Kinderzuschlag und Wohngeld vs. Bürgergeld

Begonnen von Brianna, 12. Januar 2025, 20:39:40

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Brianna

Hallo,

im Juli 2024 bin ich nach einer Trennung ein paar Jahre vorher aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und eines der drei Kinder wohnt bei mir und die anderen beiden wohnen beim Vater.

Das Jobcenter zahlt mir Bürgergeld als Aufstocker, übernimmt von der Miete weniger als die Hälfte, da nicht angemessen.

Das Jobcenter verlangte jetzt von mir Wohngeld und KiZu zu beantragen, das das günstiger für mich sei.

Wohngeld beantragte ich bereits im Juni 2023. Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell hier mehr als ein Jahr. KiZu habe ich im Dezember beantragt, mit dem Wissen, dass Bürgergeld und KiZu sich ausschließen, und mir aktuell nicht zusteht. Und rückwirkend beantragen (wenn das Wohngeldamt mal fertig ist) geht ja auch nicht.

Jetzt kam die Ablehnung des KiZus mit der Begründung, dass ich mit dem KiZu unter dem Existenzminimum liege und Bürgergeld für mich günstiger ist.

Nach deren Berechnung würde ich aber trotzdem kein KiZu bekommen, wenn ich Wohngeld bekommen würde. Der Wohngeldrechner spuckt einen Betrag aus, der einige hundert Euro unter dem ungedeckten Betrag liegt. Das heißt, wenn ich es richtig verstehe, würde mir auch kein KiZu zustehen, wenn ich Wohngeld bekommen würde.

Jetzt ist aber durch die unangemessene Wohnung mein aktuelles Bürgergeld viel niedriger als mein errechnetes Wohngeld. Rechne ich den KiZu zum Wohngeld, ist es doppelt so hoch, wie mein aktuelles Bürgergeld.

Irgendwie verwirrt es mich. Ich lege erstmal Widerspruch ein wegen dem KiZu und Verweise auf meinen Antrag auf Wohngeld, oder was meint ihr?

Sheherazade

Zitat von: Brianna am 12. Januar 2025, 20:39:40Irgendwie verwirrt es mich.

Ja, mich auch. Wenn du mal mit Zahlen arbeiten würdest anstatt mit "doppelt" und "Hälfte", könnte man vielleicht da durch steigen.

Zuerst kläre doch mal bitte das hier auf
Zitat von: Brianna am 12. Januar 2025, 20:39:40Das Jobcenter zahlt mir Bürgergeld als Aufstocker, übernimmt von der Miete weniger als die Hälfte, da nicht angemessen.

Wie hoch ist deine Miete tatsächlich, was betrachtet dein Jobcenter als angemessen?
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

OLD-MAN

Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2025, 09:23:40Wenn du mal mit Zahlen arbeiten würdest anstatt mit "doppelt" und "Hälfte", könnte man vielleicht da durch steigen. Zuerst kläre doch mal bitte das hier auf

Der TE wohnt mit insgesamt zwei Personen in der Whg. Also wird er nur auf die 1/2 KDU anspruch haben und nicht angemessen = eben weniger als die Hälfte!

TripleH

Zitat von: OLD-MAN am 13. Januar 2025, 14:19:04Der TE wohnt mit insgesamt zwei Personen in der Whg. Also wird er nur auf die 1/2 KDU anspruch haben und nicht angemessen = eben weniger als die Hälfte!

Die andere Person ist ein minderjähriges Kind und dürfte wohl zur Bedarfsgemeinschaft gehören.

Die Frage nach konkreten Zahlen ist durchaus begründet.