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Mit Rückerstattung, Kredit ablösen

Begonnen von Bobba, 19. Dezember 2024, 21:20:32

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Bobba

Moin erstmal an alle. Ich werde bald eine Rückerstattung (Verlängerung EM-Rente nach 2 Jahren Streit, wurde doch bewilligt) von ein paar Tausend Euro bekommen. Meine Frau bekommt Bürgergeld, also Bedarfsgemeinschaft und wir haben noch ein Kredit (300€/Mon) laufen.

Meine Fragen wären, Wird die Rückerstattung voll aufs Bedarfsgemeinschaft angerechnet bis es aufgebraucht ist?
Denn ich würde lieber den Kredit ablösen, bzw. es auf Kreditkonto einzahlen um monatlich keine Ratenzahlungen zu haben. Würde das gehen? Oder gibt es Ärger weil ich es zum Kreditablöse und nicht zum "Leben" nütze.

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen!

Sheherazade

Zitat von: Bobba am 19. Dezember 2024, 21:20:32Meine Frau bekommt Bürgergeld

Und wovon hast du gelebt?

Zitat von: Bobba am 19. Dezember 2024, 21:20:32Wird die Rückerstattung voll aufs Bedarfsgemeinschaft angerechnet bis es aufgebraucht ist?

Die Nachzahlung der Rente (ist es das?) wird in der Regel für den Zeitraum nachträglich angerechnet für den nachgezahlt wird - kommt aber auf die Antwort zu meiner 1. Frage an.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bobba

Hi, Danke für die Antwort. Unser Situation ist etwas kompliziert, also: Wir haben beide Voll EM-Rente bekommen. Meine wurde seit 11.2022 nicht verlängert und solange habe ich Bürgergeld und die letzten 6 Monaten Grundsicherung bekommen. In diese Zeit hatte meine Frau EM-Rente, aber jetzt wurde es Ihr auch nicht verlängert somit sie jetzt auch zum Amt muss.
Jetzt wo ich meine rückwirkend bekomme, hatt meine Frau ihre "verloren" und wird wohl vom Amt Bürgergeld bekommen. Ein Teufelskreis... Aber soweit ich mitbekommen habe, sind es sehr viele die Problemme mir DRV hat.

Daher die Frage mit der Rückerstattung

Ergänzend dazu, ich habe durchschnittlich 700 Euro BG bekommen, meine EM-Rente ist aber 1150 Euro. Und wenns nun 2 Jahre rückwirkend gezahlt wird, kommt schon was bei rum.

Mein Kredit ist aber mit 300 Euro/mon schon viel für uns. Daher wollte ich es, wenns geht abzahlen.

Sheherazade

Zitat von: Bobba am 20. Dezember 2024, 18:05:06Ergänzend dazu, ich habe durchschnittlich 700 Euro BG bekommen, meine EM-Rente ist aber 1150 Euro. Und wenns nun 2 Jahre rückwirkend gezahlt wird, kommt schon was bei rum.

Ja, den größten Teil der Rentennachzahlung wird aber das Jobcenter für sich beanspruchen, schließlich haben die in der Zeit stellvertretend für die Rentenkasse für deinen Unterhalt gesorgt.

Wie das jetzt genau abläuft, müssen dir andere User erklären. Der erste Schritt ist auf jeden Fall, den Rentenbescheid  sofort nach Erhalt in Kopie mit einer Veränderungsmitteilung dem Jobcenter zukommen zu lassen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Wie Sheherazade schrieb schickst du deinen EM Bescheid ans JC.
Im Normalfall stellt dann das JC einen Erstattungsantrag bei der Rentenkasse und holt sich das Geld was sie dir in der Zeit bezahlt haben zurück. Der Rest der Nachzahlung (sofern was übrig bleibt) gehört euch.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

#5
Volle oder teilweise Erwerbminderung? Bzw. Arbeitsmarktrente?

Wenn auch nur einer von euch teilweise erwerbsgemindert ist, habt ihr auch für den Nachzahlungszeitraum weiterhin Anspruch auf Bürgergeld. Die Nachzahlung wird rückwirkend als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet abzgl. 30€ Freibetrag pro Monat, und das JC wird das zuviel gezahlte Bürgergeld mit einem Erstattungsanspruch bei der DRV geltend machen.

Wenn ihr beide voll erwerbsgemindert seid, sieht es anders aus.
Wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr beide Bürgergeld bezogen, die EM-Rente deiner Frau wurde dabei als Einkommen angerechnet.
Nun erhälst du rückwirkend EM-Rente, damit entfällt dein Anspruch auf Bürgergeld.
Für den Zeitraum, in dem deine Frau ebenfalls EM-Rente erhalten hat, habt ihr damit beide keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld.
Für den Nachzahlungszeitraum wird das JC bei der DRV einen Erstattungsanspruch in Höhe des gezahlten Bürgergeldes geltend machen.
Hierbei musst du prüfen, ob euch für diesen Zeitraum mit dem dann von euch beiden zugrunde zu legenden Renteneinkommen ev. Leistungen des SGB XII zugestanden hätten. Falls ja, kann man diese hier gemäß § 28 SGB X rückwirkend beantragen.

Sobald deine Frau nicht mehr erwerbsgemindert ist, habt ihr wieder beide Anspruch auf Bürgergeld.
Deine Rente wird dabei abzgl. 30€ Freibetrag als Einkommen angerechnet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bobba

Danke sehr euch allen für die Hilfe!  :sehrgut: