Bald wieder Vater werden.

Begonnen von kazama, 04. Februar 2025, 07:04:29

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kazama

Hallo Forum,
ich und meine noch Lebenspartnerin haben ein Problem bzw. Fragen.

Wir sind seit Jahren in einer On/Off Beziehung.
Ich beziehe seit Jahren leider Burgergeld.

Wir leben getrennt, sie arbeitet.
Ich zahle ihr für den Unterhalt 180 Euro jeden Monat von meinem Regelsatz.
Mehr kann ich leider nicht aufbringen.


Sie ist wohl wieder Schwanger direkt nach der Elternzeit des ersten Kindes.

Sie ist derzeit krankgeschrieben und durch die kurze arbeitsZeit zwischen den Schwangerschaften wird das Elterngeld wohl so gering ausfallen das Sie ebenfalls Bürgergeld beziehen muss.

Sie lebt im nachbarkreis Kreis/Region als ich.

Wenn sie jetzt Bürgergeld beantragt, muss ich dann auch mit Aufforderung zur Unterhaltsleistung rechnen?
Wie muss sie vorgehen ?

Ich danke für eure Hilfe.


Hary

Zitat von: kazama am 04. Februar 2025, 07:04:29Wenn sie jetzt Bürgergeld beantragt, muss ich dann auch mit Aufforderung zur Unterhaltsleistung rechnen?
Das Jobcenter wird nach dem Vater fragen und sie auffordern Unterhalt zu fordern. Da du aber nicht leistungsfähig bist wird sie Unterhaltsvorschuss beantragen müssen und die Unterhaltsvorschussstelle wird regelmäßig versuchen bei dir Geld einzutreiben und auch kontrollieren ob du dich ausreichend um eine Arbeit bemühst. Die haben auch weitaus höhere Ansprüche als die Jobcenter. Die meisten stellen wollen tägliche Bemühungen sehen, andernfalls erstatten sie Strafanzeige gegen den Unterhaltspflichtigen.

Zitat von: kazama am 04. Februar 2025, 07:04:29Ich zahle ihr für den Unterhalt 180 Euro jeden Monat von meinem Regelsatz. Mehr kann ich leider nicht aufbringen.
Ohne weiteres Einkommen ist dies sehr sportlich...

Vollloser

Noch Lebenspartnerin, On/Off Beziehung ?
Ist das Kind denn überhaupt von Dir ??
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

kazama

Guten Abend,
es ist mein Kind.
Die on/off Zeiten sind mir geschuldet da meine Depression mich zerreißen.


Wenn ich sie Heiraten würde (wenn sie das überhaupt will) hätte sie mich an der Backe oder ?
Finanziell ?
Wäre sie dann schlechter gestellt ?
Bzw. Ich besser ?

Es sind hypothetische Fragen.

Ich weiß gerade nicht wo mir der Kopf steht.

Lg

turbulent

Zitat von: kazama am 04. Februar 2025, 20:45:27Es sind hypothetische Fragen.
Wenn Du mit dem Kind zusammenlebst, hast Du nicht weniger "Kosten", aber mehr Arbeit. Dafür laufen keine weiteren Unterhaltsschulden auf (von Geburt an mindestens 18 Jahre, für beide Kinder). Und Ihr spart bei nur noch einem Haushalt erhebliche Kosten.

Was genau ist jetzt Deine Frage? Ja, natürlich schuldet Du beiden Kindern (und vielleicht auch der Mutter) Unterhalt. Jetzt und seit kurz vor der ersten Geburt, auch nachträglich noch.

Ja, natürlich ist die Mutter verpflichtet, den Unterhalt von dem Vater ihrer Kinder zu fordern, bevor sie staatliche Unterstützung erhält.

Wie sie vorgehen muss? Wenn sie es braucht, muss sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Je mehr sie ohne Nachfragen durch das JC ausfüllt, desto schneller erhält sie Geld.

Wenn sie sich nicht sicher ist, wie sie Geld von Dir fordern kann/soll, kann (muss?) sie das Jugendamt einschalten. Oder Ihr zieht zusammen. Dann bezieht Ihr vier gemeinsam Bürgergeld (Trauschein ist hier unerheblich).

Zitat von: kazama am 04. Februar 2025, 20:45:27Ich weiß gerade nicht wo mir der Kopf steht.
Hey, freu Dich auf doch Dein Kind! Vielleicht lebst Du mit dem zweiten ja von Anfang an zusammen und erlebst es aufwachsen?

kazama

Danke für die hilfreichen Antworten.

Zählt die Verlobung schon als Bedarfsgemeinschaft ?
Ist Verlobung in irgendeiner Art und Weise bindend ?

Also würde es reichen wenn ich mir ihr nur zusammenziehe ?
Ich weiß nicht ob sie mich auf Dauer erträgt.

turbulent

Zitat von: kazama am 04. Februar 2025, 21:39:43Ist Verlobung in irgendeiner Art und Weise bindend ?
Nein.

Zitat von: kazama am 04. Februar 2025, 21:39:43Zählt die Verlobung schon als Bedarfsgemeinschaft ?
Nicht, wenn Ihr getrennt wohnt.

Zitat von: kazama am 04. Februar 2025, 21:39:43Also würde es reichen wenn ich mir ihr nur zusammenziehe ?
Reichen wofür? Du kannst nicht nur mit ihr zusammen ziehen. Ihr habt zwei Kinder!

Zitat von: kazama am 04. Februar 2025, 21:39:43Ich weiß nicht ob sie mich auf Dauer erträgt.
Das weiß sie auch nicht. Wenn Ihr das (gemeinsam) beschließt, werdet Ihr es rausfinden. Oder eben nicht.

Worum geht es Dir denn jetzt? Seid Ihr ein Paar? Wollt Ihr zusammen leben, wollt Ihr Euch gemeinsam um die gemeinsamen Kinder kümmern? Deine Fragen klingen nicht wie die eines erwachsenen verantwortungsbewussten Menschen. Ja, vielleicht liegt es an Deiner Krankheit. Aber, Himmel, Du hast die Verantwortung für zwei neue Menschen! Übernimm sie!!




180

Warum zahlst du 180€ Unterhalt?
Dein Bürgergeld ist unantastbar.
Die Mutter kann Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen. Und du nutzt die 180€ lieber für dich und Geburtstags und Weihnachtsgeschenke für die Kinder. Da ist das Geld besser aufgehoben.

So lange Analphabeten und Wirtschaftsflüchtlinge hier als Fachkräfte durchgefüttert werden darfst du dabei kein schlechtes Gewissen haben.

kazama

Guten Morgen,
natürlich möchte ich mich um meine Kinder kümmern.

Ich versuche, solange es mein Gesundheitszustand zulässt für den kleinen und meine Partnerin da zu sein.

Mir geht es darum nicht noch von weiteren Stellen massiv unter Druck gesetzt zu werden.

Auf das Geld versuche ich zu verzichten, damit es dem kleinen besser geht.
Ich bin ein sehr einfacher Mensch, ich brauche nicht viel

Danke für eure Hilfen 🙏

180

Wenn du das offiziell als Unterhalt zahlst, zahlt der Staat der Mutter weniger Unterhalt. Das ist sehr ungeschickt hier Geld am Fenster rauszuwerfen.
Oder verzichtet die Mutter auf staatliche Unterhaltsleistungen?

Zitat von: kazama am 05. Februar 2025, 03:18:19Mir geht es darum nicht noch von weiteren Stellen massiv unter Druck gesetzt zu werden.
Davor braucht du keine Angst haben. Da du leider Depressionen hast, kann man dich nicht unter Druck setzen. Da müsste jeder Arzt per Attest intervenieren, da der Druck sonst tödlich enden kann. Dann kann man dir keinen Druck machen.

Geschickter ist es das Geld dann den Kindern direkt zukommen zu lassen, so dass es bei der Mutter nicht auf die staatlichen Leistungen angerechnet werden kann.


Sheherazade

Zitat von: kazama am 04. Februar 2025, 20:45:27Die on/off Zeiten sind mir geschuldet da meine Depression mich zerreißen.

Hast du die Mutter deiner Kinder eigentlich schon mal gefragt, was sie möchte?

Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn es so bleibt wie es ist. Allerdings solltest du es sein lassen, Unterhaltszahlungen von deinem Bürgergeld abzuzwacken. Sie geht zum Jugendamt und beantragt Unterhaltsvorschuss und beim Jobcenter Bürgergeld als Aufstockung zum Elterngeld.

Du kümmerst dich um deine psychische Gesundheit (bist du in Therapie?), damit ihr alle irgendwann vielleicht mal eine Familie in einer Wohnung werden könnt. Bis dahin schützt sich jeder von euch selbst und eure Kinder indem ihr getrennt wohnt.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"