JC möchte schriftlichen Nachweis über Wohnungsbezug

Begonnen von hansstramm, 04. Februar 2025, 23:01:32

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hansstramm

Moin freunde,
ich mache eine Ausbildung zum FISI, zum Aufstocken bekomme ich ALG II.
Das Haus, indem ich wohne, besteht aus 2 Wohnungen.
Am Anfang der Ausbildung wohnte ich gezwungenermaßen mit meiner Mutter zusammen
(erstes Stockwerk).

Als die Wohnung im Erdgeschoss frei wurde, habe ich diese angemietet
(Erdgeschoss).
Die Wohnung im Erdgeschoss ist renovierungsbedürftig.
Ich habe schon eine Ausbildung als Maler und Lackierer absolviert und renoviere meine Wohnung.
Zeitlich ist das schwierig und hat sich etwas in die Länge gezogen.
Momentan schlafe ich noch in der Wohnung im ersten Stockwerk.

Es gibt leider Streit mit den Vermietern, denen passt es nicht, dass die Renovierung so lange dauert.
Es gab auch schon Kündigungen für beide Wohnungen seitens der Vermieter.
Allerdings ohne berechtigte Begründung.
Das ganze landete bei meinem Rechtsanwalt.
Die Kündigungen sind nicht wirksam laut meinem Anwalt, das wurde auch bereits den Vermietern mitgeteilt.

Die Vermieter haben dem JC mitgeteilt, dass ich die Wohnung nicht beziehen würde.
Nun bekam ich eine Anhörung vom JC.

Wo sollte ich meiner Meinung nach jetzt am besten reagieren?
Das Schreiben ist im Anhang.

Mfg




Hary

Zitat von: hansstramm am 04. Februar 2025, 23:01:32Wo sollte ich meiner Meinung nach jetzt am besten reagieren?

Das Jobcenter möchte die Gründe erfahren, warum du die Wohnung noch nicht bezogen hast. Es scheint ja zwei Gründe zu geben. Streit mit dem Vermieter und der zustand der Wohneinheit. Dies solltest du dem Jobcenter mitteilen. Frage ist nun ob du die Wohnung auch tatsächlich noch beziehen wirst und wann. Du solltest auch kurz Stellung dazu nehmen warum sich der Einzug so verzögert. Stelle dich auf die Frage nach der Finanzierung der zweiten Wohnung ein.

turbulent

Seit wann zahlt denn das JC Miete für die zweite Wohnung? (=Wie lange renovierst Du denn schon?)
Du möchtest erst einziehen, wenn die Wohnung komplett fertig ist?
Zahlst Du Deiner Mutter immer noch Miete (und Nebenkosten) für ihre Wohnung?
Woher wissen die Vermieter, dass Du noch nicht eingezogen bist?

Sheherazade

Zitat von: hansstramm am 04. Februar 2025, 23:01:32Als die Wohnung im Erdgeschoss frei wurde, habe ich diese angemietet

Und das war wann? Zahlt dir das Jobcenter seitdem die KdU für diese Wohnung?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hansstramm

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

@Hary
Ich beziehe die Wohnung ja schon, schlafe nur noch nicht dort.
Eine Zweite Wohnung gibt es nicht.

@turbulent
Die Wohnung beziehe ich seit 10.2024.
Ich möchte zumindest fertig gestrichen haben vor dem endgültigen Einzug.
Die Toilette müsste ich auch noch reparieren, da läuft das Wasser dauerhaft.
Meine Sachen sind schon fast alle in meiner Wohnung.
Seit 10.2024 zahle ich Miete und NK meiner Wohnung.
Meiner Mutter Zahle ich keine Miete und keine NK.

Die Vermieter können nur vermuten, dass ich nicht in meiner Wohnung schlafe.
Bis vor ca. einem Monat gab es ständig kontroll besuche aus dubiosen gründen.
Sie hatten auch Schlüssel für die Haustüren.
Hab jetzt alle Schließylinder getauscht, da an einer inneren Tür Einbruchsspuren zu sehen sind.

@Sheherazade
Das JC zahlt seit 10.2024 KDU für meine Wohnung.
Rechnerisch ist das aber nicht viel Unterschied.
Ich habe vor dem Bezug meiner Wohnung die gesamten NK gezahlt für die Wohnung meiner Mutter.
Jetzt habe ich ca 20€ im Monat weniger zur Verfügung, habe dafür aber eine eigene Wohnung.

Sheherazade

Meine Güte, nun stell dich nicht so unbeholfen an. Natürlich wohnst du in der Wohnung. Das du bei deiner Mutter übernachtest, solltest du niemandem auf die Nase binden. Ich nehme an, dass die Wohnung entsprechend über Bett, Schränke und Tisch verfügt? Dann kannst du das Jobcenter auf einen Hausbesuch einladen zwecks Beweisführung. Und sollte egal sein, dass die Wohnung noch eine Baustelle ist, solange man sehen kann, dass jemand dort wohnt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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