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Bürgergeld oder Sozialhilfe nach Krankengeldbezug

Begonnen von Hartzfrei, 21. Oktober 2024, 05:52:48

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Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 14. Dezember 2024, 00:28:18Bezieht sich die Frage dort nur auf meine Unterkunft, oder bezieht sich die Frage auf die gesamte Wohnung? Eigentlich wohne ich ja alleine in meiner Unterkunft bzw. meinem Wohnbereich.
Das Kreuz kommt auf "Ich wohne allein"

Zitat von: Hartzfrei am 14. Dezember 2024, 00:28:18Kann ich diese Hinweise einfach entfernen, und in der KbV stattdessen nur auf Mieterhöhungsschreiben und NK-Abrechnungen verweisen? Bleibt die KbV durch diese Änderungen so gültig?
:weisnich: da müsste man deine KbV lesen können nicht das man das falsch beantwortet.

Vllt bekommt ihr vom VM ja eine Kopie des MV ?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hartzfrei

@Fettnäpchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2024, 15:33:31Das Kreuz kommt auf "Ich wohne allein"

Ok, danke für die Info.

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2024, 15:33:31da müsste man deine KbV lesen können nicht das man das falsch beantwortet. Vllt bekommt ihr vom VM ja eine Kopie des MV ?

Meine Mutter fragt nochmal beim Vermieter nach, vielleicht hat der noch eine Kopie. Dem JC reicht aber auch eine Mietbescheinigung (gefordert wird Mietvertrag oder Mietbescheinigung). Von daher sollte m.E. das Mieterhöhungsschreiben (als Mietbescheinigung) + KbV + ggf. NK-Abrechnung reichen.

Im Anhang findest du die modifizierte KbV ohne Hinweise auf den Mietvertrag. Vieleicht kannst du mir noch sagen, ob die so passt.

Und noch was zur NK-Abrechnung: Wenn meine Mutter eine Erstattung aus der NK-Abrechnung bekommt, behält sie diese selbst. Muss ich das dem JC mitteilen, und wird die NK-Erstattung dann trotzdem bei mir anteilig angerechnet?

Sheherazade

Zitat von: Hartzfrei am 14. Dezember 2024, 17:49:29Wenn meine Mutter eine Erstattung aus der NK-Abrechnung bekommt, behält sie diese selbst. Muss ich das dem JC mitteilen, und wird die NK-Erstattung dann trotzdem bei mir anteilig angerechnet?

Kommt auf den Inhalt deiner KBV an.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hartzfrei

@Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2024, 18:08:59Kommt auf den Inhalt deiner KBV an.

Ich habe die KbV im Beitrag #46 als Anhang hochgeladen (KbV Vorlage.pdf). Wenn ich die KbV so einreichen würde, muss ich dann dem JC eine Erstattung aus der NK-Abrechnung mitteilen, wenn meine Mutter die Erstattung behält, und wird die NK-Erstattung dann trotzdem bei mir anteilig angerechnet?

Sheherazade

Zitat von: Hartzfrei am 14. Dezember 2024, 22:51:38Wenn ich die KbV so einreichen würde, muss ich dann dem JC eine Erstattung aus der NK-Abrechnung mitteilen, wenn meine Mutter die Erstattung behält, und wird die NK-Erstattung dann trotzdem bei mir anteilig angerechnet?

Ja, du wirst vertraglich an Erhöhungen beteiligt, dann bist du auch an Rückerstattungen beteiligt. Deine Mutter sollte dir aber dann auch den auf dich entfallenden Anteil der Rückerstattung(en) auszahlen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 14. Dezember 2024, 17:49:29Im Anhang findest du die modifizierte KbV ohne Hinweise auf den Mietvertrag. Vieleicht kannst du mir noch sagen, ob die so passt.
Ja das sollte passen.

Sollte weil normal wird eine Garage nicht bezahlt, außer sie ist mietvertraglich nicht abzutrennen.
Sprich die Vermietung ist nur mit Garage möglich.

Zitat von: Hartzfrei am 14. Dezember 2024, 17:49:29Meine Mutter fragt nochmal beim Vermieter nach, vielleicht hat der noch eine Kopie.
Mit Sicherheit denn das ist eigentlich Standard das man seine Unterlagen beieinander hat.

und ihr solltet bei so was darauf achten dass es nicht verloren gehen kann.
Gilt nämlich (auch und ganz besonders) für ALLES (was mit dem JC zu tun hat). Das kann man frühestens 10 Jahre nach dem ausscheiden vom Bürgergeld entsorgen.

MfG FN
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Hartzfrei

Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 08:38:50Ja, du wirst vertraglich an Erhöhungen beteiligt, dann bist du auch an Rückerstattungen beteiligt. Deine Mutter sollte dir aber dann auch den auf dich entfallenden Anteil der Rückerstattung(en) auszahlen.
Ok, werd ich ihr ausrichten.

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2024, 15:45:37Sollte weil normal wird eine Garage nicht bezahlt, außer sie ist mietvertraglich nicht abzutrennen. Sprich die Vermietung ist nur mit Garage möglich.
So ist es, die Vermietung ist nur mit Garage möglich.

Danke nochmal für eure Hilfe. Ich melde mich, sobald es was neues gibt.

Fettnäpfchen

Hartzfrei

Zitat von: Hartzfrei am 16. Dezember 2024, 17:52:55So ist es, die Vermietung ist nur mit Garage möglich.
und warum soll das JC das dann glauben. Die sind da meistens recht heikel und sparsam.
In der KbV steht nichts (hat da auch nichts zu suchen) und den Original MV werden die nicht verlangen dürfen da du dass ja dahingehend geändert hast.

MfG FN
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Hartzfrei

@Fettnäpchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2024, 17:57:25und warum soll das JC das dann glauben.
Bisher habe die das auch anerkannt, aber wenn nicht, ist das auch nicht so schlimm. Ich lass das jetzt so und reiche es ein.

Danke nochmal für deine Hilfe.