Schenkung des Bürgergeldempfängers

Begonnen von wadatah, 09. Februar 2025, 22:55:34

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Rotti

Zitat von: Birgit63 am 12. Februar 2025, 08:43:09Natürlich muss man auch da erst seine Ersparnisse aufbrauchen, bevor das Sozialamt die Kosten übernimmt. Sie konnten auch nichts an ihre Kinder verschenken. Selbst wenn sie es gemacht hätten, hätten die Kinder das Geld (wenn noch keine 10 Jahre seit der Schenkung) zurückzahlen müssen.
genau aus dem Bürgergeld raus und der Staat holt sich das Geld wieder über das Sozialamt, sobald jemand ins Pflegeheim muss sein Haus oder hohes Erspartes über 10.000 € hat ist ja auch gerecht wie ich finde.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Fettnäpfchen

wadatah

Zitat von: Sheherazade am 12. Februar 2025, 09:16:09Ansonsten hast du ja schon einige gut umsetzbare Hinweise bekommen.

Zitat von: wadatah am 11. Februar 2025, 18:36:40Da ihr das Amt keine Erwerbsminderungsrente genehmigt hat,
Damit ist aber schon der RV Träger gemeint?
Und wurde schon Widerspruch eingelegt denn beim RV gehört erst mal alles ablehnen auch zum Programm.
Ein guter RA oder Verein wie der VDK in Verbindung mit entsprechenden Attesten hat da schon für eine Bewilligung der Rente gesorgt.

Zitat von: wadatah am 11. Februar 2025, 18:36:40und hat keine 3 Jahre mehr bis zur Rente
Dann ist alles was in meinem selbstgestrickten Anhang in Sachen Rürup, Riester oder LV schon mal als nicht umsetzbar zu betrachten. Da stimmen die vorgeschriebenen Laufzeiten schon nicht mehr überein und die mtl. Auszahlungssumme wäre so lächerlich gering das man, ähnlich wie bei mir, weit über 100 Jahre alt werden müsste um sein angelegtes Geld zurück zu bekommen.
Abgesehen davon würde es, auch wie bei mir, nicht zu einem Vertrag kommen.

Banken haben, zumindest bei uns, auch keinen Anlageplan wie er z.B. im Anhang der von dem Newsletter GegenHartz.de als Vorschlag geschriebenen steht. Die Laufzeiten und die Anlagesumme haben bei den vier Banken entweder gar keine Verträge und/oder die Anlageberater melden sich trotz Zusage und mehrmaliger Nachfrage nicht zurück.

Das einzige was mir noch einfällt wäre uU und falls eine LV oder ähnliches existiert mit der Vers. und deren Rechtsabteilung Kontakt aufzunehmen und da nachfragen ob man eine fixe Summe zusätzlich anlegen kann und die Laufzeit etwas zu verlängern.
Das wäre bei mir eine Möglichkeit gewesen wenn ich nicht vorher schon die Auszahlungsmodalitäten mit meiner Vers. ausgemacht hätte.
Rechtsabteilung aus dem Grund weil diese Ahnung haben und nichts verkaufen wollen/müssen. Bei einem Vertreter ist das nicht selbstverständlich das dieser die Situation berücksichtigt da diese von Abschlüssen leben und der Rest ist dann ........

MfG FN
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