Jobcenter fordert mich auf eine kostengünstigere Wohnung zu suchen

Begonnen von Eric, 07. Februar 2025, 17:15:11

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Fettnäpfchen

Eric

Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 21:19:23Ich mache das dann einfach so wir mir hier empfohlen wurde.
Dazu bietet es sich an das "Formblatt zur Wohnungssuche" zu nutzen.
Eine genaue Beschreibung ist enthalten.
Und das ganze findest du auch unter Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft da unter Mitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung was du auch einmal lesen solltest um Bescheid zu wissen.

Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 17:45:22Und wie steht es um die fehlende Rechtshilfebelehrung? Oder ist diese in diesem Fall irrelevant?
letzteres da es sich um ein Informationsschreiben hält. Daher ist auch ein Widerspruch nicht möglich.

Wenn du dich da an alles hältst dann dürfte das JC weiterhin deine KdUH komplett weiter übernehmen.
Der Hauptgrund ist das nach höchstrichterlicher Rechtsprechung das JC von der Gesamtangemessenheit (s. Anhang) ausgehen muss.
Und da kommen noch die maximalen Kosten der Heizung dazu die das JC hier weggelassen hat.

Und da kommt dann die Wirtschaftlichkeitsprüfung (s. Anhang) zu tragen welche von Sheherazade angesprochen wurde.

Zur Not bekommst du vom SG dein Recht zugesprochen. Da kann man sich aber erst an das SG wenden wenn das JC eine Kürzung vornehmen sollte bzw vorgenommen hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Eric

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten und Bemühungen mir in dieser Sache hilfreich zu sein.


Als ich im Dezember '21 in diese Wohnung einzog war ich noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Damals lag die Gesamtmiete bei 520,69 Euro. Somit lag ich bei der Warmmiete , als ich arbeitslos wurde, genau 48,69 Euro drüber.
Im Zuge der Energiekrise wurde dann im Laufe der Jahre die Miete in Bezug auf die Nebenkosten auf den jetzigen Stand von 585,69 Euro angehoben, was sogar 113,69 Euro entspricht. Verstehe jetzt selber nicht so recht wie die auf die 85 Euro in dem Schreiben kommen.

Wie dem auch sei, ich werde mich dann ganz normal bei Immoscout & Co. ect. mal umschauen, mich auf einige Wohnungsangebote bewerben, sofern diese in entsprechender Miethöhe liegen sollten(wobei ich stark bezweifle überhaupt solche zu finden), und schicke dem Jobcenter einfach via e-mail die Anzeigen und screenshots meiner Bewerbungen und gut ist.
Ich werde jedenfalls alles tun um denen keine Angriffsfläche zu bieten und mir dadurch den Regelsatz kürzen zu können.

Sheherazade

Zitat von: Eric am 09. Februar 2025, 14:10:05Damals lag die Gesamtmiete bei 520,69 Euro. Somit lag ich bei der Warmmiete , als ich arbeitslos wurde, genau 48,69 Euro drüber.

Die Stadt Essen schreibt sogar "Die Heizkosten werden grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen". Es geht hier also nur um die Bruttokaltmiete, d. h. Grundmiete plus kalte Nebenkosten. Und da beträgt die angemessene Bruttokaltmiete für eine Person 472€. Die Energiekrise hat damit dann wohl weniger zu tun, da die Heizkosten nicht bemängelt werden und Strom ohnehin aus dem Regelsatz bezahlt werden muss. Deine Grundmiete und/oder die kalten Nebenkosten müssen sich demnach seit Dezember 2021 insoweit erhöht haben, dass du jetzt mit der Bruttokaltmiete oberhalb der Angemessenheitsgrenze von €472 liegst. Das solltest du aber anhand deines Mietvertrages und der letzten Betriebskostenabrechnung nachvollziehen können.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Eric

Zitat von: Eric am 09. Februar 2025, 14:10:05Verstehe jetzt selber nicht so recht wie die auf die 85 Euro in dem Schreiben kommen.
Ein schlüssiges Konzept gehört alle zwei Jahre aktualisiert.
Gleiches gilt wenn über einen Mietspiegel berechnet wird. Da du 2021 eingezogen bist und jetzt 2025 ist wurde da wohl eine Anpassung vorgenommen.....

Mal gucken > https://www.harald-thome.de/informationen.html
aha also zwei Möglichkeiten. Jetzt kommt es darauf an was bei deinem JC zur Berechnung hergenommen wurde.
Nach Mietspiegel wäre 2024 neu berechnet worden
Nach dem schlüssigen Konzept steht die Aktualisierung aus. zumindest in dem Link v H. Thome seit 01.09.2022 und hätte 09.2024 aktualisiert gehört.
Da musst du schauen was in den Schreiben vom JC steht um welche Berechnungsgrundlage herangezogen wird/wurde und ob es beim SK angepasst wurde.

Zitat von: Eric am 09. Februar 2025, 14:10:05und schicke dem Jobcenter einfach via e-mail die Anzeigen und screenshots meiner Bewerbungen und gut ist.
du solltest das rot gedruckte aus dem Formblatt ernst nehmen und lieber permanent Bescheid geben (also nerven) anstatt es zu locker zu nehmen. Bei unliebsamen Kunden ist das JC etwas vorsichtiger weil es mehr Arbeit bedeutet, zumindest wenn du auch noch im Recht bist.

Und 2021 galten noch die Coronaregeln da wurde die Angemessenheit nicht geprüft und die KduH in tatsächlicher Höhe übernommen.
und neu ist was 010123 beschlossen wurde. s. Anhang ab Seite 39

MfG FN
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