Neue Einladung + Sanktionsversuch.

Begonnen von Andre, 21. Dezember 2024, 17:15:29

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Andre

Heute bekam ich Post von der Jobkomm am 21.12.2024.
Ich hatte am 17.12.2024 einen Terrmin beim Jobcenter.
Ich habe eine Folgeeinladung bekommen für den 13.01.2024 und möchte euch Bitten sie samt der Rechtsfolgebelehrung mal anzuschauen und mir zu sagen ob die Rechtlich in Ordnung ist oder nicht?

Am 17.12.2024 war ich nicht beim Termin und habe am 17.12.2024 meine Krankmeldung per Fax nachweislich an das Jobcenter geschickt.

Die Krankmeldung Per Post ebenfals unter Aufsicht von Zeugen.

Das Proplem ist das ich Sanktioniert werden soll wegen dem Termin am 17.12.2024.
Das Fax wurde wie schon Erwähnt am 17.12.2024 zu Jobkomm übermittelt.

Die Anhörung zu Sanktion wurde am 18.12.2024 losgeschickt.
Das die Krankmeldung nicht ankam weder Per Fax noch Post ist unglaubwürdig und Schlicht eine Lüge.

Ich würde dem Fm einfach Schreiben das es unmöglich ist das die Krankmeldung nicht ankam und eine Kopie des Fax mit der Sendebestätigung wo die Krankmeldung mit drauf ist per Post mitteilen.

Oder Sollte ich da anders vorgehen?

Danke für die Antworten im voraus.

Und allen Fröhliche Weinachten. :clever:
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Fettnäpfchen

Andre

Du schaffst es auch immer wieder dir deine eigenen Probleme zu kreieren. Und immer wieder mit Krankmeldungen.
Mal schauen wie weit es diesmal ausartet  :mocking:

Zitat von: Andre am 21. Dezember 2024, 17:15:29Ich würde dem Fm einfach Schreiben das es unmöglich ist das die Krankmeldung nicht ankam und eine Kopie des Fax mit der Sendebestätigung wo die Krankmeldung mit drauf ist per Post mitteilen.
Ja das passt
(und warum nicht noch das du es auch mit Zeuge per Post zusätzlich verschickt hast.)

allerdings solltest du noch dazu schreiben das es den Datenschutzbeauftragten sicher interessiert wie ein nachweislich versendeter Faxbericht verschwinden kann
und
wenn der Datenschutzbeauftragte schon mal mit dem JC und deinetwegen konfrontiert war solltest du das auch noch besonders hervorheben!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andre

Hallo Fettnäpfchen Fröhliche Weinachten wünsche ich dir :sehrgut:

Danke für deine Antwort.

Ich Sende die Krankenmeldung immer Per Post und Fax umd sicher zu gehen das angeblich nichts Passiert.

Per Post weil ich denke das das Jobcenter die Original Krankenmeldung will.

Ich Schicke denen das Per Post zu.

Vieleicht auch nochmal per fax?


Adresse

BG-Nummer: xxx

Guten Tah Herr xxx.

Zu den Terminen am 19.11.2024 und 17.12.2024.

Die Kopie des Fax meiner Krankenmeldung vom 19.11.2024 und dem 17.12.2024 die an die Jobkomm Gesendet wurden liegen diesem Schreiben bei.

Die Kopien sind Klar und deutlich zu sehen und Lesbar.

Die Originale wurden Per Post an die Jobkomm Geschickt mit meiner Absender Adresse und unter Aufsicht von Zeugen.

Wenn sie der Meinung sind das die Krankenmeldungen nicht angekommen seien dann Teilen sie mir das Bitte Per Post mit.

Der Zuständige Datenschutzbeauftragte würde sich sicher dafür interessieren wie ein nachweislich versendeter Faxbericht verschwinden kann.

Das Sozial Gericht in xxx wird dann Entscheiden ob ihre Angedrohte bzw durchgeführte Sanktion Rechtsmäsig ist.

MFG: Andre

Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Sheherazade

Zitat von: Andre am 22. Dezember 2024, 13:57:35Die Originale wurden Per Post an die Jobkomm Geschickt mit meiner Absender Adresse

Und der BG-Nummer?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Andre

Zitat von: Andre am 22. Dezember 2024, 13:57:35Vieleicht auch nochmal per fax?
Schadet nicht und da du das ja immer machst behalte es bei.

Rückmeldung machst du ja eh, dass muss ich nicht erwähnen.

MfG FN
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turbulent

Ich bin nicht sicher, ob ich den zeitlichen Ablauf richtig verstanden habe.
- Einladung zum 17.12. am 17.12. abgesagt
- Folgetermin mit Anhörung am 18.12. durch JC versandt
So richtig?
Glaubst Du, Deine SB sitzt neben dem Fax und wartet, ob sie was kriegt? Hältst Du es nicht für wahrscheinlicher, dass jemand anderes das raus nimmt, liest, sortiert, verteilt - und dass das ggf. auch mal mehr als zwei Minuten dauern kann?

-> Ich würde mich da jetzt nicht so schrecklich drüber aufregen und nach Brüssel damit marschieren wollen. Sondern antworten, dass sich das sicherlich überschnitten hat, ich bis zum 13.01. aber sicherlich genesen sein werde und mich auf den Termin freue.
Ohne Wut, ohne graue Haare zu kriegen.

Sensoriker

Sieht fast so aus als ob immer zu den Terminen eine AU vorgelegt wurde.
Stand in einem Schreiben, dass eine WUB gefordert wird?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.