KEIN Bürgergeld beantragen - Was beachten?

Begonnen von Fragender_123, 05. Januar 2025, 09:41:44

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Fragender_123

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage. Man bekommt Info, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB I ausgelaufen ist und hätte Anspruch auf Bürgergeld. Was müsste man beachten, wenn man das Bürgergeld NICHT beantragen und folglich nicht beanspruchen möchte?

Welche Versicherungen bzw. anderen Leistungen müsste man dann selbst tragen?
Krankenversicherung habe ich selbst herausgefunden - da müsste man sich freiwillig pflichtversichern. Wie sieht es mit der gesetzlichen Rentenversicherung aus? Gibt es noch andere Versicherungen, oder Leistungen die man beachten muss? Hintergrund: ich möchte durch den Verzicht auf Bürgergeld "Fehlzeiten" bzw. "Lücken" verhindern. An was muss man dabei alles denken?

Ich frage für einen Freund.

Im Voraus vielen Dank.

Sheherazade

Zitat von: Fragender_123 am 05. Januar 2025, 09:41:44Krankenversicherung habe ich selbst herausgefunden - da müsste man sich freiwillig pflichtversichern. Wie sieht es mit der gesetzlichen Rentenversicherung aus?

Du kannst freiwillige Beiträge bei der Rentenversicherung leisten (du musst aber nicht), näheres dazu findest du bestimmt auf der Internetseite des Rentenversicherungsträgers.

Sonst wüsste ich nichts, worauf zu achten ist.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Fragender_123 am 05. Januar 2025, 09:41:44ich möchte durch den Verzicht auf Bürgergeld "Fehlzeiten" bzw. "Lücken" verhindern.
Welche Fehlzeiten und Lücken? Wie können die verhindert werden?

Fragender_123

Zitat von: turbulent am 05. Januar 2025, 10:02:32
Zitat von: Fragender_123 am 05. Januar 2025, 09:41:44ich möchte durch den Verzicht auf Bürgergeld "Fehlzeiten" bzw. "Lücken" verhindern.
Welche Fehlzeiten und Lücken? Wie können die verhindert werden?

Genau das meinte ich mit meiner Frage - ich kenne mich da überhaupt nicht aus und möchte nicht irgendwas vergessen, von dem ich überhaupt nichts weiß. War vielleicht etwas missverständlich formuliert.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB I ist Mitte Dezember 2024 ausgelaufen. Seit dem habe ich mich freiwillig krankenversichert. Aber mit der gesetzlichen Rente habe ich noch nichts gemacht. Daher meine Frage, was das für Konsequenzen haben kann bzw. was ich da machen kann.

Wenn ich euren Tipp richtig verstehe, sollte ich die Rentenversicherung kontaktieren um ggf. freiwillig einzuzahlen?

Dann bliebe noch meine Frage, ob es neben Krankenversicherung und Rentenversicherung noch was gibt, was ich selbst zahlen müsste / sollte. Pflegeversicherung etc.? Ich kenne mich damit wie gesagt überhaupt nicht aus und die Arbeitsagentur ist telefonisch fast nicht zu erreichen.

Sheherazade

Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Pflegeversicherung ist in den Beiträgen bereits enthalten - was du wissen müsstest, wenn du bereits freiwillig versichert bist.

Je nachdem wie lange deine Auszeit vom Erwerbstätigenleben dauern soll, KANNST du in die Rentenversicherung freiwillig einzahlen (guck mal auf der Internetseite des Rentenversicherungsträgers nach), du MUSST aber nicht. Im schlimmsten Fall bekommst du eben später weniger Rente und verlierst ggf. den Anspruch auf eine mögliche EM-Rente.

Die Agentur für Arbeit ist auch nur hilfsbereit bzw. beratend tätig, wenn du dort mit allen Rechten und Pflichten (!) als arbeitssuchend (das geht auch ohne Bezüge) gemeldet bist.
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Fettnäpfchen

Zitat von: Fragender_123 am 05. Januar 2025, 13:35:52Dann bliebe noch meine Frage, ob es neben Krankenversicherung und Rentenversicherung noch was gibt, was ich selbst zahlen müsste /
Miete
Versicherungen
Essen und Trinken
Treibstoff für Mobilität
und so vieles was man da auflisten könnte...

Fehlzeiten und Lücken werden aber so oder so da sein, ob du dein VM selber ausgibst
oder vom Staat bedient wirst
also wenn du unter 40 000.- (ohne Kfz.) kommst kannst du deinen Antrag stellen.

Zitat von: Fragender_123 am 05. Januar 2025, 09:41:44Ich frage für einen Freund.
oder dein Freund Harvey

MfG FN
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Rotti

wenn du soviel erspartes hast nur zu deine gesetzlich freiwillige KK kostet etwa 230 € incl.Pflegevers. sparsames Leben eine Person ca.1000€ im Monat mit Miete wenns keine große Stadt ist.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu