

Zitat von: Milla am 16. Dezember 2024, 11:30:08
ZitatWeil das in einem Rechtsstaat nicht so einfach geht.

Komischer Rechtsstaat ist das, wenn das Kindeswohl gefährdet ist weil die Ernährung nicht sichergestellt ist.

Und woher genau willst du das wissen?

Milla

Liegt doch auf der Hand. Die bekommen keine Leistungen vom Amt. Also womit kaufen sie dann Lebensmittel für sich und die Kinder? Schon aus dem Grund müsste das Jugendamt tätig werden. Klar gibt da mehrere Möglichkeiten.
arbeiten schwarz, begehen Straftaten. dielen mit Drogen, Frau geht anschaffen, haben anderweitig Kohle auf Seite.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

orpheus

Ach und du meinst, weil auf irgendeiner Internetseite sowas geschrieben steht, dürfte direkt das Jugendamt einschreiten und die Kinder rausholen? Das wär tatsächlich ein komischer Rechtsstaat.

Milla

Ist das rhetorisch gemeint oder ist das deiner Naivität geschuldet?
Behörden sind dazu verpflichtet Hinweisen nachzugehen. Vor Ort macht man sich dann ein Bild über Einkommen und Lebensverhältnisse. Würde man das nicht machen, hätten wir in der Tat einen komischen Rechtsstaat.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Vollloser

#11
Zitat aus dem gegen-hartz-Artikel: "Die Klägerin teilte am am 7.7. mit, dass sie die angeforderten Unterlagen am 22.6. per Post zum Jobcenter geschickt habe. Das Jobcenter erklärte, die Unterlagen seien nicht eingegangen und müssten eingereicht werden."

Das ist Aussage gegen Aussage.
Ich würde sagen, das ist entweder wieder so ein Bermudadreieck-Jobcenter, oder die Post bei der Mutter in ihrer Region ist auf "Habeckscher Maximal-Entschleunigung" (Klimaschutz-Modus), oder so !?

Und Jugendamt ?
Die werden erst aktiv, wenn sie von irgendwen direkt Hinweise bekommen, soweit ich glaube zu wissen.
Und Hinweise scheint das Jugendamt in deren Region wohl (noch) nicht bekommen zu haben.
Ob so ein Jobcenter da solche Hinweise geben würde, glaube ich nicht. Weil, in diesem Fall würde sie sich ja dabei dann selbst als Verursacher dieser Misere gleich mit präsentieren !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sensoriker

#12
Zitat von: Vollloser am 16. Dezember 2024, 14:09:54würde sie sich ja dabei dann selbst als Verursacher dieser Misere gleich mit präsentieren !
Die Frau ist einzig und alleine an ihrer Misere Schuld.
Erst behauptet sie die Unterlagen eingereicht zu haben, dann sagt sie vor Gericht die Frist wäre nicht ausreichend gewesen um die Unterlagen einzureichen.

Und wie heißt es hier immer. Verschickt das JC Unterlagen muss das JC auch den Zugang beweisen. Im umgekehrten Fall gilt das genauso. Die Frau muss belegen, dass sie die Unterlagen eingereicht hat. Das hat sie weder im ersten noch im zweiten Antrag für nötig gehalten.
Sie hätte ja auch die benötigten Unterlagen mit zum Gerichtstermin nehmen können. Aber auch da nichts von zu lesen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

orpheus

Zitat von: Milla am 16. Dezember 2024, 14:01:25Ist das rhetorisch gemeint oder ist das deiner Naivität geschuldet?
Behörden sind dazu verpflichtet Hinweisen nachzugehen. Vor Ort macht man sich dann ein Bild über Einkommen und Lebensverhältnisse. Würde man das nicht machen, hätten wir in der Tat einen komischen Rechtsstaat.

Stell dir vor, ich weiß, wie das Jugendamt zu arbeiten hat. Aber bloß, weil einer einen Antrag auf Bürgergeld stellt, dann aus welchen Gründen auch immer die Unterlagen nicht abgibt und deshalb einen abschlägigen Bescheid kriegt, kann man noch lange nicht den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ableiten. Und die Herausnahme des Kindes ist sowieso immer erst der allerletzte Schritt. Aber du hast ja schon öfter geschrieben, daß du armen Leuten die Kinder wegnehmen würdest, weil sie es ja anderswo besser hätten.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 16. Dezember 2024, 11:48:50hat die Antragstellerin allein zu verantworten, das der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wurde
Finde ich auch, spätestens wenn der Bescheid nicht kommt, würde ich beim JC so richtig Rabatz machen.
Warum nichts kommt und notfalls, den ganzen Krempel nochmals persönlich dort auf den Tisch legen.