KDU nach halbiert

Begonnen von nimra, 28. Januar 2025, 20:13:01

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TripleH

Zitat von: turbulent am 30. Januar 2025, 22:29:47Bisher waren die Aufwendungen 460. Die Senkung ist nicht zumutbar.

Also langsam reicht es aber! Das ist keine Senkung! Solange das Jobcenter weiter von den 690 Euro ausgeht, ist keine Senkung erfolgt. Die Anwendung des Kopfteilsprinzip ist keine Senkung!

Eibe Senkung wäre es gewesen, wenn das Jobcenter jetzt anstatt von 690 Euro nur noch von 500 Euro ausgegangen wäre, weil das für 2 Personen angemessen ist, und dir dann nur noch 250 Euro (1/2 wegen 2 Personen) gewährt!

Wenn 2 Personen im Haushalt leben, müssen diese 2 Personen sich die Kosten teilen. Wenn 3 Personen dort leben, dann geht es durch 3 usw. Wenn jetzt aus 3 Personen nur noch 2 Personen werden, dann wird die Miete geteilt. Ganz einfach!

turbulent

Zitat von: TripleH am 31. Januar 2025, 18:09:52Die Anwendung des Kopfteilsprinzip ist keine Senkung!
Okay. Danke.
Wenn der Sohn jetzt ausziehen würde (zB weil er sich die Miete nicht mehr leisten kann, wenn es keine KBV o.ä. gibt), würde alles übernommen und erst in einem Jahr geguckt, ob die 690 angemessen sind.

Sheherazade

Zitat von: turbulent am 31. Januar 2025, 18:48:39Wenn der Sohn jetzt ausziehen würde (zB weil er sich die Miete nicht mehr leisten kann, wenn es keine KBV o.ä. gibt),

Ich hege starke Zweifel daran, dass der Sohn eine eigene Wohnung für unter 345€ bekommt. Meines Erachtens ist der Mietanteil mit €345 anstatt €230 immer noch sehr gut leistbar.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: turbulent am 31. Januar 2025, 18:48:39Wenn der Sohn jetzt ausziehen würde

Wie kommst du darauf? Du bist doch gar nicht der TE?! Warum entscheidest du jetzt für den TE, dass der Sohn auszieht?

Und nein: der Auszug des Sohnes hat nichts mit dem Sterbefall zu tun, so dass das JC natürlich dann ein Kostensenkungsverfahren einleiten kann.


turbulent

Zitat von: TripleH am 31. Januar 2025, 21:56:55Wie kommst du darauf? Du bist doch gar nicht der TE?! Warum entscheidest du jetzt für den TE, dass der Sohn auszieht?
Ich bin weit davon entfernt, einen Auszug zu planen. Aber ähnlich weit, zu verstehen, dass diese Art der Senkung keine Senkung sein soll. Muss ich ja aber auch genau so wenig wie mich um einen nicht mal angedachten Auszug zu kümmern.

Exkurs: Wenn Kohl jetzt Kanzler würde, hätte ich das nicht entschieden, indem ich diese Worte schrieb.

TripleH

Es klang einfach so, als wärst du plötzlich der Threaderöffner.

nimra

Der Anwalt hat meine Argumentation bzw. den § 22 Abs. 1 S. 9 SGB II. übernommen und Widerspruch geführt und wird gegebenenfalls klagen. Hier nochmal die Kernaussage:

"Verstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, ist die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindestens zwölf Monaten nach dem Sterbemonat nicht zumutbar (§ 22 Abs. 1 S. 9 SGB II)."

Ich werde weiter berichten.

BigMama

Ist das ein Fachanwalt für Sozialrecht?

Falls nicht, hat er evtl. den Gesamtkontext um die Begrifflichkeit Senkung nicht verstanden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

nimra

Zitat von: nimra am 11. Februar 2025, 14:16:13Ich werde weiter berichten.
:ok: bin gespannt.

Wäre ja schön wenn du Recht behältst aber ich kann es mir nicht vorstellen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

JensM1

Ich gebe mal zu bedenken, dass das Jobcenter jetzt höhere KdU für dich zahlt, als vorher.

Vorher wurden dir 1/3 der KdU gewährt. Jetzt bekommst du 1/2. 1/2 > 1/3 = viel Spaß mit deinem Anwalt.

Sheherazade

Zitat von: JensM1 am 14. Februar 2025, 12:44:39Vorher wurden dir 1/3 der KdU gewährt. Jetzt bekommst du 1/2. 1/2 > 1/3

Er möchte aber noch ein Jahr 2/3 der Miete und das ist mehr als die Hälfte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"