Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung

Begonnen von bassoon, 06. Februar 2025, 16:47:55

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bassoon

Moin,
ich brauche gerade Eure Hilfe.

Ein paar Sachen vorweg: Ich zahle meinen Strom selber, es gibt keinen Durchlauferhitzer und keine Stromheizung.

Mein Jobcenter möchte aktuell, dass ich meinen Aufenthalt mit einer Stromrechnung beweise.
Ich habe daraufhin eine geschwärzte Stromrechnung zu denen geschickt. Ich habe den Verbrauch und wie viel ich zahle geschwärzt, weil es das Jobcenter nichts angeht wie viel ich verbrauche. Mit dem Hinweis, dass es ja genüge, dass ich eine Stromrechnung bekomme und man kann auch einen Teil von einem Balkendiagramm sehen, dass ich Strom verbrauche.

Die Argumente des Jobcenter sind:
- Dass die Anschrift auf der Stromabrechnung nicht zur Feststellung des tatsächlichen Aufenthalts ausreichen würde,
- Dass wenn die Verbrauchswerte im Durchschnittsbereich von vergleichbaren Haushalten liegen würde, meine tatsächlichen Aufenthalt nachweisen würde,
- Dass wenn die Verbrauchswerte auffallend niedrig sein würden, meinen tatsächlichen Aufenthalt anzweifeln würde.


Meine Befürchtung ist, dass weil ich einen überdurchschnittlichen Verbrauch habe (Koche und Backe gerne, PC ist auch immer lange an), dass die mir dann in die andere Richtung einen Strick drehen und sagen, dass ich nicht alleine wohnen würde.

Ich bekomme jetzt in den nächsten Tagen eine Unterlagenanforderung, dass ich die ungeschwärzte Stromrechnung einreichen soll und mit der Drohung, dass ich für März keine Leistungen bekomme.


Kennt jemand die Rechtliche Lage diesbezüglich?
War jemand schon in dieser Situation und wie ist es ausgegangen?
Was haltet ihr von den Argumenten des Jobcenters?

Sheherazade

Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Meine Befürchtung ist, dass weil ich einen überdurchschnittlichen Verbrauch habe (Koche und Backe gerne, PC ist auch immer lange an), dass die mir dann in die andere Richtung einen Strick drehen und sagen, dass ich nicht alleine wohnen würde.

Ich denke nicht, dass du in dieser Hinsicht was zu befürchten hast, im Gegenteil, es beweist nur, dass du viel zu Hause warst.

MIch würde mehr interessieren, wie die hier drauf kommen.
Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Mein Jobcenter möchte aktuell, dass ich meinen Aufenthalt mit einer Stromrechnung beweise.
Was wurde dir als Begründung für den Verdacht, dass du dich nicht oder wenig in deiner Wohnung aufhältst, genannt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

bassoon

Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2025, 16:52:38MIch würde mehr interessieren, wie die hier drauf kommen. Zitat von: bassoon am Heute um 16:47:55 Mein Jobcenter möchte aktuell, dass ich meinen Aufenthalt mit einer Stromrechnung beweise. Was wurde dir als Begründung für den Verdacht, dass du dich nicht oder wenig in deiner Wohnung aufhältst, genannt?
Angefangen hat es, dass ich die Briefe die das Jobcenter schicken gerne per E-Mail hätte (mein Jobcenter hat ein verschlüsseltes E-Mail Postfach), weil Briefe in der Vergangenheit abhanden gekommen sind oder teilweise 5-7 Werktage brauchen und ich somit auch schon fast eine knapp terminierte Einladung nicht wahrnehmen konnte.

Das geht jetzt schon seit über ein Jahr so, dass ich das immer wieder wünsche und irgendeine Person kam darauf, dass ich das vielleicht möchte, weil ich eventuell nicht in der angegebenen Wohnung wohne :wand:

Kopfbahnhof

Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Was haltet ihr von den Argumenten des Jobcenters?
Rein gar nichts, in deinem Fall geht die Stromrechnung das JC rein gar nichts an.

Was will es damit Beweisen wollen, über den Stromverbrauch schon mal gar nichts.

Auch nicht wie oft man in der Wohnung war bzw. wie viele Personen.

Wenn das JC Zweifel daran hat, ob du da wohnst, muss es andere Mittel anwenden.
Vor allem vorab auch begründen, warum es diesen Zweifel gibt.

Meine Stromrechnung würden sie jedenfalls nicht bekommen.

Sheherazade

Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 17:08:27Das geht jetzt schon seit über ein Jahr so, dass ich das immer wieder wünsche und irgendeine Person kam darauf, dass ich das vielleicht möchte, weil ich eventuell nicht in der angegebenen Wohnung wohne

An sich ist die Vorlage der Stromrechnung aber ein ungeeignetes Mittel um deinen Aufenthalt festzustellen. Da muss noch mehr gewesen sein. Hast du denn keine Meldetermine gehabt in der ganzen Zeit?

Das Jobcenter darf meines Wissens nach nicht nur per Email mit den Leistungsbeziehern korrespondieren, hast du keinen Online-Zugang zum Jobcenter?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Oberfrank



DU bist Vertragspartner des Stromanbieters und nicht das JC - somit gehen Vertragsbestandteile (also auch Abrechnungen des Vertrags) dem JC nichts an!
Gruss aus Oberfranken
Frank

Harald53

Da merkt man, dass viele JC-Mitarbeiter, entschuldigung, einen am Helm haben und unter Verfolgungswahn leiden.
Was soll denn eine Stromrechnung aussagen?
Man könnte doch einfach alle technischen Geräte laufen lassen und dann für paar Wochen aus dem Haus/Wohnung verschwinden.  :wand:

Davis


bassoon

Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2025, 17:26:12An sich ist die Vorlage der Stromrechnung aber ein ungeeignetes Mittel um deinen Aufenthalt festzustellen. Da muss noch mehr gewesen sein. Hast du denn keine Meldetermine gehabt in der ganzen Zeit?
Ja es ist noch mehr passiert.
Es kam zwei mal unangekündigt ein Außenmitarbeiter und hat bei mir geklingelt. Da ich nichts und niemanden erwartet habe war ich einmal nicht da und das zweite mal unter der Dusche.
Daraufhin habe ich einen gelben Brief bekommen, mit einer Einladung "um eine leistungsrechtliche Angelegenheit klären zu können".
Dort hat mir man mir das dann erklärt, ich habe freiwillig meinen Ausweis vorgezeigt, wo auf der Rückseite meine Adresse steht, dazu auch noch ein Bus-Ticket, wo drauf stand wo ich dazu gestiegen bin. Das wurde zur Kenntnis genommen und im Protokoll vermerkt.
Auf die Frage hin, ob man jetzt direkt nach dem Termin eine Wohnungsbesichtigung durchführen kann, habe ich abgelehnt. "Dann muss nach Aktenlage entschieden werden."

Dass sämtliche Kontoauszüge, Briefe und sonstige Sachen die ich eingereicht habe meine Adresse enthalten und auch nie ein Brief von denen zurückgekommen ist (von dem ich weiß), zählt anscheinend nicht.
Auch, dass fleißig jeden Monat ein Posten in den Kontoauszügen ist für meinen Stromanbieter, wo in dem Verwendungszweck die gleiche Kundennummer vorkommt, wie auf der Rechnung, zählt anscheinend nicht.


Zitat von: Davis am 06. Februar 2025, 22:32:14@bassoon

Wie hoch ist dein Stromverbrauch?
Auf der Rechnung, wie ich schon oben erwähnt habe, höher als der Durchschnitt. Womit die dann behaupten könnten, dass ich nicht alleine wohne.



Ich werde dieses Wochenende wohl damit verbringen alles zusammenzustellen für einen Anwalt. Vielleicht hat der Anwalt noch ein paar bessere Argumente.
Oder kann mich zumindest im Erstgespräche rechtlich aufklären.

Harald53

Zitat von: Davis am 06. Februar 2025, 22:32:14@bassoon
Wie hoch ist dein Stromverbrauch?
Zitat von: bassoon am 07. Februar 2025, 15:47:06Auf der Rechnung, wie ich schon oben erwähnt habe, höher als der Durchschnitt. Womit die dann behaupten könnten, dass ich nicht alleine wohne.

Naja wenn du es schon selber ansprichst dann wird es wohl so sein.
Für einen Stromverbrauch über dem durchschnitt interessiert sich in der Regel kein Jobcenter da du es ja sowieso aus dem Regelsatz begleichen musst.
Du solltest zumindest uns hier reinen Wein einschenken, denn sonst kann man schlecht helfen.


Sheherazade

Zitat von: bassoon am 07. Februar 2025, 15:47:06Womit die dann behaupten könnten, dass ich nicht alleine wohne.

Dann müssen noch andere Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente vorliegen, nur ein überdurchschnittlicher Stromverbrauch reicht da nicht aus. Und der erhöhte Stromverbrauch ist eher ein Beweis zu deinen Gunsten hinsichtlich des Vorwurfs, du würdest dich nicht an deiner Meldeadresse aufhalten.

Ganz ehrlich: Die vom Jobcenter kommen nicht aus heiterem Himmel auf die Idee, nach dem Zufallsprinzip Leistungsbezieher rauszupicken und den dauerhaften Aufenthalt am gemeldeten Wohnsitz zu bezweifeln. Kann es sein, dass sich jemand anderes statt deiner Person (oder zusätzlich) in deiner Wohnung aufhält und du von netten Nachbarn angeschwärzt wurdest?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: bassoon am 07. Februar 2025, 15:47:06jetzt direkt nach dem Termin eine Wohnungsbesichtigung durchführen kann, habe ich abgelehnt

Schon seltsam, aber hätte ich auch abgelehnt.
Die müssen es doch begründet haben, warum diese "Besichtigung" sein muss?

Sie sollen dir einen klaren Grund nennen, warum diese Forderungen sein müssen.

Zitat von: bassoon am 07. Februar 2025, 15:47:06höher als der Durchschnitt. Womit die dann behaupten könnten, dass ich nicht alleine wohne.
Völlig egal welcher Verbrauch, das alles geht das JC nichts an.
Ob die hier auf Umwegen an andere Informationen kommen wollen, zu denen sie sonst nicht berechtigt sind?

Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2025, 16:44:27du von netten Nachbarn angeschwärzt wurdest?
War auch so meine Idee, womöglich völlig unberechtigt?

Fettnäpfchen

bassoon

Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Ich bekomme jetzt in den nächsten Tagen eine Unterlagenanforderung, dass ich die ungeschwärzte Stromrechnung einreichen soll und mit der Drohung, dass ich für März keine Leistungen bekomme.
Genau das Schreiben ist ausschlaggebend denn so einfach darf das JC nicht Daten abgreifen.
Also wenn das da ist stellst du es in anonymisierter Form hier ein und wenn es nicht rechtlich korrekt ist kannst du dagegen einen Widerspruch/Stellungsnahme schreiben.

Im Anhang kannst du das für dich passende raus lesen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Mal abgesehen davon, was das JC für Gründe haben mag, zu prüfen, wo du deinen Wohnsitz hast, ist eine Stromabrechnung dazu definitiv nicht geeignet.
Es gibt auch keine Residenzpflicht in der eigenen Wohnung, man kann sich also durchaus von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr bei Freunden, Familie oder im Schrebergarten aufhalten. Der Stromverbrauch fällt dann ensprechend gering aus, was allerdings gar nichts beweist.
Dann soll es ja auch Leute geben, die aus Kostengründen nur ganz wenig Strom verbrauchen, auch das beweist also gar nichts.
Wenn das JC Zweifel an deinem Wohnsitz hat, muss es diese 1. nachvollziehbar begründen und 2. auf Mittel zurückgreifen, die wirklich geeignet sind, den Wohnsitz zu belegen. Die Stromrechnung gehört da aber definitiv nicht dazu.
Ob eine Wohnungsbesichtigung dazu geeignet ist, den Wohnsitz zu belegen, darüber kann man geteilter Meinung sein. Wenn die Wohnung nicht gerade leer ist, woran will man das festmachen? An der Zimmertemperatur? Ob das Bett gemacht ist? Ob Schmutzwäsche rumliegt oder dreckiges Geschirr herumsteht? Also auch eher grober Unfug.
Dass man 2x vom Außendienst unangekündigt nicht angetroffen wurde, rechtfertigt jedenfalls nicht mal einen Anfangsverdacht, da man als Leistungsbezieher keinem Hausarrest unterliegt.
Auch die Verweigerung einer Wohnungsbesichtigung rechtfertigt keinen Anfangsverdacht, da man als Leistungsbezieher die freie Wahl hat, ob man dem JC Zutritt zur Wohnung erlaubt oder nicht.

In Verdacht kommen kann man heutzutage schnell, wo das Denunzieren unerwünschter Nachbarn Hochkonjunktur hat.
Unabhängig davon ob rechtlich zulässig, geeignet oder angemessen: Wenn man einen solchen Verdacht mit einer Stromabrechnung oder einer angemeldeten Wohnungsbesichtigung aus dem Weg räumen kann, wäre das sicher der einfache Weg.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


I bims

Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2025, 16:52:38
Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Meine Befürchtung ist, dass weil ich einen überdurchschnittlichen Verbrauch habe (Koche und Backe gerne, PC ist auch immer lange an), dass die mir dann in die andere Richtung einen Strick drehen und sagen, dass ich nicht alleine wohnen würde.

Ich denke nicht, dass du in dieser Hinsicht was zu befürchten hast, im Gegenteil, es beweist nur, dass du viel zu Hause warst.

MIch würde mehr interessieren, wie die hier drauf kommen.
Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Mein Jobcenter möchte aktuell, dass ich meinen Aufenthalt mit einer Stromrechnung beweise.
Was wurde dir als Begründung für den Verdacht, dass du dich nicht oder wenig in deiner Wohnung aufhältst, genannt?

Warum dieser Satzteil? Man kann sich so wenig in seiner Wohnung aufhalten, wie es einem beliebt. Wichtig ist doch nur, dass man jeden Tag seinen Briefkasten checken kann.