Verzinsung von Nachzahlungen??

Begonnen von oldtom, 11. Februar 2025, 15:38:38

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oldtom

Hallo,

beim Stöbern bin ich auf folgende Stelle gestoßen:

"Ansprüche auf Sozialleistungen werden gemäß § 41 SGB I mit ihrem Entstehen fällig, soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelungen enthalten. Sie entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen, vgl. § 40 Abs. 1 SGB I. Wann die Verwaltung tätig wird, ist nicht entscheidend, sondern nur, wann die im Gesetz bestimmten materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BSG Urteil vom 03.07.2020, B 8 SO 15/19 R, Rn. 10, juris; Urteil vom 08.11.2007, 9/9a VG 3/05 R, Rn. 16, juris; BT-Drucks 7/868, S. 29)."
 ...
Im Urteil vom 25.05.2022 - L 12 AS 1872/21

Was ich mich nun Frage: Müsste demnach nicht jede Nachzahlung durch das Jobcenter auch verzinst sein (§44 SGB I)?
Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss...  dann doch schon mit Zinsen?!

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss... dann doch schon mit Zinsen?!

Theoretisch ja. Aber jeder Bürgergeldantragsteller wird weit vor Ablauf dieses Jahres mit Sicherheit einen Eilantrag vor Gericht stellen, wer kann schon 1 Jahr auf diese Leistung warten. Zudem gibt es Fristen zur Bearbeitung, an die sich die Jobcenter zu halten haben.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 11. Februar 2025, 16:12:11
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss... dann doch schon mit Zinsen?!

Theoretisch ja. Aber jeder Bürgergeldantragsteller wird weit vor Ablauf dieses Jahres mit Sicherheit einen Eilantrag vor Gericht stellen, wer kann schon 1 Jahr auf diese Leistung warten. Zudem gibt es Fristen zur Bearbeitung, an die sich die Jobcenter zu halten haben.
 
Das meinst aber auch nur du. Natürlich kann sich das kein Antragssteller leisten, dabekommt echt Probleme, z.B. mit der Krankenkasse aber hey - Jobcenter kann aber mit allen Tricks und Aussitzen auch schon mal 16 Monate verzögern und dann nachzahlen...

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 16:49:34Jobcenter kann aber mit allen Tricks und Aussitzen auch schon mal 16 Monate verzögern und dann nachzahlen...

Ganz bestimmt nicht, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist in der Zeit.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 11. Februar 2025, 16:54:39
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 16:49:34Jobcenter kann aber mit allen Tricks und Aussitzen auch schon mal 16 Monate verzögern und dann nachzahlen...

Ganz bestimmt nicht, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist in der Zeit.
Doch - ich hab es doch erlebt!  Nachzahlung von 12.22 bis 4.24 im Mai 2024 erhalten!

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 17:02:56Nachzahlung von 12.22 bis 4.24 im Mai 2024 erhalten!

Die Nachzahlung deines kompletten Bürgergeldanspruchs?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Jo. Das ist eine total wilde Geschichte. Ich musste im Dez 22 Bürgergeld beantragen, weil ich massive gesundheitliche Probleme bekam - am dramatischsten verschluss von Herzkranzgefäßen (was man so im allgemeinen einen Herzinfarkt nennt ... aber etwas anders langsamer , frag mich nicht) gleichzeitig hat sich mein Sehvermögen massiv verschlechtert. Dann war ich den Januar erstmal im Krankenhaus und wurde etwas aufgepäppelt - aber die Augen noch nicht operiert, Herz hatte vorrang. Als ich aus der Kardiolgie entlassen wurde konnte ich schon nicht mehr lesen...

Dann ging der Zirkus mit dem Jobcenter los - ich habe zwar alle Angaben gemacht soweit das möglich war, aber nicht in den Formularen die mir noch zugeschickt wurden (wer nicht lesen kann, kann erst recht keine Formulare ausfüllen). Ich sollte mir jemanden suchen, der die für mich ausfüllt. Da ich jetzt niemanden kannte der vertrauenswürdig und kompetent erschien, habe ich für den Zweck sogar einen Betreuer bestellen lassen. Das hat gedauert bis das Gericht so weit war und dann noch 6 Monate bis der das so weit hatte...

Nebenbei bin ich auch ca. 1 Jahr unnötig blind und kardiologisch unterversorgt herumgelaufen, weil das Jobcenter mittlerweile auch keine Krankenkassenbeiträge bezahlt hat - auch erst rückwirkend...deshalb konnte ich erst dann an den Augen operiert werden.

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 11. Februar 2025, 16:12:11
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss... dann doch schon mit Zinsen?!

Theoretisch ja. Aber jeder Bürgergeldantragsteller wird weit vor Ablauf dieses Jahres mit Sicherheit einen Eilantrag vor Gericht stellen, wer kann schon 1 Jahr auf diese Leistung warten. Zudem gibt es Fristen zur Bearbeitung, an die sich die Jobcenter zu halten haben.
 

Theoretisch ist ja schön und Gut. Hätte hätte Fahradkette... wie ist das dann praktisch? Man bedenke auch ein Anwalt hat 6 das Amt bearbeitet und "Hausbank Mama" bezaht...

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 17. Februar 2025, 17:56:12Theoretisch ist ja schön und Gut.

Mehr kann man dir als Antwort nunmal nicht bieten mit dieser Radio Eriwangeschichte.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom


Sheherazade

Nichts. Du schreibst es doch selbst
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 18:10:51Das ist eine total wilde Geschichte.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

#11
Nicht ich bin hier der Geschichtenerzähler. :teuflisch:

Das ist eine wilde - aber wahre Geschichte. Sowas passiert, weil alle denken "Sowas gibt's in Deutschland doch nicht"! Hätte ih voher auh nicht geglaubt

PS.: Eine Schadenersatzklage ist natürlich nicht vom Tisch. Das ist aber Zivilrecht - und nimmt man den tatsächlichen Sachden an ist der knackig - und in Lalaland deshalb entsprechend gefährlich/teuer.
Deshalb vermute ich, dass sowas häufiger passiert als man denkt. Deutsche gerichte mögen hat keine Amtshaftungsverfahren.

Rotti

Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38Was ich mich nun Frage: Müsste demnach nicht jede Nachzahlung durch das Jobcenter auch verzinst sein (§44 SGB I)? Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss... dann doch schon mit Zinsen?!
Also vom Finanzamt hab ich immer Zinsen von meinen Lohnsteuerausgleich erhalten wenn ich den nach z.b.
2 Jahren eingereicht habe.

Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

oldtom

Zitat von: Rotti am 17. Februar 2025, 21:18:45
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38Was ich mich nun Frage: Müsste demnach nicht jede Nachzahlung durch das Jobcenter auch verzinst sein (§44 SGB I)? Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss... dann doch schon mit Zinsen?!
Also vom Finanzamt hab ich immer Zinsen von meinen Lohnsteuerausgleich erhalten wenn ich den nach z.b.
2 Jahren eingereicht habe.


Du wirst L achen - ich auch - obwohl als Selbstständiger, war es meist so, dassder Betrag nicht ausgezahlt wurde, sondern mit anfallenden Steuern als vorauszahlung verrechnet.

Ich denke, das war auch das Problem der SB. Die können sich nicht vorstellen, wie schnell man vom "Besserverdiener" zum Sozialfall weden kann, wenn man selbstständig ist und eben kein "Familienunternehmen" geerbt hat. Mit ein paar  Millionen Eigenkapital kann jder Idiot....FDP wählen...
Denkwürdig: 2013 habe ich meinen Betrieb von BW nach NRW verlegt. Das war auch ein Theater. Fie Stadt in NRW wollte die in BW gezahlte Steuervorauszahlung nicht berücksichtigen. Nach ca. 1 Jahr gab es eine ähnliche Gutschrift über ein paar K. Völlig daneben ...

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 17. Februar 2025, 18:54:51Das ist eine wilde - aber wahre Geschichte.

Wenn du nur über das System schimpfen möchtest, bist du hier im Hilfebereich falsch. Du möchstest keine Hilfe sondern Zustimmung.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"