Kann der Arbeitgeber wirklich die AUs von der Teleclinic ablehnen?

Begonnen von Ducky, 30. Januar 2025, 11:55:49

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Ducky

Hallo,


ich habe mich in den vergangenen 2 Tagen ueber die Teleclinic app eine AU ausstellen lassen, da ich krank war.
Das Gespraech erfolgte online ueber Video.

Leider wird diese Krankmeldung nicht von meinem Arbeitgeber aktzeptiert.
Die Personalabteilung hat gemeint das diese in der Firma nicht mehr angenommen werden, da sich einige
Mitarbeiter ueber die Teleclinic oefter krank gemeldet hatten.

Daraufhin habe ich die Krankenkasse angerufen. Dort hat man mir ebenfalls gesagt der AG diese nicht aktzeptieren muss, da es ja kein personlichen Kontakt zwischen mir und dem behandelnden Arzt gab.


Stimmt das also?
Weil auf der Webseite und auf Reddit lese ich das diese eingentlich zulaessig sind.





Sheherazade

ZitatWerden Online-Krankschreibungen vom Arbeitgeber anerkannt?

Nicht unbedingt! Wenn kein ärztlicher Kontakt (per Video oder Telefon) stattfindet, kann der Arbeitgeber die Krankschreibung ablehnen. Das zeigt ein Fall von 2021: Hier entschied das Arbeitsgericht Berlin, dass ein Online-Attest, das nur auf Basis eines Online-Fragebogens ausgestellt wurde, nicht ausreichend war, um die Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. Denn für eine ,,ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" fehlte laut Gericht die ärztliche Untersuchung. Der Arbeitgeber durfte deshalb die Lohnfortzahlung verweigern.

Quelle

Also Ja, dein AG darf diese AU ablehnen, erst recht bei deinen Krankentagen vom letzten Jahr.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Ich denke das es so sein wird das es darauf ankommt wer das einreicht.
Nur du kannst wissen ob die AU dort geholt hast weil es für dich besser
oder einfach nur wahrscheinlicher war die AU zu bekommen.
Die Personaler schauen schon wie oft jemand krank ist und ob das immer ab Montag ist.
Kommt dann noch ein Arzt mit Geschäftsmodell dazu ergibt das Fragen.
Ob das bei dir auch rechtens ist kannst du vor Gericht klären.

Ducky

Zitat von: Ronald BW am 30. Januar 2025, 12:29:08Ich denke das es so sein wird das es darauf ankommt wer das einreicht.
Nur du kannst wissen ob die AU dort geholt hast weil es für dich besser
oder einfach nur wahrscheinlicher war die AU zu bekommen.
Die Personaler schauen schon wie oft jemand krank ist und ob das immer ab Montag ist.
Kommt dann noch ein Arzt mit Geschäftsmodell dazu ergibt das Fragen.
Ob das bei dir auch rechtens ist kannst du vor Gericht klären.



Ja das vor Gericht zu klären ist Zeit und Energieverschwendung. Die brauche ich noch.

Aber ich kann die andere Seite natürlich verstehen nur habe ich meine Gründe.

Ronald BW

Fakt ist das es auch das vorherrschende System ist das krank macht.
Nur kannst du dir es eben nicht aussuchen.
Also gibt es oft nur die Möglichkeit einer AU.
Wie viel AU für den Betrieb tragbar ist kann der Personaler sich ausrechnen.
Ob die Firma es dann duldet ist eine andere Sache.
Bei einem hohen Krankenstand bist du irgendwann raus.

turbulent

Warum machst Du das denn online? Wenn ich so krank bin, dass ich nicht arbeiten gehen möchte, brauche ich doch - gerade dann! - "meinen" Arzt, der mich kennt, der beurteilen kann, was mir hilft. Ich bin noch nie auf die Idee gekommen (kann mir auch keine Krankheit vorstellen), jemandem Fremden meine Symptome zu schildern und um eine AU zu bitten.
Ernst gemeinte frage: Warum lieber fremd und online als persönlich bei einer behandelnden Praxis?

Ducky

Zitat von: turbulent am 30. Januar 2025, 14:04:00Warum machst Du das denn online? Wenn ich so krank bin, dass ich nicht arbeiten gehen möchte, brauche ich doch - gerade dann! - "meinen" Arzt, der mich kennt, der beurteilen kann, was mir hilft. Ich bin noch nie auf die Idee gekommen (kann mir auch keine Krankheit vorstellen), jemandem Fremden meine Symptome zu schildern und um eine AU zu bitten.
Ernst gemeinte frage: Warum lieber fremd und online als persönlich bei einer behandelnden Praxis?

Das hat alles seine Gruende, darauf eingehen moechte ich auch nicht.


Zitat von: Ronald BW am 30. Januar 2025, 13:04:44Bei einem hohen Krankenstand bist du irgendwann raus.

Ja das weiss ich.
Gestern habe ich auch von einen guten Kollegen erfahren, dass unser Vorgesetzter darueber geredet hat, dass die mich bald kuendigen werden.
Weil ich staendig krank bin und man mich nicht richtig einplanen kann.

Eigentlich wurde ja anfang Maerz das BEM Gespraech vereinbart.
Mal gucken.


Ich denke die versuchen trotzdem das so aussehen zu lassen das ich daran Schuld waere.
Mich vielleicht nicht rechtzeitig gesund gemeldet habe und der AG es als unzuverlaessig abstempelt.
Im Arbeitsvertrag habe ich darueber nichts gelesen, allerdings koennte ja sowas in einer Betriebsvereinbarung stehen. Den ich mir vielleicht mal anschauen sollte falls es einen gibt.
Aber dann muesste es allerdings bereits eine Abmahnung gegeben haben.

Ronald BW

Es geht einfach darum das du vereinbart hast eine bestimmte Zeit zu liefern.
Du lieferst offensichtlich nicht, der Grund ist dabei erst mal zweitrangig.
Eine Abmahnung ist aus meiner Sicht nicht zwingend, es wird ja nicht so sein das dir noch
nie gesagt wurde das deine Fehlzeiten hoch sind.
Und wenn du als vollwertig eingestellt worden bist und deine wiederkehrenden Erkrankungen
dir schon vorher bekannt waren hast du dich über Wert verkauft.
Hast du darauf hingewiesen das du nicht voll einsatzfähig bist?
Wenn das im Arbeitsvertrag steht wäre eine Kündigung schwierig.
Deine Firma bemüht sich ja dir zu helfen.
Die wollen wissen wie das weitergeht, da solltest du aktiv werden und nicht abwarten.
Bis März abwarten bringt dir nichts, suche das Gespräch mit deinem Vorgesetzten.
Dem aus dem Weg zu gehen ist der falsche Ansatz.

Sheherazade

Zitat von: Ronald BW am 30. Januar 2025, 17:33:26Hast du darauf hingewiesen das du nicht voll einsatzfähig bist?

Guck mal in seine anderen Threads rein, es geht in erster Linie nicht um seinen Gesundheitszustand bzw. sind die vielen AU nur eine Folgeerscheinung seiner Überlastung, die nichts mit seinem Job zu tun hat.

Zitat von: Ducky am 30. Januar 2025, 14:53:09Ich denke die versuchen trotzdem das so aussehen zu lassen das ich daran Schuld waere.

Du wirst für die Fehltage keinen Lohn bekommen. Das wäre die 1. Konsequenz aus der Ablehnung der Teleclinic-AU. Eine Abmahnung braucht es für eine Kündigung nicht, aber aufgrund der Vorgeschichte wird das nach dem hier sinnlosen (aber für den Arbeitgeber verpflichtenden) BEM-Gespräch wahrscheinlich in einer arbeitgeberseitigen Kündigung enden. Je nachdem wie du dich bei dem Gespräch einbringst oder darstellst, hat das dann wieder Konsequenzen hinsichtlich des Kündigungsgrundes.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ducky

Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2025, 17:45:38Du wirst für die Fehltage keinen Lohn bekommen. Das wäre die 1. Konsequenz aus der Ablehnung der Teleclinic-AU. Eine Abmahnung braucht es für eine Kündigung nicht, aber aufgrund der Vorgeschichte wird das nach dem hier sinnlosen (aber für den Arbeitgeber verpflichtenden) BEM-Gespräch wahrscheinlich in einer arbeitgeberseitigen Kündigung enden. Je nachdem wie du dich bei dem Gespräch einbringst oder darstellst, hat das dann wieder Konsequenzen hinsichtlich des Kündigungsgrundes.
 

Ich habe meinen Einsatzleiter darum gebeten das er die 2 Tage dann als Urlaub eintragen kann. Er meinte er wird das abklaeren.

Sind aber Abmahnungen nicht nicht auszustellen bei einem Fehlverhalten ?

Und was genau meinst du denn mit Konsequenzen ?

Ronald BW

Ich habe mich nochmal eingelesen.

Fazit: Meine Einschätzung ist Mutter oder Arbeit
Beides wird nicht gehen.
Mutter wirst du möglicherweise auch bald nicht mehr können.
Es wäre also sinnvoll sich für die Arbeit zu entscheiden.
Eine Pflicht die demente Mutter zu pflegen gibt es nicht
Und wenn ich das richtig im Kopf habe gibt es da noch Geschwister.
Löse dein Leben und nicht das deiner Mutter und der Verwandschaft.
Dann ist allen geholfen, das was du machst ist Wasser an den Bach tragen.

Sheherazade

Zitat von: Ducky am 30. Januar 2025, 19:17:22Sind aber Abmahnungen nicht nicht auszustellen bei einem Fehlverhalten ?

Welches Fehlverhalten deinerseits siehst du hier?

Zitat von: Ducky am 30. Januar 2025, 19:17:22Und was genau meinst du denn mit Konsequenzen ?

Definition Konsequenzen: Wirkung, Ergebnis oder Ausgang von etwas, das vorher passiert ist.

Ansonsten schließe ich mich der Meinung von Ronald BW an. Du lässt dich treiben, offenbar in der Hoffnung, dass andere die Entscheidungen treffen, die erwachsene Menschen selbst treffen müssen, damit sie ihren Lebensweg in die bestmögliche Richtung lenken können. Ja, kann man machen, ist aber nicht Jedermanns Ding, genauso wie autonomes Fahren.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Ich habe auch meine Eltern gepflegt. Diese waren allerdings nicht dement, sondern körperlich pflegebedürftig. Irgendwann ging es aber auch über meine Kraft. Ich habe auch noch Vollzeit gearbeitet, habe einen Mann und eine Tochter an der Seite gehabt, die mich unterstützt haben. Trotzdem mussten wir uns alle eingestehen, dass das so nicht weiterhin machbar war. Meine Eltern wollten dann von sich aus in ein Pflegeheim. Ich konnte meinen Job nicht einfach aufgeben. Die Eltern leben ja nicht ewig. Für uns war es die richtige Entscheidung. Meine Eltern habe ich fast jeden Tag nach der Arbeit besucht. Es ist aber etwas anderes, die Eltern zu besuchen oder aber auf Abruf parat stehen, wenn mal wieder was passiert war. Die Arbeit endet allerdings auch nicht mit der Aufnahme im Pflegeheim. Um Arztbesuche, Rezepte etc. muss man sich trotzdem kümmern.

Ducky

Zitat von: Sheherazade am 31. Januar 2025, 10:13:23Welches Fehlverhalten deinerseits siehst du hier?

Hinsichtlich der Krankmeldung die nicht aktzeptiert wurden ist aufjedenfall eine Abmahnung Wert, da ich ja meiner Nachweispflicht nicht nachgehen konnte/kann.

Mein Vorarbeiter meinte sogar damit koennte ich rausfliegen. Stimmt das oder moechte er mich unter Druck setzen?
Laut ihm bin ich fuer die 2 Tage auf unbezahlten Urlaub geplant.

Zitat von: Sheherazade am 31. Januar 2025, 10:13:23Definition Konsequenzen: Wirkung, Ergebnis oder Ausgang von etwas, das vorher passiert ist.
 

Ich meinte eigentlich deinen letzten Satz von Post Nr 8 den du geschrieben hast. Also was fuer Konsequenzen ich hinsichtlich des Kuendigungsgrund haben koennte.


Zitat von: Birgit63 am 31. Januar 2025, 11:03:47Es ist aber etwas anderes, die Eltern zu besuchen oder aber auf Abruf parat stehen, wenn mal wieder was passiert war. Die Arbeit endet allerdings auch nicht mit der Aufnahme im Pflegeheim. Um Arztbesuche, Rezepte etc. muss man sich trotzdem kümmern.

Hatte gedacht darum kuemmert sich der Pflegedienst ebenfalls.
Notwendige Rezepte kann das Pflegeheim doch liefern lassen?


Meine Mutter verhaelt sich so ein bisschen wie ein kleines Maedchen.
Kann mir nicht vorstellen Sie dem Pflegedienst zu uerberlassen.

Sie hat da mal selber als Betreuerin gearbeitet und hat auch berichtet wie das da so ablaeuft.
Den schlechten Umgang wuensche ich ihr nicht. Sie will es auch nicht, weil sie der Meinung ist das mit ihr nichts falsch ist. 

Sheherazade

Zitat von: Ducky am 31. Januar 2025, 16:28:07Hinsichtlich der Krankmeldung die nicht aktzeptiert wurden ist aufjedenfall eine Abmahnung Wert,

Nein, den Arbeitgeber hätte diese AU akzeptieren können, er muss aber nicht. Deshalb liegt hier kein Fehlverhalten deinerseits vor. Die Folge ist -wie ich schon vermutet habe- das du für diese 2 Tage keinen Lohn erhältst.
Zitat von: Ducky am 31. Januar 2025, 16:28:07Laut ihm bin ich fuer die 2 Tage auf unbezahlten Urlaub geplant

Zitat von: Ducky am 31. Januar 2025, 16:28:07Mein Vorarbeiter meinte sogar damit koennte ich rausfliegen. Stimmt das oder moechte er mich unter Druck setzen?
Ja, bei einer Wiederholung könnte man dich entlassen, da hat er Recht. Schließlich weißt du ja jetzt, dass diese Teleclinic-AU bei dir nicht akzeptiert werden.

Du solltest dich wirklich zurücknehmen mit dem Krankfeiern, deine Personalakte liegt wahrscheinlich ganz oben mit einem großen roten Ausrufezeichen versehen. Deine Passivität tut mir hier schon weh, nur beim Lesen deiner Beiträge. Du bist viel zu jung um dich so ins Aus zu schießen, denn wenn du das so weiter treiben lässt, wird dir das für den Rest deines Erwerbslebens hinterher hängen. Es gibt tatsächlich ehrlichere Wege um dein Dilemma zu klären, dafür muss man sich aber einen Plan machen und mit den Betroffenen (wie z. B. deinem Arbeitgeber) sachliche und vernünftige Gespräche führen.
 
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"