Krankenversicherung: Höherer Zusatzbeitrag für Rentner*innen ab März

Begonnen von Rotti, 08. Februar 2025, 16:04:04

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Rotti

Es ist ebenfalls gesetzlich festgelegt, dass dieser geänderte Krankenkassenbeitrag sich erst zwei Monate später auf die Rentenhöhe auswirkt. Rentner*innen spüren diese Anpassung daher erst verzögert. Ab März werden viele deshalb eine geringere monatliche Überweisung erhalten, eine schriftliche Information durch die Rentenversicherung erfolgt in der Regel nicht.
Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatzbeitrags

So wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die Rentenversicherung auch beim Zusatzbeitrag die Hälfte der Kosten – analog wie der Arbeitgeber für berufstätige Versicherte. Diesen Anteil leitet die Rentenversicherung direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter.

https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/krankenversicherung-hoeherer-zusatzbeitrag-fuer-rentnerinnen-ab-maerz

Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner
https://www.buergerbeauftragter-thueringen.de/aus-meiner-arbeit/fallbeispiele/soziales-familie/rentenerhoehung-wann-kommt-das-geld-aufs-konto-1-2-1
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

MJBerlinHD

Die Grundsicherung fängt es auf. Von daher ändert sich bei mir nichts.
Und eigentlich gibt es bei Änderung in der Nettorente, egal ob + oder -, immer ein Schreiben der DRV.

Rotti

Zitat von: MJBerlinHD am 08. Februar 2025, 16:15:50Die Grundsicherung fängt es auf. Von daher ändert sich bei mir nichts.
Und eigentlich gibt es bei Änderung in der Nettorente, egal ob + oder -, immer ein Schreiben der DRV.
ja die Grundsicherung bleibt immer gleich aber wer in der gesetzlichen freiwillig Versichert als Rentner muss die Rechnung seiner KK dem Sozialamt melden das sie die Erhöhung auch bezahlen sonst bekommt man Mahnungen.

 Wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind, haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages werden alle Ihre Einkünfte zugrunde gelegt. Bei nur geringen Einkünften werden Sie in der Regel den Mindestbeitrag zahlen müssen. Dieser beträgt zur Zeit (2022)153,53 Euro.
Diesen Krankenkassenbeitrag müssen Sie selbst an Ihre Krankenkasse zahlen. Allerdings können Sie bei Rentenantragstellung einen Beitragszuschuss beantragen. Diesen zahlen wir Ihnen dann gemeinsam mit Ihrer Rente aus.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

MJBerlinHD

Jede Änderung muss dem Sozialamt mitgeteilt werden. Eigentlich logisch.